…erhalten. Ich habe dieses Einkommen für meine Tätigkeit wieder zur Gänze aufgewendet bzw. gespendet. Gemäß der Lohnsteuerrichtlinien L 383a bis 383i sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Politikertätigkeit stehen, als Werbungskosten bis zur Höhe dieser Einkünfte absetzbar. ..." Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 20 Abs…
…unterhaltsberechtigte Personen, auch wenn die Zuwendungen auf einer verpflichtenden Vereinbarung beruhen. Im gegenständlichen Fall ist strittig, ob die seitens eines Politikers finanzierten Kosten einer gemeinsamen Urlaubsreise mit seinen Wahlkampfhelfern als Incentive bzw. Entlohnung für deren erfolgreiche Tätigkeit und damit als Werbungskosten im Sinne des § 16…
…politischen Funktioär zu steuerlich absetzbaren Aufwendungen führen (VwGH 17.9.1997, 95/13/0245). Von politischen Veranstaltungen spricht man dann, wenn der Politiker die Veranstaltung einberuft, um politische Angelegenheiten den Gemeindebürgern nahe zu bringen. Steht eine derartige Veranstaltung untrennbar in Verbindung mit einer geselligen oder…
…welcher Darstellung der VwGH gefolgt ist, sondern um die Erhaltung der Glaubwürdigkeit, die das größte Kapital eines erfolgreichen Politikers ist- und meines Erachtens dem Firmenwert gleichzusetzen ist. Im Erkenntnis des VwGH wurde das Fehlen einer Gegenleistung des unterstützen Fußballvereines angegeben, wodurch der Aufwand des Jahres…
…Bescheid | 174,48 | | 140,00 | Werbungskosten lt. BVE | 314,48 Der Begründung der Berufungsvorentscheidung ist zu entnehmen: Zahlungen eines Politikers an den örtlichen Fußballverein würden keine Werbungskosten darstellen, auch wenn sie eine positive Aufnahme in der öffentlichen Meinung bewirken würden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Burufungswerbers, vertreten durch Vertreter, vom 3. Jänner 1996 gegen die Bescheide des Finanzamtes W vom 7. Dezember 1995 betreffend Einkommensteuer 1992 und 1994 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen und die Bescheide werden abgeändert. Die…
…seien die Aufwendungen von ihm auch ohne zwingende rechtliche Verpflichtung getätigt worden. Eine durch diese Zahlungen ausgelöste Werbewirkung für den Bw. als Politiker sei ebenfalls nicht gegeben, da die Aufwendungen für überparteiliche (zwar im örtlichen Wahlkreis tätige) Bürgerinitiativen (gemeinnützige Vereine) geleistet wurden und daher auch…
…gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Bw. bezog im streitgegenständlichen Jahr neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Beamter Bezüge als Politiker von der Gemeinde A in Höhe von 174,60 €, die gemäß …
…werden und Ausgaben des Vereins nur bei diesem selber abzugsfähig seien. Der Bw. wurde jedoch wie in den Vorjahren für die nichtselbständige Tätigkeit als geschäftsführende Gemeinderätin das Politikerpauschale als Werbungskosten iHv. € 438,00 zuerkannt. In der form- und fristgerechten Berufung wendete die Bw. ein…
…Sonst. Werbungskosten | 6.411,93 | 12.645,48 | Gesamtsumme | 8.813,87 | 16.192,36 Diese Aufwendungen würden sich auf ihre Tätigkeiten als Lehrerin sowie Politikerin (Stadträtin und Obfrau der VP-Frauen) beziehen. In einem Ersuchen um Ergänzung vom 26…
…April 2011 als unbegründet abgewiesen. Das Finanzamt führte aus, grundsätzlich müssten Werbungskosten im Zusammenhang mit einer Einkunftsquelle stehen. Vorbereitende Werbungskosten würden nach der Rechtsprechung bei einem Politiker jedoch anerkannt, wenn dieser für eine hauptamtliche Tätigkeit kandidiert. In diesem Fall würden Aufwendungen, die mit der Kandidatur…
…sind die Leistungen auch dann nicht abzugsfähig, wenn diese Leistungen mit einer gewissen Werbewirkung für den Geber verbunden sind (Warnold, Besteuerung der Politiker, RdW 1999, 226). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Repräsentationsaufwendungen auch im Falle des Vorliegens eines damit verbundenen Werbezweckes nicht abziehbar (VwGH…
…Buffet standen, vielmehr handle es sich um zusätzliche Spenden für diverse Vereine in seinem Wahlkreis an der Abendkassa. Gemäß Rz 383b der LStR sei der Ballbesuch des Politikers in seinem Wahlkreis immer als beruflich anzusehen. Die beantragten Bewirtungskosten zu 50 % seien überwiegend beruflich veranlasst, da…
…383b LStR Zahlungen, die aus beruflichen Anlässen im Wahlkreis des Mandatars erfolgen, als Werbungskosten absetzbar seien. Der Ballbesuch eines Politikers in seinem Wahlkreis sei regelmäßig als beruflich veranlasst anzusehen. Es werde ersucht, die Bewirtungskosten zu 50 % anzuerkennen, da die Bewirtung im Rahmen politischer Veranstaltungen (Fraktion…
…Erstellung der Nachtragsvoranschläge, Erstellung des Rechnungsabschlusses, Ausschreibung von Darlehensaufnahmen, Erstellung des Dienstpostenplanes, Erstellung aller Abgaben- und Gebührenverordnungen....Dass "normale Politiker" (z.B. Gemeinderäte) im Allgemeinen ein Arbeitszimmer im eigenen Haus nicht als Werbungskosten absetzen könnten, sei der Bw. bekannt, aber auf Grund der umfangreichen Heimtätigkeiten…
…Der Bezug habende Gesetzestext des § 20 (1) Z 3 EStG 1988 lässt (ohne weiterführende Interpretation) für sich nicht erkennen, dass Bewirtungsaufwendungen von Politikern als Werbungskosten abzugsfähig wären: ,Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben. Darunter fallen auch Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden. Weist der Steuerpflichtige nach…
…der geltend gemachten Aufwendungen für Miete und Instandhaltung eines Magazins mit der Begründung, dass es sich dabei nach den Ausführungen des Bw. um ein Arbeitszimmer handle und der Arbeitsraum bei einem Politiker nicht der Mittelpunkt der Tätigkeit sei, weshalb die diesbezüglichen Kosten dem Abzugsverbot gem. …
… Jakom/Baldauf EStG, 2009, § 20 Rz 80-82). Spenden von Politikern können unter Umständen dann Werbungskosten sein, wenn der Werbecharakter der Spende den Repräsentationscharakter eindeutig überwiegt (vgl. UFS 8.3.2005, RV/1160-W/04). "Nach der Verwaltungspraxis sind Pokale und gleichartige Sachspenden von politischen…
…Bewirtungskosten seien im Einkommensteuerbescheid 2007 zur Gänze nicht anerkannt worden, da nach Ansicht des Finanzamtes immer ein Werbezweck der wesentliche Charakter der Veranstaltung sein müsse. Laut Rz 383 c LStR würden für Politiker jedoch andere Voraussetzungen gelten, um Bewirtungsspesen steuerlich berücksichtigen zu können. Der Bw…
…hinaus mit, dass betreffend die Aufteilung der Aufwendungen als Stadträtin und als Landtagsabgeordnete in Anbetracht des beantragten Pauschales für Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung (Politikerpauschale) die Aufwendungen der Gemeindevertretung in diesem Bereich überhaupt nicht erfasst worden seien. Des Weiteren ersuchte die Bw. um Berücksichtigung…