Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 18. Februar 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 2. Februar 2009 betreffend Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum Oktober 2007 bis Oktober 2008 für…
Bescheid Die Beschwerde der Marktgemeinde A, Adresse, vertreten durch Lang und Schultze-Bauer, Rechtsanwälte, 8280 Fürstenfeld, Realschulstraße 2a, gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz vom 27. Juli 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, betreffend Aussetzungszinsen - Zoll gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…
…Finanzamt Wien 4/5/10) gegen den Rückforderungsbescheid vom 17. Juni 2011 wurde von Herrn A, geb. April 1989, eingebracht und eigenhändig unterschrieben. Herr A ist der Sohn der anspruchsberechtigten Person, Frau B. Nicht die Bw. sondern ihr Sohn hat gegen den Rückforderungsbescheid vom 17…
Bescheid Die Berufung der X. GmbH., Adr., vertreten durch ZZ., Adr., vom 13. März 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2002 bis 2005 und Umsatzsteuer für das Jahr 2005 gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr…
…Auszahlung bei ihm erfolgt ist. Somit war er als derjenige anzusehen, der die Familienbeihilfe und die Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen hat, weshalb das Finanzamt rechtlich zutreffend den Rückforderungsbescheid an ihn gerichtet hat. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. Linz, am 27. Mai 2010
Bescheid Die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Einkommensteuer 2004 und 2005 gilt gemäß § 85 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2004 machte der Berufungswerber (Bw.) neben…
…beziehen, auch bei Bescheiden, mit denen Familienbeihilfen und Kinderabsetzbeträge zurückgefordert werden. Bei einem Rückforderungsbescheid wie im gegenständlichen Fall ist somit die Sache des Bescheides nur ausreichend konkretisiert, wenn die Darstellung der rückgeforderten Beträge an Familienbeihilfen und Kinderabsetzbeträgen für jeden Anspruchszeitraum im Spruch oder einer Beilage…
"2. Eine Person, die eine selbständige Tätigkeit gewöhnlich im Gebiet von zwei oder mehr Mitgliedstaaten ausübt, unterliegt den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet sie wohnt, wenn sie ihre Tätigkeit zum Teil im Gebiet dieses Mitgliedstaats ausübt. ...". Wie bereits oben angeführt, gilt als Arbeitnehmer jede…
Bescheid Die Berufung des Vereins "I", z. Hd. Herrn N, vertreten durch M, vom 10. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes S, vertreten durch A, vom 9. April 2010 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2002 gilt gemäß § 85 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 2. April 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 23. März 2012 betreffend Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum Juli 2009 bis Februar 2012…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 31. Mai 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 22. Mai 2012 betreffend Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum September 2011 bis Juni 2012 für…
…Frau X, bitte ich Sie hiermit um Auszahlung der Familienbeihilfe ab Mitte März 2007." Das Finanzamt erließ am 12. Juli 2007 einen Rückforderungsbescheid an die Bw. und forderte mit folgender Begründung die Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für J. für April und Mai 2007 zurück. "Gemäß § 2…
Bescheid Die Berufung der Bw, vom 13. Juli 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 4. Juli 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2000 gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung Gemäß § 250 Abs.1 BAO muss eine…
…bezogene Leistungen sind in einem solchen Fall mit Folgebescheid nach den Bestimmungen der BAO (Berichtigung oder Abänderung des Erstbescheides) vorzuschreiben. Im vorliegenden Fall waren die Voraussetzungen für die Erlassung des erstinstanzlichen Rückforderungsbescheides somit nicht erfüllt, sodass - dem Berufungsbegehren folgend - der angefochtene Rückforderungsbescheid ersatzlos aufzuheben war…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. September 2002 bis 31. August 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
…abgewiesen. Das Finanzamt ist mit seiner Rechtsansicht, dass der zu Unrecht erstattete Betrag zufolge des durch die Finanzlandesdirektion aufgehobenen Bescheides wieder rückzufordern gewesen wäre, grundsätzlich im Recht. Jedoch ist dazu ein Rückforderungsbescheid rechtlich nicht vorgesehen, sondern hätte das Finanzamt gemäß § 227 Abs. 1 BAO iVm …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 19. Dezember 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 7. Dezember 2007 betreffend Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für die Zeiträume Dezember 2004 bis September 2005 sowie…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch MV, vom 23. Dezember 2008 gegen den Bescheid des FA vom 15. Dezember 2008 betreffend Rückzahlung (§§ 239, 240, 241 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
Bescheid Die Berufung der Bw., geb. GebDat, Adresse, vom 19. März 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 14. März 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung Da dem…
…dass sie bzw. ihr Sohn über das Sparbuch verfügungsberechtigt sind. Der Sohn habe Familienbeihilfe hiervon abgehoben. Sie sei damit einverstanden, dass der Rückforderungsbescheid an sie ergehe. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 26 Abs. 1 FLAG hat, wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, die entsprechenden…