Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des A., vom 11. April 2012 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 3. April 2012, Zl. a., betreffend Eingangsabgaben entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Für den Beschwerdeführer (Bf…
…eingeschlagene Vorgangsweise, die Überweisung seiner Einkommensteuervorauszahlung mittels Verwendung einer Postsendung an die PSK zu veranlassen, nicht als auffallend sorglos zu bewerten ist. Dem Vorbringen des Bw. folgend, dass die Postsendung bei der Bank nicht eingelangt ist, ihm dies erst nach seinem Urlaub zur Kenntnis gelangt…
…Bw. versehen worden seien, was eventuell der Grund dafür gewesen sein könnte, dass "keine Bearbeitung" erfolgt sei. Mit diesen Ausführungen soll offenbar ein Sachverhalt in die Richtung geltend gemacht werden, dass die Postsendungen vom 30. 3. und 10. 6. 2006 doch beim Finanzamt eingelangt seien…
…21.9.2006, 2006/15/0090). Umso weniger kann diese Überzeugung hervorgerufen werden, wenn - zur Einsparung von Portokosten - nicht einmal eine eigene Postsendung für die I-Prämienerklärung abgefertigt, sondern diese den Unterlagen anderer Steuerpflichtiger beigefügt wird. Dem Einschreibenachweis kann nicht entnommen werden, welche Unterlagen tatsächlich…
…des Verwaltungsgerichtshofes vom 15.3.1995, 94/13/0215, zunächst festzuhalten, dass die termingerechte Abgabenentrichtung keineswegs zu den einfachen Arbeitsverrichtungen wie etwa die Aufgabe von Postsendungen gehört, auf deren auftragsgemäße Erfüllung die Partei bzw. der Parteienvertreter in der Regel ohne weitergehende Kontrollmaßnahmen vertrauen darf. Gemäß …
…tragen Angaben über den Wert, für den sie gelten... Dazu gehören Briefmarken, die gewöhnlich gegen Vorausentrichtung der Postgebühren zum Freimachen von Postsendungen verwendet werden .... Nicht zu dieser Position gehören...nicht entwertete Marken, die im Bestimmungsland weder gültig noch zum Umlauf vorgesehen sind, sowie entwertete Marken …
…ist die Hinterlegung iSd § 17 iVm § 21 ZustG zulässig, wenn die Sendung dem Gemeinschuldner nicht an seiner Abgabestelle zugestellt werden kann. Die Postsendung, welche die Ladung zur mündlichen Verhandlung am 12.12.2012 beinhaltete trug nicht den gesetzlich zwingend vorgesehenen, amtlichen Vermerk iSd § 78 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der berufungswerbenden Gesellschaft m.b.H., Sitz laut Firmenbuch: Sitz, 1.) vom 11. Dezember 2008 gegen den Körperschaftsteuerbescheid Gruppe 2006 des Finanzamtes X vom 26. November 2008, welche Berufung gemäß § 274 Satz 1 BAO gegen den gemäß…
…12. 10. 2005 betrafen. Damit erscheint zumindest glaubhaft gemacht, dass dieses Schreiben - wie behauptet - zur Post gegeben wurde. Auch wenn Postsendungen den Empfänger im Allgemeinen erreichen, kann die gegenteilige Behauptung, der Bw. habe das Schreiben seines Rechtsvertreters nicht erhalten, nicht als offenkundig falsch angesehen werden…
…und Bearbeiter" befinden. Während bei den Angaben in den Spalten "Porto, Wohin und Klient" jeweils darauf Rücksicht genommen wurde, dass es sich wie behauptet nur um eine Postsendung, jedoch um unterschiedliche Steuernummern und Parteibezeichnungen handelte, wird als Gegenstand in der die Bw. betreffenden Spalte als…
…Danach und nach der Aktenlage hat die Österreichische Post AG als Anmelderin am 22. Dezember 2008 beim Zollamt Wien unter der CRN-Nrb. eine Postsendung (ein Telefongerät der Warennummer 8517120090) aus den Vereinigten Staaten (Versenderin B.), die für die Beschwerdeführerin (Bf.) als Empfängerin bestimmt war…
…die Zurückweisung des Wiedereinsetzungsantrages, angeschlossen waren. Mit der am 27. Juli 2010 aufgegebenen Postsendung reichte der Vertreter des Bf die Originalschriftsätze ein. Das Zollamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 25. Mai 2011 als unbegründet ab. Dagegen wurde mit Schriftsatz vom 30. Juni 2011 der…
…Bw. habe nicht auffallend sorglos gehandelt, wenn er davon ausgegangen sei, dass die "Zustellungsfrist" erst mit dem Tag der Abholung der Postsendung beginne. Vielmehr habe er die Berufungsfrist deshalb versäumt, weil der Bescheid über die Festsetzung einer Ordnungsstrafe eine "fehlerhafte Rechtsmittelfrist" enthalte. 1.5. Das…
…unter Anschluss der bezughabenden Unterlagen übermittelt und die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt. Die Postsendung wurde nach Mitteilung eines Zustellversuches am 21.02.2011 hinterlegt und nach Ablauf der Abholfrist der Behörde rückgemittelt. Im Zuge einer telefonischen Kontaktaufnahme am 22.03.2001 wurde mit…
…übermittelte Betriebsprüfungsbericht nennt als Abgabepflichtigen HBAST, ebenso weist der im Akt aufliegende Rückschein die "AsT z. H. den zustellbevollmächtigten Wirtschaftstreuhänder" als Empfängerin der Postsendung vom 27. April 2004 aus. Auf die Bestimmungen des § 101 BAO wird in keiner der Erledigungen vom 15. April 2004 verwiesen. …
…an dessen Wohnadresse in Adr.1 wurde hinterlegt und offensichtlich auch behoben, da die Postsendung nicht retour kam. Die Eingangsrechnungen stammen praktisch fast ausschließlich von den beiden "ARGE Partnern" (M.GmbH und H.GmbH). Leistungsinhalt dieser Rechnungen sind Leistungen die an den jeweiligen "ARGE-Partner…
…der Haftungsbescheid vom 25. Juli 2006 durch einen Arbeitnehmer der GmbH übernommen worden sei, deren Geschäftsführer der Bw. gewesen sei. Tatsächlich wurde die Postsendung von einem Arbeitnehmer des Bw. behoben. Mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. Februar 2010, 2007/13/0126-5, hob dieser die…
…einem Kuvert zugestellt worden sein. Auffällig sei dabei, dass sich in einem Kuvert Schriftstücke verschiedener Steuernummern von unterschiedlichen Sachbearbeitern mit unterschiedlichen Ausstellungsdaten befinden sollten. Laut Erfahrung des steuerlichen Vertreters kämen gelegentlich Poststücke in seine Kanzlei, bei denen Teile der Postsendung, wie Beilagen, etc. fehlen würden…
…Genauigkeit wiedergeben zu können. Da aus der kanzleiinternen Liste für den 19. März 2007 im Übrigen hervorgeht, dass insgesamt 18 Schriftstücke die Kanzlei verließen und für die Postsendung der Bw. und ihrer Gesellschafterin die Kanzleikraft B - und nicht Hr. L - benannt ist, Herr HK jedoch…
…über die Höhe seiner Einkünfte bzw. Einnahmen gegeben hätte. Die Berufungsvorentscheidungen wurden mittels Hinterlegung zugestellt. Auf der Übernahmebestätigung der betreffenden Postsendung scheint der 2. September 2005 als erster Tag der Abholfrist auf. Am 23. September 2005 brachte der Bw. einen Antrag auf Fristverlängerung der Berufungsfrist…