…ein, wenn bei einem vorsätzlich begangenen Finanzvergehen die Selbstanzeige anlässlich einer finanzbehördlichen Nachschau oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen nicht schon zu Beginn der Amtshandlung erstattet wird. Zur Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige: Mit Datum 1.2.2005 wurde vom Finanzamt Bregenz ein Prüfungs- und Nachschauauftrag gemäß …
…zur Unterschrift vorgelegt, sondern lediglich dem Haftungs- und Abgabenbescheid beigeheftet worden. Über die Berufung wurde erwogen: Verletzung von Verfahrensvorschriften: Nach den Angaben im Prüfungs- und Nachschauauftrag vom 29.10.2002 handelt es sich bei der gegenständlichen Prüfung um eine Prüfung der Aufzeichnungen gemäß § 151 BAO…
…BAO nicht vorlägen. In diesem Zusammenhang bemerkte die Einschreiterin, der Prüfungs- und Nachschauauftrag vom 21. Juli 1998 sei ihr weder zugestellt worden noch scheine sie in diesem Auftrag als Abgabepflichtige auf. NP wendete gegen den Vermögensteuerbescheid ab dem 1. Jänner 1993 auch ein, dass dieser…
…2005 und 2006 und die Berufungsvorentscheidung vom 12. November 2007 betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2005 werden gemäß § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Begründung Aufgrund des Prüfungs- und Nachschauauftrages…
…2001 und eine Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2002 sowie die Jahresabschlussberichte für die Jahre 2001 und 2002. Am 19. März 2003 wurde über das Vermögen der Bw. Konkurs eröffnet. In der Folge unterschrieb der Masseverwalter der Bw. einen Prüfungs- und Nachschauauftrag betreffend Umsatz- und nun…
…und schon vom Finanzamt eine Bescheidbegründung nachgereicht wurde, aus der sich der angenommene Sachverhalt entnehmen lässt. Betreffend den Einwand, dass eine Abgabenfestsetzung für 2003 wegen bereits eingetretener Verjährung nicht mehr zulässig sei, ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Der Prüfungs- und Nachschauauftrag vom 19.11.2008…
…Nachschau über die Umsatzsteuer 10/2006 (ABNr. 224040/06; Prüfungs- und Nachschauauftrag zur Kenntnis gebracht am 20. Dezember 2006) durch. Die Niederschrift über die Schlussbesprechung vom selben Tag weist nur folgende Feststellung auf: "Die Vorsteuer an die VermietungsKEG wird iHv EUR 65.120,00 aus…
…die Voranmeldungszeiträume Mai und Juni 2006 waren bis zum Ablauf der jeweiligen Fälligkeiten laut Aktenlage weder Vorauszahlungen entrichtet, noch Voranmeldungen eingereicht worden. Entgegen der Stellungnahme des Betriebsprüfers zur mündlichen Verhandlung der Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 14. März 2008 ist im Prüfungs- und Nachschauauftrag vom 13…
…des Prüfungs- und Nachschauauftrages vom 22. April 2005 wurde bei der Berufungswerberin (Bw.) eine Prüfung der Umsatzsteuer für den Zeitraum 10/2004 bis 2/2005 durchgeführt. Im Zuge der Prüfung teilte der steuerliche Vertreter mit, dass das angeschaffte Haus für Wohnzwecke vermietet werde und eine…
…zur Vorschreibung gebracht. Die Festsetzung erfolgte als Folge des Prüfungs- und Nachschauauftrages vom 19.03.2008..." "Den Betrieb des Warenhandels, zum Teil auch Großwarenhandels, bzw. den Betrieb der Handelsagentur führt der Bw seit mehr als dreißig Jahren und möchte dieser darauf hinweisen, daß er seinen…
…STB als Bevollmächtigte der Bw. herangetreten. Wenn die Bw. meint, ohne Wissen um die Zustellvollmacht hätte der Prüfungs- und Nachschauauftrag nicht der TPA STB übergeben werden dürfen, so ist zu sagen, dass das Wissen der Behörde über den Auftrag im Innenverhältnis, diese nicht berechtigt an…
…das Finanzamt die Berufung als unbegründet abgewiesen. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Sachverhalt Der Prüfungs- und Nachschauauftrag bei der Bw. ist mit 19.1.2005 datiert. Die Lohnsteuerprüfung hat bei der Bw. am 19.1.2005 begonnen und wurde laut Bericht gemäß § 149 Abs…
…Ebene: Der Prüfungs- und Nachschauauftrag vom 13. November 2006 war an den an der Grundstücksgemeinschaft Beteiligten (J HB St.Nr. Nummer1 -21) gerichtet; an diesen Einkommensteuerpflichtigen war auch der Bericht vom 21. Mai 2007 gerichtet. Zurechnung von jeweils 50 % der in der Prüfung festgestellten Bemessungsgrundlagen…
…vorgebracht: Begründung gegen die Berufung der Wiederaufnahme des Verfahrens: Mit Prüfungs- und Nachschauauftrag vom 09.06.2005 wurde die Prüfung der Jahre 2001-2003 beauftragt und wurde die Ausdehnung der Prüfung auf die Jahre 1999-2000 meiner Mandantin am 18.07.2005 zur Kenntnis gebracht…
…614.870,05 | S 1,826.999,50 Bei diesen Beträgen handelt es sich um "theoretische Umsätze". Mit Prüfungs- und Nachschauauftrag vom 8. Juli 1996 wurde ab 9. Juli 1996 eine Prüfung der Aufzeichnungen im Hinblick auf die Rechtsgebühr von Seiten des Finanzamtes vorgenommen…
…Gegenstand der Prüfung seien die Subunternehmerleistungen gewesen und der Prüfer habe sich vom Subunternehmer HD-GmbH (HD-GmbH) Kopien der Pläne bzw. Rechnungen gemacht. Eine Beanstandung der Rechnungen hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Merkmale für den Vorsteuerabzug sei nicht vorgenommen worden. Mit [späterem] Prüfungs- und Nachschauauftrag vom…
…Kostendeckung nicht eröffnet. Strittig ist, 1) ob das Finanzamt die Entgelte für Liebesdienste ("Prostituiertenumsätze") zu Recht zur Gänze steuerlich der Bw zugerechnet hat und 2) ob das Finanzamt zu Recht Sicherheitszuschläge veranschlagt hat. Mit Prüfungs- und Nachschauauftrag vom 18. März 2005 führte das Finanzamt bei…
…die Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils für das Veranlagungsjahr 1998 auszudehnen. Auf das an die Außenprüferin adressierte Telefax vom 7. März 2006, mit dem der vom steuerlichen Vertreter unterfertigte Prüfungs- und Nachschauauftrag für die Bw. mit der Ausdehnung der Prüfungszeiträume auf die Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils…
…Prüfungsbericht vom 2. Juli 2001 wurde eine Umsatzsteuerprüfung für die Monate Jänner bis Oktober 2000 abgeschlossen, welche dem gegenständlichen Finanzstrafverfahren zeitraum- und betragsbezogen zugrunde liegt. Aus Textziffer 13 des Prüfungsberichtes geht hervor, dass der Prüfungs- und Nachschauauftrag vom 22. November 2000 stammt, Prüfungsbeginn war der…
…Wohnortes der Berufungswerber DrM und DrR) nicht zuständig eine einheitliche und gesonderte Feststellung zu treffen, (und) hat eine solche auch nicht mehr getroffen. Ich verweise noch auf den Prüfungs- und Nachschauauftrag vom 23.3.2005, wonach Gegenstand der Prüfung die "einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung 2000…