…Analog dazu können nach dem Besuch eines Gymnasiums die Vorbereitungszeiten für Wiederholungsprüfungen bzw. für die Reifeprüfung bei tatsächlich erfolgtem Prüfungsantritt - unabhängig vom Prüfungserfolg - als Zeiten der Berufausbildung angesehen werden. Dem Vorbringen der Berufungswerberin, die Familienbeihilfe für den Sohn stehe ihr für die Monate Juli bis…
…es ist damit noch das Bemühen um einen Studienerfolg erkennbar und damit auch noch der Anspruch auf die Familienbeihilfe anzuerkennen. Da der Sohn des Bw. für das Sommersemester 2011 keine Prüfungsantritte nachgewiesen hat, kann auch von keiner Berufsausbildung im Sinne der vorgenannten Bestimmungen gesprochen werden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 21. und 22. Bezirk betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe für den Zeitraum 1. September 1999 bis 30. Juni 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 2. April 2009, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 19. März 2009, betreffend die Rückforderung der für den Zeitraum vom 1. September 2007 bis 30. September 2008 ausgezahlten Familienbeihilfe und der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Februar 2006 bis 31. August 2006 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene…
…dass nicht unmittelbar nach Ausbildungsbeginn Prüfungsantritte erfolgen können - ist für den vorliegenden Fall nicht weiter relevant. Nach den vorstehenden Ausführungen ist jedenfalls im strittigen Zeitraum (März 2003 bis September 2003) eindeutig keine Berufsausbildung des Sohnes vorgelegen und die Familienbeihilfe (sowie die Kinderabsetzbeträge) wurden zu Unrecht…
…Wien, wurde Frau A zu den Prüfungen zur Externistenreifeprüfung zugelassen. Diese Entscheidung wurde am 17. März 2005 von Frau A nachweislich abgeholt. Lt. Auskunft der Externistenprüfungskommission erfolgte der erste Prüfungsantritt zu einem Prüfungsgegenstand am 14. November 2005. Die weiteren Antritte erfolgten am 16. Jänner 2006…
…Sohn des Bw. laut vorgelegter Bescheidkopie der TU B. vom 16.11.2000 nicht bestanden. Es erfolgte ein Prüfungsantritt im Prüfungsfach Experimentalphysik 1 am 8.9.2000, Beurteilung: nicht bestanden. Zu den übrigen Prüfungen ist der Student laut erwähntem Bescheid nicht erschienen, sodass alle Prüfungen…
…sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen zu manifestieren hat. Zwar ist nicht der Prüfungserfolg ausschlaggebend, das anspruchsvermittelnde Kind muß aber durch Prüfungsantritte innerhalb angemessener Zeit versuchen, die Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung zu erfüllen (VwGH v. 20.11.1996,94/15/0130 ).…
…Antreten zu den erforderlichen Prüfungen bzw. Vorprüfungen zu manifestieren hat. Zwar ist nicht der Prüfungserfolg ausschlaggebend, das anspruchsvermittelnde Kind muss aber durch Prüfungsantritte innerhalb angemessener Zeit versuchen, die Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung zu erfüllen (VwGH v. 20.6.2000, 98/15/0001).…
…den erforderlichen Prüfungen zu manifestieren hat. Zwar ist nicht der Prüfungserfolg ausschlaggebend, das Kind muss aber durch Prüfungsantritte innerhalb angemessener Zeit versuchen die Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung zu erfüllen. Da Ihr Sohn zu keiner Prüfung angetreten ist, besteht für den genannten Zeitraum…
…sind. Die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen sind von der Antragstellerin oder dem Antragsteller vorzulegen. (6) Die Anerkennung einer Prüfung gilt als Prüfungsantritt und positive Beurteilung der entsprechenden im Curriculum vorgeschriebenen Prüfung in dem Studium, für welches die Prüfung anerkannt wird. (7) Positiv beurteilte Prüfungen…
…abgesehen von den leistungsorientierten Voraussetzungen beim Besuch einer in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannten Einrichtung - nicht der Prüfungserfolg ausschlaggebend, das anspruchsvermittelnde Kind muss aber durch Prüfungsantritte innerhalb angemessener Zeit versuchen, die Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung zu erfüllen (vgl. VwGH 20.6.2000…
…abzulegen sind, bei der das Kind aber während langer Zeit zu keiner Prüfung antritt, kann nicht als Berufsausbildung gewertet werden. Der Maturaschüler muss durch Prüfungsantritte innerhalb angemessener Zeit versuchen, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Reifeprüfung zu erfüllen (vgl. VwGH 13.3.1991, 90/13…
…bestand diese jedoch nicht. Das Lehrverhältnis endete am 31. Jänner 2011. Beim nächsten Prüfungsantritt am 2. März 2011 bestand das Kind die Lehrabschlussprüfung (Angaben der Berufungswerberin in ihrem Schreiben vom 28. März 2011 und in der Berufungsschrift vom 11. Mai 2011). Das Finanzamt wies den…
…studieren. Nach erfolgreicher Absolvierung der erforderlichen Pflichtlehrveranstaltungen bestand sie die FIP 1. Die Prüfungen zur SIP 1 bestand sie auch nach wiederholtem Prüfungsantritt nicht. In der Folge beendete die Tochter das Diplomstudium Humanmedizin und inskribierte im Wintersemester 2007/2008 in der Studienrichtung "Lehramt mit Biologie…
…festgestellt worden, dass die Tochter den Schulbesuch an der H bereits im Dezember 2005 abgebrochen hat. Eine Gewährung von Familienbeihilfe bei Berufsreifeprüfung sei lediglich für vier Monate Vorbereitungszeit je Prüfungsantritt möglich. Mit Schreiben vom 4. Dezember 2006 forderte das Finanzamt die Bw auf, einen Prüfungsplan…
…zu entsprechen. Für die Zeit der intensiveren Prüfungsvorbereitung könne jedoch FB gewährt werden. Lt. Erfahrungswerten und daran knüpfende Verwaltungspraxis umfasse dies einen Zeitrahmen von vier Monaten pro Gegenstand vor Prüfungsantritt. Die Bw. erhob gegen den o.a. Bescheid Berufung und führt darin im Wesentlichen aus…
…6.12.2010 und wies diese mit Berufungsvorentscheidung vom 21.12.2010 im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass die Vorbereitungszeiten für Wiederholungsprüfungen (Reifeprüfung) nur bei tatsächlich erfolgtem Prüfungsantritt als Zeiten der Berufsausbildung angesehen werden könnten. Das Antreten zu Prüfungen müsse innerhalb angemessener Zeit erfolgen…
…Krankenhaus gewesen. Deswegen und wegen langer stationärer Therapie konnte die für einen Prüfungsantritt verlangte Anwesenheitsquote von 75% bei den Vorbereitungskursen nicht erfüllt werden und war die Ablegung von Prüfungen daher auch nicht möglich. Das Finanzamt wies die Berufung mittels Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab. Wiederum wurde…