…eingeräumt wird, weil die Zollbehörden nur bei ordnungsgemäßer Überführung der Waren in den zollrechtlich freien Verkehr das Vorliegen der Voraussetzungen für die Präferenzbegünstigung nur in Bezug auf die konkret gestellte Ware prüfen können. Entsteht daher eine Zollschuld durch Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung, ist eine…
…ZK-DVO und § 2 ZollR-DG ab, im Wesentlichen mit der Begründung, dass gemäß den beigebrachten Präferenznachweisen zwar eine Präferenzbegünstigung bestanden hätte, aber die Nichtgestellung von Versandwaren durch den Hauptverpflichteten des Versandverfahrens nicht lapidar als Irrtum, sondern als offensichtliche Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, was die Erstattung…
…eines Drittlands beteiligt; 4. die Ermittlungen erfolgten im Rahmen eines Systems der administrativen Zusammenarbeit. Die Ausstellung von Bescheinigungen drittländischer Behörden zum Nachweis der Präferenzbegünstigung ergibt sich für das Allgemeine Präferenzsystem (APS) aus den Artikeln 80, 81 und 85 bis 87 ZK-DVO, wobei als Bescheinigung…
…für den (erklärten) nichtpräferentiellen Ursprung der Waren in Bulgarien erforderlich gewesen sei, noch von ihr bei der Einfuhrabfertigung in Österreich eine Präferenzbegünstigung angestrebt und demnach bei dieser Gelegenheit das (vorhandene) Präferenz-Ursprungszeugnis auch nicht vorgelegt worden sei, sondern dies erst im Zuge des gegenständlichen Berufungsverfahrens…
…bzw. Präferenz-Ursprungszeugnis Form A vermerkt bzw. erwähnt ist, ebenso wenig ist eine Zollbegünstigung (Präferenzbegünstigung) beantragt bzw. in Anspruch genommen worden, sondern es ist (wie aus Feld 36 ersichtlich) jeweils die Einfuhrverzollung zum "Regelzollsatz" beantragt worden. Allein schon diese Unterlagen bilden eine nachvollziehbare Beweiskette, die…
…EUR 1 Nr. A cc vorgelegt und für die Waren der Warennummern 20019075 901, 20019020 001, 20055900 901 und 09012100 001 die Präferenzbegünstigung nach dem Allgemeinen Präferenzsystem beantragt (Codierung "200" im Feld 36 der jeweiligen Position). Für die Erzeugnisse der Warennummern 07135000 901, 07132000 991…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 5, Hofrat Dr. MMag. Roland Schönauer, in der Finanzstrafsache gegen Bw., Kauffrau, geb. xx in V., whft. xxx, vertreten durch RA, Rechtsanwalt, Adr., wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Herbeiführung unrichtiger Präferenznachweise…
…bis zum ursprünglich vorgesehenen Ende. Dabei stellte das Organ des Zollamtes fest, dass im Zuge der Abfertigung von aus Liechtenstein mit Präferenznachweis importierten Nahrungsergänzungsmitteln die Präferenzbegünstigung zu Unrecht in Anspruch genommen wurde. Die 97 betroffenen Warenanmeldungen sind der Niederschrift vom 12. August 2010 über die…
…worden. Aus der vorgelegten Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 gehe hervor, dass sämtliche Waren ihren Ursprung in der Europäischen Union hätten. Die Ausfuhr dieser Waren in die Schweiz führe somit nicht zum Verlust der Präferenzbegünstigung, weil bei in die Gemeinschaft wiedereingeführten Waren gemäß Art. 13 des og…
…Bf. zur Verfügung gestandene Bill of Lading (at) sei echt und richtig, wendet sich die Bf. offensichtlich gegen die Nichtgewährung der Präferenzbegünstigung. Im Zuge der Einfuhrabfertigung wurde das Ursprungszeugnis Formblatt A Nr. au (Allgemeines Präferenzsystem) vorgelegt und der begünstigte Präferenzzollsatz für das Ursprungsland JJ beantragt…
…Zahl 100/47483/2001, als unbegründet ab. In seiner Entscheidung führte die belangte Behörde aus, dass die Präferenzbegünstigung mangels Erfüllens der Direktbeförderungsregel nicht gewährt werden könne. Voraussetzung für die Präferenzzollbegünstigung sei der Erwerb der Ursprungseigenschaft, dessen Voraussetzungen gemäß Art. 77 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) ohne…
…Zahl 100/47480/2001-2, als unbegründet ab. In seiner Entscheidung führte die belangte Behörde aus, dass die Präferenzbegünstigung mangels Erfüllens der Direktbeförderungsregel nicht gewährt werden könne. Voraussetzung für die Präferenzzollbegünstigung sei der Erwerb der Ursprungseigenschaft, dessen Voraussetzungen gemäß Art. 77 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO…
…Zahl 100/47480/2001-3, als unbegründet ab. In seiner Entscheidung führte die belangte Behörde aus, dass die Präferenzbegünstigung mangels Erfüllens der Direktbeförderungsregel nicht gewährt werden könne. Voraussetzung für die Präferenzzollbegünstigung sei der Erwerb der Ursprungseigenschaft, dessen Voraussetzungen gemäß Art. 77 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO…
…o) ZK-DVO umfasst ist. Im Übrigen wäre bei Vorliegen formell gültiger Präferenzursprungszeugnisse die Präferenzbegünstigung bereits im Beschwerdeverfahren betreffend die Vorschreibung der Eingangsabgabenschuld zu berücksichtigen gewesen und im Falle der Vorlage auch berücksichtigt worden. Die vorgebrachten Gründe entsprechen auch sonst keinem der in den Artikeln…
…wohl Warennummer) 4407 9139 00 oder unter die WE-Nummer (gemeint wohl ebenfalls Warennummer) 4408 9095 00 zu tarifieren, sowie ob nicht überhaupt - wegen Präferenzbegünstigung - jedenfalls Zollfreiheit bestehe. Die Behauptung des Zollamtes, es seien tatsächlich Furnierhölzer mit einer Dicke von unter 6 mm eingeführt worden…
…auf "null" betreffend die Anmeldung WE-Nr. xxx/000/903221/04/4 im Hinblick auf die zu gewährende Präferenzbegünstigung berücksichtigen. Die Bemessungsgrundlagen sowie die Berechnung der einzelnen Abgabenerhöhung können den beigefügten 104 Berechnungsblättern entnommen werden. Insoweit die Bfin vermeint, dass im Erstbescheid nur behauptet werde…
…im Rahmen der buchmäßigen Erfassung der nach den vorstehenden Ausführungen gemäß Art. 203 ZK entstandenen Zollschuld zu Recht keine Präferenzbegünstigung gewährt. Eine Überprüfung dahingehend, ob die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gewährung der Präferenzbegünstigung iSd Art. 212a ZK trotz Entziehens der Waren aus der zollamtlichen Überwachung vorlagen…
…€ gestellt, da aus den vorgelegten Dokumenten hervorgeht, dass alle Waren die Präferenzbegünstigung aufgrund des Ursprungs in der Türkei hätten und auch die sonstigen Voraussetzungen des Art. 239 ZK erfüllt seien : Dass eine betrügerische Absicht nicht vorlag sei schon aus dem Umstand ersichtlich, dass in…
…Die Anmeldung wurde vom Zollorgan ohne Durchführung einer Warenbeschau angenommen, der vorgelegte Versandschein konform erledigt und die Eingangsabgaben neuerlich, jedoch unter Gewährung der Präferenzbegünstigung aufgrund der vorgelegten Warenverkehrsbescheinigung, buchmäßig erfasst und mitgeteilt. Nachdem das Zollamt davon Kenntnis erlangt hatte, erstattete es mit Bescheid vom 13…
…für den (erklärten) nichtpräferentiellen Ursprung der Waren in Bulgarien erforderlich gewesen sei, noch von ihr bei der Einfuhrabfertigung in Österreich eine Präferenzbegünstigung angestrebt und demnach bei dieser Gelegenheit das (vorhandene) Präferenz-Ursprungszeugnis auch nicht vorgelegt worden sei, sondern dies erst im Zuge des gegenständlichen Berufungsverfahren…