…km das Entfernungspauschale für Fahrtstrecken von 40 km bis 60 km (gesetzlicher Jahresbetrag 10.560,-- S) anteilig in Höhe von 6.160,-- S (447,70 €), wie dem beigelegten Berechnungsblatt entnehmbar, einkunftsmindernd in Abzug zu bringen. Grundsätzlich hat die Nichtstattgabe hinsichtlich eines Berufungspunktes zur Folge…
…auch Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessensvertretungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage Werbungskosten dar. Diese Pflichtbeiträge sind gemäß § 16 Abs. 3 leg.cit. ohne Anrechnung auf den Pauschbetrag als Werbungskosten abzugfähig. Aus dem Gesetzeswortlaut ist abzuleiten, dass nur "Beiträge", die aus Anlass einer Zwangsmitgliedschaft zu einer gesetzlichen Interessensvertretung…
…Grund gesetzlicher Verpflichtungen der von § 25 Abs. 1 Z 4 und § 29 Z 4 erfaßten Personen. e) Pflichtbeiträge zu Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen, soweit diese Einrichtungen der Kranken-, Unfall-, Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung dienen; weiters Beiträge zu einer inländischen gesetzlichen Krankenversicherung…
…2000/15/0014). So weit Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessensvertretungen, Sozialversicherungsbeiträge und Wohnbauförderungsbeiträge auf sonstige Bezüge entfallen, die mit einem festen Steuersatz zu versteuern sind, sind sie somit grundsätzlich (auch im Veranlagungsverfahren) vor Anwendung des festen Steuersatzes in Abzug zu bringen (siehe dazu auch Doralt/Ruppe6…
…werden, ob der Beitragsempfänger eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung sei. Beiträge im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 sind gemäß § 62 Z 4 EStG 1988 vom Arbeitslohn abzuziehen. Während die frühere Verwaltungspraxis die auf die Sonderzahlung entfallenden Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessensvertretungen…
…Grund von Sozialplänen unter den gesetzlich angeführten Voraussetzungen. Bei den in § 62 Z 3 bis 5 EStG 1988 genannten Abzugsposten handelt es sich um Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessensvertretungen und um Pflichtversicherungsbeiträgen, soweit sie nicht auf Bezüge entfallen, die mit den festen Sätzen zu besteuern sind…
…40 zu erfolgen. Nach § 16 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG 1988 sind Werbungskosten auch Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessensvertretungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage sowie Betriebsratsumlagen. Weiters sind gemäß Z 4 leg. cit. Werbungskosten u.a. Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung…
…Sonderzahlungen seien nicht fix und könnten daher auch nicht auf die Leistungen an die GKK umgelegt werden. Dem ist entgegen zu halten: Während die frühere Verwaltungspraxis die auf Sonderzahlungen entfallenden Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessensvertretungen beim laufenden Bezug jenes Monats, in dem die Sonderzahlung geleistet wurde…
…ist, wird nach folgender Formel ermittelt: | Im Kalenderjahr zugeflossene laufende (Brutto-)Bezüge | x 2 | Anzahl der abgelaufenen Kalendermonate (seit Jahresbeginn) Zum Werbungskostenabzug von Sozialversicherungsbeiträgen ist Folgendes zu sagen: Während die frühere Verwaltungspraxis die auf die Sonderzahlung entfallenden Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessensvertretungen, Sozialversicherungsbeiträge…
…übersteigt. Die Bemessungsgrundlage sind die sonstigen Bezüge innerhalb des Jahressechstels gemäß § 67 Abs. 1 und 2 abzüglich der darauf entfallenden Beträge gemäß § 62 Z 3,4 und 5 EStG (Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessensvertretungen; vom Arbeitgeber einbehaltene Beiträge gemäß § 16 Abs. 1 Z 4 EStG, etc…
…16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 sind gemäß § 62 Z 4 EStG 1988 vom Arbeitslohn abzuziehen. Während die frühere Verwaltungspraxis die auf die Sonderzahlung entfallenden Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessensvertretungen, Sozialversicherungsbeiträge und Wohnbauförderungsbeiträge beim laufenden Bezug jenes Monats, in dem die Sonderzahlung geleistet wurde, abgezogen…
…16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 sind gemäß § 62 Z 4 EStG 1988 vom Arbeitslohn abzuziehen. Während die frühere Verwaltungspraxis die auf die Sonderzahlung entfallenden Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessensvertretungen, Sozialversicherungsbeiträge und Wohnbauförderungsbeiträge beim laufenden Bezug jenes Monats, in dem die Sonderzahlung geleistet wurde, abgezogen…
…16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 sind gemäß § 62 Z 4 EStG 1988 vom Arbeitslohn abzuziehen. Während die frühere Verwaltungspraxis die auf die Sonderzahlung entfallenden Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessensvertretungen, Sozialversicherungsbeiträge und Wohnbauförderungsbeiträge beim laufenden Bezug jenes Monats, in dem die Sonderzahlung geleistet wurde, abgezogen…
…16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 sind gemäß § 62 Z 4 EStG 1988 vom Arbeitslohn abzuziehen. Während die frühere Verwaltungspraxis die auf die Sonderzahlung entfallenden Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessensvertretungen, Sozialversicherungsbeiträge und Wohnbauförderungsbeiträge beim laufenden Bezug jenes Monats, in dem die Sonderzahlung geleistet wurde, abgezogen…
…Abzug der Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessensvertretungen, Sozialversicherungsbeiträgen und Wohnbauförderungsbeiträgen). Das Jahressechstel errechnet sich daher im gegenständlichen Fall folgendermaßen: Die Summe aus monatlichem Gehalt in Höhe von 9.658,00 CHF und monatlicher KK-Rückvergütung in Höhe von 102,00 CHF wird auf einen Jahreswert hochgerechnet…
…a) Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage sowie Betriebsratsumlagen. b) Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen. Die Beiträge sind nur unter folgenden Voraussetzungen abzugsfähig: - Die Berufsverbände und Interessenvertretungen müssen sich nach ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend mit…
…Gesetz versteht unter Pflichtbeiträgen iSd. § 25 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 jene Beiträge, die auf Grund einer Zwangsmitgliedschaft zu gesetzlichen Interessensvertretungen zu entrichten sind. Den (hier berufungs)gegenständlichen Beiträgen der Arbeitnehmer zur Pensionseinrichtung der X Stadtwerke AG liegt ein vergleichbarer Zwangscharakter nicht zu Grunde…
…unter Pflichtbeiträgen iSd. § 25 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 jene Beiträge, die auf Grund einer Zwangsmitgliedschaft zu gesetzlichen Interessensvertretungen zu entrichten sind. Den (dort beschwerde- und hier berufungs)gegenständlichen Beiträgen der Arbeitnehmer zur Pensionseinrichtung der X Stadtwerke AG liegt ein vergleichbarer Zwangscharakter nicht zu…
…12) und unter den im § 25 Abs. 1 Z 3 lit. d EStG 1988 erwähnten Pflichtbeiträgen nur jene zu verstehen sind, die auf Grund einer Zwangsmitgliedschaft zu gesetzlichen Interessensvertretungen zu entrichten sind (vgl. VwGH 23.9.2010, 2007/15/0206); aber auch nicht um Einkünfte…
…anzuerkennen. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des § 16 Abs. 1 Z 4 lit. e EStG 1988 sind Pflichtbeiträge zu Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen soweit diese Einrichtungen unter anderem der Altersvorsorge dienen als Werbungskosten zum Abzug zugelassen. Voraussetzung für einen Werbungskostenabzug ist allerdings…