…Rechtsauffassung des Finanzamtes. Über die Berufung wurde erwogen: Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 22.2.2012, 2011/16/0236 (und weiteren) ausgeführt hat, ergibt sich die Einschränkung der Freizügigkeit polnischer Staatsangehöriger aus Art. 24 und Anhang XII der Beitrittsakte. Gemäß Anhang XII Nr…
…seit dem Jahre 2008 in Österreich nichtselbständig erwerbstätig. Seine Ehegattin lebt außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort des Bw. in Polen, und führt dort den gemeinsamen Haushalt sowie eine kleine Landwirtschaft mit einer tatsächlichen Nutzfläche in Höhe von 0,34 ha. Die Ehegattin des Bw…
…in Ausnahmefällen, wie insbesondere bei ausländischem Familienwohnsitz oder bei fremdenrechtlichen Zuzugsbeschränkungen, könne auch ein längerer Zeitraum gerechtfertigt sein. Der Bw habe seinen Familienwohnsitz und Lebensmittelpunkt in Polen, wo auch seine Ehefrau mit dem (gemeinsamen) Sohn wohne. In Österreich habe er einen beruflich veranlassten doppelten Haushalt;…
…des rechtmäßigen Aufenthaltes Bw. ins Treffen, dass der Bw. Staatsbürger des Drittland und seit 10 Jahren mit einer polnischen Staatsbürgerin verheiratet sei. Aufgrund seiner Ehe mit einer EU-Staatsbürgerin besitze er seit dem 3.9.2009 eine "Daueraufenthaltskarte-Familienangehöriger" gemäß § 8 Abs. 1 Z 4…
…und Zypern) für die Dauer der Anwendung des Übergangsarrangements bis 30.4.2011 weiterhin dem AuslBG. Für polnische Arbeitnehmer besteht daher grundsätzlich eine Arbeitsbewilligungspflicht nach dem AuslBG. Im vorliegenden Fall ist aus nachstehenden Erwägungen davon auszugehen, dass sich die Tätigkeit des Antragstellers nicht als selbständige…
…dass sein Lebensmittelpunkt seit 2004 in Österreich liege - hier bis dato keinen Hauptwohnsitz, sondern nur einen Nebenwohnsitz innehat, so dass der Lebensmittelpunkt des Bw. nach Ansicht der Behörde in Polen verblieb. Der Bw. verfügt somit nur über einen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich. Gem § 81 Abs…
…dass der Bw. am 1.10.2004 von der Slowakei kommend mit dem PKW der Marke Mercedes Benz 124, behördliches polnisches Kennzeichen Nr., bei der Grenzkontrollstelle Kittsee einer Kontrolle unterzogen und dabei unter und hinter die Rücksitzbank, die Reserveradausnehmung und das Reisegepäck verteilt insgesamt 21…
…5.2009 richtete das Finanzamt folgendes Ersuchen um Ergänzung an den Berufungswerber: "Lt. der von Ihnen vorgelegten Wohnortbestätigung v. 22.12.2008 sind Sie mit der ganzen Familie in der Hauptwohnung in Polen gemeldet. Weiters sind Sie und Ihre Gattin mit Hauptwohnsitz in Ö. gemeldet…
…2006 - hinsichtlich der Tochter im Umfange der Einschränkung der Berufung auf den Zeitraum von Oktober 2005 bis Dezember 2006 - entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.), ein polnischer Staatsbürger, der in Österreich wohnhaft und berufstätig ist…
…Berufungswerber aus, dass der Beschäftigungsort vom Familienwohnsitz zu weit entfernt sei, um täglich nach Hause zu fahren und somit eine Wohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes benötigt werde. Er habe einen Familienwohnsitz in Polen, in Österreich habe er einen beruflich veranlassten doppelten Haushalt. Gemäß § 33…
…berücksichtigt worden sei. In diesen Jahren sei er Alleinverdiener gewesen, weil er in diesen Jahren mehr als sechs Monate verheiratet gewesen sei und von seiner Ehefrau (polnische Staatsbürgerin, seit 1.5.2004 ebenfalls neue EU-Bürgerin) nicht dauernd getrennt gelebt und einen Antrag gemäß § 1…
…3/11 Schwechat Gerasdorf vom 24. Oktober 2008 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist polnischer Staatsbürger. Mit am 4…
…Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 23. August 2007, betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe entschieden: Die Berufung wird als verspätet zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist polnischer Staatsbürger, seit 2004 geschieden, und beantragte, mittels eines laut Eingangsstempel persönlich am 13.6…
…sowie ab 1.Jänner 2006 zu. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber, in der Folge Bw. genannt, ist polnischer Staatsbürger. Er beantragte am 25.9.2006 die Gewährung von Familienbeihilfe für seine Tochter M. ab Mai 2004. Diese lebt seit 5.12.2003 mit dem Vater im gemeinsamen…
…01.10.2001 laufend bezahlt habe, vor. Seit Juni 2002 beziehe sie bei der KRUS PT M keine Familienzulage..." Im Zuge der Veranlagung berücksichtigte das Finanzamt zwar die geltend gemachten Kosten für den Unterhalt der in Polen lebenden Tochter, nicht jedoch die mit dem Höchstbetrag…
…4 BAO wiederaufgenommen. Der Grund dafür lag darin, dass der Bw. in seinen Arbeitnehmerveranlagungen irrtümlich übersehen hatte, die Unterhaltsaufwendungen für seine beiden in Polen lebenden Kinder G.F., und R.F., als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 Abs. 7 EStG 1988 zu beantragen. Ebenfalls mit Datum…
…im Streitjahr 2004 in Österreich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2004 machte er die Aufwendungen für Familienheimfahrten nach Polen iHv jährlich 2.421 € als Werbungskosten geltend. Der Bw legte eine beglaubigte Übersetzung einer Meldebescheinigung mit…
…Als Verwendungszweck war, wo ein solcher aus den vorgelegten Unterlagen ersichtlich war bei vier Überweisungen "Geschenk" angegeben, bei einer Überweisung im Jahr 2005 "Alimente". TS ist in Polen beschäftigt. Der Vater hat erklärt, auf den Familienbeihilfenanspruch zu Gunsten der Bw zu verzichten. Dieser Sachverhalt ergibt…
…19. September 2005) zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 2004 beantragte der Berufungswerber (Bw.) ua. Aufwendungen für Familienheimfahrten nach Polen in Höhe von 2.100 Euro anzuerkennen. Mit Schreiben vom 8. September…
…Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Bw machte in seinen Erklärungen auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung Werbungskosten für Familienheimfahrten nach Polen im Jahre 2000 (Wien - B. - Wien, 2…