…August 2011 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum August 2009 bis März 2011 und Abweisung des Antrages auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe ab April 2011 entschieden: An zu Unrecht bezogenen Beträgen wird zurückgefordert: | Familienbeihilfe | 303,80 Euro | Kinderabsetzbetrag |…
…a EStG 1988 nicht mehr anzuwenden sei. Der vom Finanzamt verfassten Sachverhaltsdarstellung in der Beilage zur Vorlage der Berufung sei zu entnehmen, dass die Rückforderung der Kinderabsetzbeträge für die Jahre 1993 bis 1995 aufgrund der Weisung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 15…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend Rückforderung im Jahr 1995 zu Unrecht bezogener Kinderabsetzbeträge entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung…
…Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag vom 29.4.2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…
…achtwöchige Gelegenheitsarbeiten im Jahr, da bis dato kein Unternehmen wegen des ausständigen Wehrdienstes zu einer definitiven Einstellung bereit war. Umso unverständlicher ist für mich auch die Rückforderung des Kinderabsetzbetrages, da ich noch immer Unterhalt leiste und für uns eine große Härte wäre, da ich von…
…Josef Nußbaumer, vom 24. Juli 2009 betreffend Rückforderung von Kinderabsetzbetrag 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 27. Oktober 2008 erklärte der BW über Aufforderung des FA mittels vorausgefülltem Vordruck KBG 1 für 2003 gemäß…
…oder die Verwendung der Familienbeihilfe (zB durch Weitergabe an das Kind), sind nach der ständigen Rechtsprechung unerheblich (vgl auch Hebenstreit in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, § 26 Rz 3). Zur Rückforderung der Kinderabsetzbeträge wird auf § 33 Abs 3 EStG 1988 verwiesen. Innsbruck, am 5. Juni 2012
…unterliegt nach Art. 13 der genannten Verordnung, welche grundsätzlich vom Beschäftigungslandprinzip ausgeht, den dortigen Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit und wären Familienbeihilfen gegebenenfalls nach diesen Bestimmungen zu leisten. Die Rückforderung der Kinderabsetzbeträge stützt sich auf § 33 Abs. 4 Z 3 lit. a EStG 1988. Es…
…vertreten durch Dr. Farmer & Partner KEG, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend die Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Für das Kind Ch. des Bw. werden hinsichtlich des Zeitraumes von Oktober…
…des Finanzamtes, betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum Jänner 2003 bis September 2003 und Dezember 2003 bis Dezember 2005 für den Sohn AB sowie für den Zeitraum Jänner 2005 bis Dezember 2005 für die Tochter CD entschieden: Der Berufung wird, soweit es…
…betreffend der Rückforderung von Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages für den Monat März 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 7. Juli 2006 forderte das Finanzamt bei der Bw. die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag für den…
…Wiederaufnahme des Verfahrens zu Gunsten der Bw. genommen wurde, kann die Bw. durch die Verfügung der Wiederaufnahme nicht beschwert sein. 2. Rückforderung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages: Gemäß § 5 Abs. 1 FLAG 1967 in der im Streitzeitraum geltenden Fassung besteht für Kinder, die das 18…
…die gleiche, egal, wo dasselbe lebe. Es gehe um die Absicherung der Grundversorgung einer österreichischen Staatsbürgerin. Bezüglich der Rückforderung des Kinderabsetzbetrages könne er nur nochmals betonen, dass er denselben nicht geltend gemacht habe. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Rechtsgrundlagen Gemäß § 2 Abs. 2 FLAG…
…durch L., Rechtsanwälte, W., gegen den Bescheid des Finanzamtes Y. betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für das Kind A.A. für den Zeitraum 1. Juli 1998 bis 30. Juni 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291…
…Jänner 2010 zu VNR 0000 über die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für das Kind K betreffend den Zeitraum von Oktober 2009 bis November 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Tochter der Berufungswerberin brach das im Oktober 2009 begonnene Studium der…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 21. und 22. Bezirk betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Juni 1998 bis 31. Dezember 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) bezog im…
…Sinne des FLAG 1967 gestanden ist, da dieser Schulstundenbesuch lediglich auf die Anfertigung der Bewerbungsunterlagen für die Akademie, nicht jedoch auf die Erlangung von Kenntnissen für die Ausübung eines Berufes ausgerichtet war. Die Rückforderung des Kinderabsetzbetrages begründet sich auf § 33 Abs. 1 Z 3 lit…
…den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Berufung als unbegründet abzuweisen. Im Sinne dieser gesetzlichen Bestimmung war die Rechtsgrundlage für die Rückforderung der Kinderabsetzbeträge wie im Spruch dargelegt an die geltende Rechtslage anzupassen. Insgesamt war somit spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 17…
…2008 die Familienbeihilfe samt Kinderabsetzbeträgen für die im Spruch genannten Monate als zu Unrecht bezogen zurück. Mit der nach dem Handdatumsstempel am 5. August 2008 eingebrachten Berufung stellte der Beihilfenbezieher die Behauptung auf, sein Sohn wäre auch in den von der Rückforderung betroffenen Monaten als…
…Anspruch auf Familienleistungen (E 411) erfolgte bislang nicht. Über die Berufung wurde erwogen: Im vorliegenden Fall steht - die Rechtmäßigkeit der Rückforderung der Familienbeihilfe (Kinderabsetzbetrag) für den Zeitraum Jänner 2004 - April 2004 sowie der Ausgleichszahlung (Differenzzahlung) für den Zeitraum Mai 2004 - Dezember 2004 für das Kind…