…als Einkunftsquelle zu qualifizieren sein sollte, stellen die Pflichtbeiträge zur Versorgungs- und Unterstützungseinrichtung der Kammer keine Betriebsausgaben dar. Da die den Pensionen vergleichbaren Bezüge aus Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählen, ist die steuerliche Berücksichtigung der…
…selbständige Architektentätigkeit des Beschwerdeführers nicht als Einkunftsquelle zu qualifizieren sein sollte, stellen die Pflichtbeiträge zur Versorgungs- und Unterstützungseinrichtung der Kammer keine Betriebsausgaben dar. Da die den Pensionen vergleichbaren Bezüge aus Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählen…
… 4 Abs. 4 Z 1 lit.b 2. Satz EStG zu beachten wäre. Vielmehr handle es sich um Pflichtbeiträge zur Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen, denen sich der Steuerpflichtige nicht entziehen könne. Wie in RZ 1244 EStRL ausgeführt werde, sei für die Berücksichtigung dieser Beiträge als Betriebsausgaben…
…des § 18 Abs. 1 Z 2 und Abs. 3 Z 2 EStG sind daher die auf eine liebhabereihaft betriebene freiberufliche Tätigkeit zurückzuführenden Pflichtbeiträge an Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen, soweit diese Beiträge in der Folge zu pensionsartigen Bezügen führen werden, als der…
…erwartenden Pensionsbezüge geführt hätten: Zu Pensionsbezügen führende Pflichtbeiträge an Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen, die auf eine liebhabereihaft betriebene freiberufliche Tätigkeit zurückzuführen sind, sind - wie Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung (d.h. ohne Topf-Sonderausgaben-Beschränkung und -Kürzung gemäß …
…soweit auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften eine Verpflichtung zur Teilnahme an einer solchen Versorgungseinrichtung besteht. d) Beiträge auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen der von § 25 Abs. 1 Z 4 und § 29 Z 4 erfaßten Personen. e) Pflichtbeiträge zu Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen…
…soweit auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften eine Verpflichtung zur Teilnahme an einer solchen Versorgungseinrichtung besteht. d) Beiträge auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen der von § 25 Abs. 1 Z 4 und § 29 Z 4 erfaßten Personen. e) Pflichtbeiträge zu Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen…
…für die Streitjahre geltenden Fassung sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversicherung, gleichartige Bezüge aus Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen und Pensionen aus einer ausländischen Sozialversicherung, die einer inländischen Sozialversicherung entspricht. Besondere Steigerungsbeträge aus der Höherversicherung in der Pensionsversicherung…
…für das Streitjahr geltenden Fassung sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversicherung, gleichartige Bezüge aus Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen und Pensionen aus einer ausländischen Sozialversicherung, die einer inländischen Sozialversicherung entspricht. Besondere Steigerungsbeträge aus der Höherversicherung in der Pensionsversicherung…
…Löhne (einschließlich Lohnnebenkosten) und für Fremdlöhne, soweit diese unmittelbar in Leistungen eingehen, die den Betriebsgegenstand des Unternehmens bilden, weiters Beträge im Sinne des § 4 Abs. 4 Z 1 (Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken-, Unfall- Pensions-, Arbeitslosenversicherung, Pflichtbeiträge zu Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen…
…Gem. § 16 Abs. 1 Z 4 lit. e sind dies: Pflichtbeiträge zu Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbstständig Erwerbstätigen, soweit diese Einrichtungen der Kranken-, Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung dient; weiters Beiträge zu einer inländischen gesetzlichen Krankenversicherung. Beiträge zu Einrichtungen, die der Krankenversorgung dienen, sowie…
…Zeitpunkt der Leistung als Pflichtbeiträge abzugsfähig waren, sind sie zur Gänze zu erfassen. lit. b) Gleichartige Bezüge aus Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen. lit. c) Pensionen aus einer ausländischen gesetzlichen Sozialversicherung, die einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung entspricht. lit. d) Rückzahlungen von Pflichtbeiträgen…
…3 Z 2 EStG 1998 eine der freiwilligen Weiterversicherung vergleichbare Beiträge an Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbstständig Erwerbstätigen die nicht begrenzte Abzugsfähigkeit dieser Beiträge als Sonderausgaben normiert, ist im Fall der Bw. dieser Tatbestand erfüllt. Dies auch deshalb, weil die Pflichtbeiträge der Bw…
…soweit auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften eine Verpflichtung zur Teilnahme an einer solchen Versorgungseinrichtung besteht. d) Beiträge auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen der von § 25 Abs. 1 Z 4 und § 29 Z 4 erfaßten Personen. e) Pflichtbeiträge zu Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen…
…jedenfalls: 1. a) Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie b) Pflichtbeiträge zu Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen, soweit diese Einrichtungen der Kranken-, Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung dienen, weiters Beiträge zu einer inländischen gesetzlichen Krankenversicherung. Beiträge…
…aus dem sich ableiten lasse, dass Pflichtbeiträge im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung oder an Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen für künftige Pensionsleistungen in verfassungskonformer Interpretation als freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung anzusehen seien. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß §18 Abs…
…um Pflichtbeiträge zu einer Versorgungs- und Unterstützungseinrichtung der Kammer noch um Beiträge an eine inländische gesetzliche Krankenversicherung. Selbst der (beruflich gesehen) zutreffendere Vergleich mit im Inland nichtselbständig tätigen Rechtsanwälten bzw. Rechtsanwaltsanwärtern kann auch nicht zum Erfolg verhelfen, denn diese stehen idR in einem Dienstverhältnis und…
…die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 4 lit. e EStG 1988 sind Werbungskosten auch Pflichtbeiträge zu Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen, soweit diese Einrichtungen der Kranken-, Unfall-, Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung dienen…
…zuzurechnen und nur durch dieselbe bedingt. Aufwand Wohlfahrtsfonds Ärztekammer: Pflichtbeiträge an den Wohlfahrtsfonds seien laut Rz 1244 EStRL Pflichtbeiträge zu Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen und damit laut Rz 4126 zusätzlich zum Betriebsausgabenpauschale absetzbar. Das FA legte die genannten Berufungen dem UFS zur Entscheidung vor. c) Stellungnahme…
…e EStG 1988 ("Werbungskosten sind auch: ... Pflichtbeiträge zu Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen, soweit diese Einrichtungen der Kranken-, Unfall-, Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung dienen; weiters Beiträge zu einer inländischen gesetzlichen Krankenversicherung sowie Beiträge zu einer Krankenversicherung auf Grund einer in- oder ausländischen…