…die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 10. Dezember 2003, Zl. 100/77682/2002-1, betreffend der Ausstellung von Präferenzursprungsnachweisen entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Ausfuhranmeldungen, WENrn. 500/XXX/302841/02/9 vom 30.9.1999, 500/XXX/303175/02/9 vom…
…unser Lieferant uns mitteilt, sondern sind vielmehr verpflichtet, von sich aus hier die Recherchen zu unternehmen. Lediglich zu behaupten, dass eine Sendung (obwohl ein Präferenzursprungsnachweis vorliegt) Ihnen zweifelhaft erscheint, kann nicht Grund sein, zu behaupten, dass der Präferenznachweis zu Unrecht ausgestellt wurde. Dies ist ein…
…Stellung zu nehmen. Bei Einräumung der Möglichkeit zur Stellungnahme wäre von der Bf. vorgebracht worden, dass die eingeführten Waren aus dem Libanon stammen und der Präferenzursprungsnachweis nach Formblatt A echt und richtig sei. Dem Vertreter der Bf. sei es nicht gestattet worden, sämtliche verfahrensgegenständliche Aktenteile…
…Stellung zu nehmen. Bei Einräumung der Möglichkeit zur Stellungnahme wäre von der Bf. vorgebracht worden, dass die eingeführten Waren aus dem Libanon stammen und der Präferenzursprungsnachweis nach Formblatt A echt und richtig sei. Dem Vertreter der Bf. sei es nicht gestattet worden, sämtliche verfahrensgegenständliche Aktenteile…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 13. Februar 2002, Zahl 100/47483/2001, betreffend einer Zollschuld, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8…
…Die Vorderseite stimme mit dem Muster überein, ein Mangel der zum Widerruf berechtige, liege nicht vor. Da die belangte Behörde den Präferenzursprungsnachweis nach Formblatt A angenommen habe, sei eine nachträgliche Ablehnung der Zollpräferenzmaßnahmen nicht zulässig. Gemäß Art. 92 ZK-DVO sei bei geringfügigen Abweichungen zwischen…
…Die Vorderseite stimme mit dem Muster überein, ein Mangel der zum Widerruf berechtige, liege nicht vor. Da die belangte Behörde den Präferenzursprungsnachweis nach Formblatt A angenommen habe, sei eine nachträgliche Ablehnung der Zollpräferenzmaßnahmen nicht zulässig. Gemäß Art. 92 ZK-DVO sei bei geringfügigen Abweichungen zwischen…
…Die Vorderseite stimme mit dem Muster überein, ein Mangel der zum Widerruf berechtige, liege nicht vor. Da die belangte Behörde den Präferenzursprungsnachweis nach Formblatt A angenommen habe, sei eine nachträgliche Ablehnung der Zollpräferenzmaßnahmen nicht zulässig. Die Bf. beantragte im selben Schriftsatz die Aussetzung der Vollziehung…
…1999 sei die libanesische Zollbehörde vom Widerruf des Präferenzursprungszeugnisses nach Formblatt A Nr. dd in Kenntnis gesetzt worden. Überdies sei der gegenständliche Präferenzursprungsnachweis, der nicht dem im Anhang 17 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2.Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der…
…1999 sei die libanesische Zollbehörde vom Widerruf des Präferenzursprungszeugnisses nach Formblatt A Nr. dd in Kenntnis gesetzt worden. Überdies sei der gegenständliche Präferenzursprungsnachweis, der nicht dem im Anhang 17 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2.Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der…
…1999 sei die libanesische Zollbehörde vom Widerruf des Präferenzursprungszeugnisses nach Formblatt A Nr. ee in Kenntnis gesetzt worden. Überdies sei der gegenständliche Präferenzursprungsnachweis, der nicht dem im Anhang 17 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2.Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der…
…Stellung zu nehmen. Bei Einräumung der Möglichkeit zur Stellungnahme wäre von der Bf. vorgebracht worden, dass die eingeführten Waren aus dem Libanon stammen und der Präferenzursprungsnachweis nach Formblatt A echt und richtig sei. Dem Vertreter der Bf. sei es nicht gestattet worden, sämtliche verfahrensgegenständliche Aktenteile…
…Stellung zu nehmen. Bei Einräumung der Möglichkeit zur Stellungnahme wäre von der Bf. vorgebracht worden, dass die eingeführten Waren aus dem Libanon stammen und der Präferenzursprungsnachweis nach Formblatt A echt und richtig sei. Dem Vertreter der Bf. sei es nicht gestattet worden, sämtliche verfahrensgegenständliche Aktenteile…
…von der Bf. vorgebracht worden, dass die eingeführten Waren aus dem Libanon stammen, die Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 und der Präferenzursprungsnachweis nach Formblatt A echt und richtig seien und im Zeitpunkt der Abgabe der Zollanmeldung die Originalrechnung den Präferenznachweisen angeschlossen gewesen sei. Dem Vertreter der Bf…
Berufungsentscheidung Nicht zutreffende Spruchteile löschen bzw. ggf. anpassen! Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. Josef Lovranich und Hofrätin Dr. Judith Fries-Horn im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier über die Beschwerde der X-GmbH…
…folgender Sachverhalt zugrunde: Am 27. Mai 1999 beantragte die Bf. die Überführung von 18.985 kg Süßkirschen der Unterposition der kombinierten Nomenklatur (KN) 0809209599 aus der Türkei unter Vorlage eines gültigen Präferenzursprungsnachweises in den zollrechtlich freien Verkehr. In der schriftlichen Anmeldung, in der die Bf…
…Staatsbürger" zu treffen. Auch habe die Bf. als seriöses Unternehmen die Präferenzursprungsnachweise nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und die Behörde die darin getätigten Angaben bislang auch nicht widerlegen können. Es gehe daher auch um eine Beweislastfrage die sich dadurch stelle, dass jenen Erklärungen eines…
…der Anschreibung im vereinfachten Verfahren. Nichts anderes besagt der Wortlaut der drei letzten Zeilen des Artikels 216 Absatz 1 ZK. In einem Nebensatz werden die Präferenzursprungsnachweise als "Papiere, die in den betreffenden Drittländern zwecks Inanspruchnahme dieser Zollpräferenzbehandlung vorgelegt werden müssen" umschrieben. Einen Widerspruch zwischen dieser…
…sofern die betreffenden Waren gestellt worden sind. Die erforderlichen Unterlagen für die Annahme der Anmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr sind vorgelegen. Die Nichtvorlage eines Präferenzursprungsnachweises stellt keinen Annahmehinderungsgrund für das Zollverfahren des zollrechtlich freien Verkehrs dar. Mangels Vorlage eines entsprechenden Ursprungsnachweises nach…
…Unterlagen für die Annahme der Anmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr sind vorgelegen. Die Nichtvorlage eines Präferenzursprungsnachweises stellt keinen Annahmehinderungsgrund für das Zollverfahren des zollrechtlich freien Verkehrs dar. Mangels Vorlage eines entsprechenden Ursprungsnachweises nach Formblatt A war die Ursprungseigenschaft der in der Sendung…