…km das Entfernungspauschale für Fahrtstrecken von 40 km bis 60 km (gesetzlicher Jahresbetrag 10.560,-- S) anteilig in Höhe von 6.160,-- S (447,70 €), wie dem beigelegten Berechnungsblatt entnehmbar, einkunftsmindernd in Abzug zu bringen. Grundsätzlich hat die Nichtstattgabe hinsichtlich eines Berufungspunktes zur Folge…
…auch Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessensvertretungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage Werbungskosten dar. Diese Pflichtbeiträge sind gemäß § 16 Abs. 3 leg.cit. ohne Anrechnung auf den Pauschbetrag als Werbungskosten abzugfähig. Aus dem Gesetzeswortlaut ist abzuleiten, dass nur "Beiträge", die aus Anlass einer Zwangsmitgliedschaft zu einer gesetzlichen Interessensvertretung…
…Grund gesetzlicher Verpflichtungen der von § 25 Abs. 1 Z 4 und § 29 Z 4 erfaßten Personen. e) Pflichtbeiträge zu Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen, soweit diese Einrichtungen der Kranken-, Unfall-, Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung dienen; weiters Beiträge zu einer inländischen gesetzlichen Krankenversicherung…
…2011 betrug der mtl. Kammerbeitrag für einen Rechtsanwaltsanwärter 10 Euro. Der für 10 Monate geleistete Betrag von 100 Euro ist nach § 16 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG 1988 als Pflichtbeitrag zu einer gesetzlichen Interessenvertretung ebenfalls in Abzug zu bringen, weshalb neben den bisher…
…2000/15/0014). So weit Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessensvertretungen, Sozialversicherungsbeiträge und Wohnbauförderungsbeiträge auf sonstige Bezüge entfallen, die mit einem festen Steuersatz zu versteuern sind, sind sie somit grundsätzlich (auch im Veranlagungsverfahren) vor Anwendung des festen Steuersatzes in Abzug zu bringen (siehe dazu auch Doralt/Ruppe6…
…der (Arbeitnehmer-) Veranlagung, in bestimmten Fällen auch im Rahmen einer Aufrollung gemäß § 77 EStG 1988 (siehe Rz 1191), geltend gemacht werden. Rz 1030: Die Betriebsratsumlage stellt keinen Pflichtbeitrag zu gesetzlichen Interessenvertretungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage dar (VwGH 26.9.1972, 0498/71) und darf daher…
…werden, ob der Beitragsempfänger eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung sei. Beiträge im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 sind gemäß § 62 Z 4 EStG 1988 vom Arbeitslohn abzuziehen. Während die frühere Verwaltungspraxis die auf die Sonderzahlung entfallenden Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessensvertretungen…
…Ebner in Jakom, EStG, § 25, Rz. 13). Unter Pflichtbeiträgen iSd § 25 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 werden dabei jene Beiträge verstanden, die auf Grund einer Zwangsmitgliedschaft zu gesetzlichen Interessensvertretungen zu entrichten waren (vgl. Ebner in Jakom, EStG, § 25, Rz. 13). Wird zu einem späteren…
…und an die Österreichischen Ärztekammer (siehe Beilagen: Bestätigungen der Ärztekammer für Tirol) handle es sich um Pflichtbeiträge in statutenmäßiger Höhe zu einer gesetzlichen Interessenvertretung und folglich um zu berücksichtigende Werbungskosten. Die Einkommensteuerbescheide für die Veranlagungsjahre 2007 bis 2009 wurden je mit Datum vom 02.02…
…lit a EStG 1988 sind Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessensvertretungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage sowie Betriebsratsumlagen als Werbungskosten anzuerkennen. Der Bf. hat die Aufwendungen für Betriebsratsumlagen, in den Unterlagen als "works council contribution" (OZ 10) abgebildet, für das Jahr 2022 geltend (zu den einzelnen Beträgen siehe…
…Grund von Sozialplänen unter den gesetzlich angeführten Voraussetzungen. Bei den in § 62 Z 3 bis 5 EStG 1988 genannten Abzugsposten handelt es sich um Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessensvertretungen und um Pflichtversicherungsbeiträgen, soweit sie nicht auf Bezüge entfallen, die mit den festen Sätzen zu besteuern sind…
…40 zu erfolgen. Nach § 16 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG 1988 sind Werbungskosten auch Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessensvertretungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage sowie Betriebsratsumlagen. Weiters sind gemäß Z 4 leg. cit. Werbungskosten u.a. Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung…
…Sonderzahlungen seien nicht fix und könnten daher auch nicht auf die Leistungen an die GKK umgelegt werden. Dem ist entgegen zu halten: Während die frühere Verwaltungspraxis die auf Sonderzahlungen entfallenden Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessensvertretungen beim laufenden Bezug jenes Monats, in dem die Sonderzahlung geleistet wurde…
…a) Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage sowie Betriebsratsumlagen. b) Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen. Die Beiträge sind nur unter folgenden Voraussetzungen abzugsfähig: - Die Berufsverbände und Interessenvertretungen müssen sich nach ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend mit…
…Rechtliche Beurteilung Kammerumlage: Gemäß § 16 Abs 1 Z 3 lit a EStG 1988 sind auch "Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage sowie Betriebsratsumlagen" Werbungskosten. Seitens des Bf. wurde die Zahlung der Kammerumlage an die österreichische Tierärztekammer im Beschwerdeverfahren zweifelsfrei nachgewiesen und wurden die…
…sich um Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessensvertretungen (zB Arbeitkammerbeiträge); Werbungskosten iSd. § 16 Abs. 1 Z 4 bzw. Z 5 EStG 1988 sind Pflichtbeiträge in die gesetzliche Sozialversicherung bzw. Wohnbaufördungsbeiträge welche im Lohnabzugswege einbehalten werden. Die in der Beschwerde monierten Aufwendung des Bf. für eine Sterbevorsorge bzw…
…00. Pflichtbeiträge in die gesetzliche Sozialversicherung oder zu gesetzlichen Interessensvertretungen oder Wohnbauförderungsbeiträge wurden nicht einbezahlt oder vom Dienstgeber abgezogen. Laut seinen eigenen glaubwürdigen Aussagen im Vorlageantrag leistete der Bf. 2008 Beiträge an eine Sterbevorsorge im Ausmaß von jährlich €214,56. Bei Steuerpflichtigen die einen Anspruch…
…erwähnten Pflichtbeiträgen jene versteht, die auf Grund einer Zwangsmitgliedschaft zu gesetzlichen Interessensvertretungen zu entrichten sind (vgl. Hofstätter/Reichel, EStG 1988, § 16 Abs. 1 Z 3 Tz. 1). Den gegenständlichen Beiträgen der Arbeitnehmer zu der "Pensionseinrichtung der (X) Stadtwerke Aktiengesellschaft" liegt ein vergleichbarer Zwangscharakter nicht zu…
…Zuge des Antrags eine Bestätigung ihres Arbeitgebers vorgelegt, wonach sie im Jahr 2015 eine Betriebsratsumlage i.H.v. € 132,51 bezahlt hat. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 3 lit a EStG 1988 zählen zu den Werbungskosten u.a. Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessensvertretungen auf öffentlich…
…47,62 und damit eine Einkommensteuer von € 0,00. Pflichtbeiträge in die gesetzliche Sozialversicherung oder zu gesetzlichen Interessensvertretungen oder Wohnbauförderungsbeiträge wurden nicht einbezahlt oder vom Dienstgeber abgezogen. Laut seinen eigenen glaubwürdigen Aussagen im Vorlageantrag leistete der Bf. 2009 Beiträge an eine Sterbevorsorge im Ausmaß…