…Leistungsempfänger ein Vorsteuerabzug für in Rechnung gestellte Umsatzsteuer auch dann zu, wenn die Leistung Teil einer Kette ist, an der ein Unternehmer beteiligt ist, der seinen umsatzsteuerlichen Pflichten nicht nachkommt (Urteil vom 12.1.2006, Rs C-354/03, C-355/03, C-484/03…
…Abgabenbehörde keinen Schaden erlitten. Diesbezüglich werde auf die Ausführungen zu § 9 BAO in Stoll, BAO-Kommentar, insbesondere auf die Ausführungen zur Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für den Schaden, zur Ausfallshaftung und zum Haftungsumfang, verwiesen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 9 Abs. 1 BAO haften die…
…drückende Existenzsorgen ausgelöst worden seien, unfähig gewesen wäre, seinen Pflichten als geschäftsführender Gesellschafter des von der S-KEG in der Betriebsform einer Pizzeria geführten Unternehmens nachzukommen. Im Einzelnen sei der S-KEG durch Malversationen der damaligen Verpächterin des Gastbetriebes, Frau HL, schwerer Vermögensschaden zugefügt worden…
…der Tatsache seiner gewerblichen Tätigkeit verständigt hatte, in der Folge aber seinen aus seiner unternehmerischen Tätigkeit erwachsenen abgabenrechtlichen Pflichten nur mangelhaft entsprochen hat. Gemäß § 119 Abs.1 Bundesabgabenordnung (BAO) haben Abgabepflichtige die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht bedeutsamen Umstände nach Maßgabe der Abgabenvorschriften…
…CEMT/CM(96)5, Anhang 1 sei vorgelegen. Den Bestimmungen des § 9 Güterbeförderungsgesetz wäre daher entsprochen und keine Pflicht verletzt worden.Mit Berufungsvorentscheidung vom 24. Mai 2006 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Die belangte Behörde führt in der Begründung zusammenfassend aus, dass die Eintragung…
…behandelt hat als andere Verbindlichkeiten. Wird allerdings eine Abgabe nicht entrichtet, weil die Gesellschaft überhaupt keine liquiden Mittel hat, so verletzt er dadurch keine abgabenrechtliche Pflicht. In seiner Berufung bringt der Bw. vor, dass die Gesellschaft bereits im Zeitpunkt der Übernahme der Geschäftsführertätigkeit mittellos gewesen…
…Gemäß Art. 204 Abs.1 Buchstabe a ZK entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn in anderen als den in Art. 203 genannten Fällen eine der Pflichten nicht erfüllt wird, die sich bei einer einfuhrabgabepflichtigen Ware aus deren vorübergehender Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das…
…Gemäß Art. 204 Abs.1 Buchstabe a ZK entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn in anderen als den in Art. 203 genannten Fällen eine der Pflichten nicht erfüllt wird, die sich bei einer einfuhrabgabepflichtigen Ware aus deren vorübergehender Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das…
…gewiss hält. Im Hinblick auf § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG handelt derjenige vorsätzlich, der die abgabenrechtliche Pflichtverletzung iSd. § 21 UStG 1994 zumindest ernstlich für möglich hält bzw. die (auch nur vorübergehende) Abgabenverkürzung zumindest dem Grunde nach (vgl. OGH 9 Os 30/85) für gewiss…
…Nach § 3 Abs. 1 VbVG sei ein Verband unter der Voraussetzung für eine Straftat verantwortlich, wenn 1.) die Tat zu seinen Gunsten begangen worden sei und (richtig: oder) 2.) durch die Tat Pflichten verletzt worden seien, die den Verband treffen würden. Nach § 3 Abs. 2…
…kein Vorsteuerabzug geltend zu machen gewesen sei. Da es sich um verschiedene Rechtsmeinungen handle, könne das dem Bw. nicht als schuldhafte Verletzung seiner auferlegten Pflichten angelastet werden. Es werde daher beantragt, den Haftungsbescheid ersatzlos aufzuheben, da kein schuldhaftes Verhalten des Bw. vorliege. Über die Berufung…
…dass er sich selbst mit der Wahrnehmung seiner steuerlichen Interessen beschäftigt hat und zumal aufgrund seiner Betätigungen mit den ihm auferlegten umsatzsteuerrechtlichten Pflichten zur fristgerechten Erstellung und Einreichung der Voranmeldungen und fristgerechten Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen vertraut gemacht worden ist und sich Schritt für Schritt ein…
…selbst die Mitteilung zumindest mehr als 1 ½ Jahre verspätet erfolgte, wurden die einzubehaltenen Beträge jedoch nie entrichtet. Das Finanzamt konnte daher zu Recht von einer schuldhaften Pflichtverletzung und der Kausalität für die Uneinbringlichkeit ausgehen. Die Geltendmachung der Haftung liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Entscheidungen…
…zur Ermittlung des maßgeblichen Sachverhaltes beizutragen, nicht aus. Umfang und Intensität der amtswegigen Ermittlungspflicht sind sogar nur unter Bedachtnahme auf korrespondierende Pflichten der Partei bestimmbar. In dem Ausmaß, in dem die Partei zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung ungeachtet ihrer Verpflichtung hiezu nicht bereit ist bzw…
…Zweifel daran, dass der Beschuldigte aus finanziellen Gründen trotz Kenntnis seiner abgabenrechtlichen Pflichten (aufgrund der Informationen beim Antrittsbesuch des Finanzamtes) und in Anbetracht der tristen finanziellen Lage der Gesellschaft weder fristgerecht Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben noch spätestens am Fälligkeitstag entsprechende Umsatzsteuervorauszahlungen entrichtet hat mit dem Ziel, für…
…es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Mit seinen Ausführungen gibt der Bf. zu erkennen, dass er sich der Pflichtverletzung bewusst war, seine Handlungsweise aber nicht ändern wollte, was einem Geständnis nahe kommt. Laut Aussage des Bf…
…erwogen: Es besteht Einigkeit zwischen den Parteien des Verfahrens, dass die Umsatzsteuer für das Wirtschaftsjahr 2001/2002 am Fälligkeitstag nicht entrichtet war und dass somit generell die Pflicht zur Entrichtung eines (ersten) Säumniszuschlages eingetreten ist. Auch die Bemessungsgrundlage und die Berechnung des Säumniszuschlages ist unstrittig…
…5.606,-- | 1999 | Zwangs-Ordnungsstrafe | 1.000,-- | 1998 | Säumniszuschlag | 3.970,-- | | SUMME | 453.046,--- Die Haftungsinanspruchnahme wurde damit begründet, dass diese Abgaben bei der Primärschuldnerin nicht mehr einbringlich wären und eine schuldhafte Pflichtverletzung des Vereinsvertreters vorliege…
…Handelsregister eingetragen gewesen sei. Er habe über einen Zeitraum von 1996 bis dato keine oder nur unzureichende Zahlungen für Selbstbemessungsabgaben geleistet. Die Schuldhaftigkeit sei damit zu begründen, dass durch das pflichtwidrige Verhalten des Bw. als Vertreter der Gesellschaft die Uneinbringlichkeit eingetreten sei. Weiters sei der…
… 19 Abs. 2 BAO gehen mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit deren sich aus Abgabenvorschriften ergebende Rechte und Pflichten auf die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) über. Während Personengesellschaften des Handelsrechts ihre Parteifähigkeit so lange nicht verlieren, als beispielsweise Feststellungsverfahren anhängig sind…