…den dem Bw. auf Grund der Bestimmungen der §§ 290 ff insbesondere § 291a EO zukommende Pfändungsschutz ("Existenzminimum") zu verweisen. Bei der Alterspension handelt es sich um eine beschränkt pfändbare Forderung im Sinne des § 290a Abs. 1 Z.5 EO. Diese darf nur nach Maßgabe des § 291a…
…nicht. Da somit kein der Vollstreckung unterliegendes Vermögen des Bf. vorhanden ist, besteht auch nicht die Gefahr eines unersetzbaren Schadens. Im Hinblick auf die Pfändungsschutzbestimmungen stellt die bloße Auferlegung einer Zahlungsverpflichtung keinen unersetzbaren Schaden dar. Vermögenslose oder Personen, deren Einkommen längerfristig pfändungsfrei bleiben werden (insbes §…
…die auf Geldleistungen gerichtet sind, nichts befürchten. Dies bedeutet, dass für natürliche Personen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren nicht eröffnet wird, im Hinblick auf die Pfändungsschutzvorschriften der §§ 29, 53 AbgEO die bloße Auferlegung einer Zahlungsverpflichtung regelmäßig keinen unersetzbaren Schaden darstellt (siehe dazu Peter Witte in…
…Schuldenregulierungsverfahren eine auf § 215 BAO gestützte Verrechnung einer Konkursforderung mit vor als auch nach der Aufhebung entstandenen Steuergutschriften zulässig sei. Überdies handle es sich bei der Einkommensteuergutschrift 2009 um kein Arbeitseinkommen. Es liege kein Pfändungsschutz vor. Auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 18. 12. 2008…
…Angaben eine Invaliditätspension zuerkannt wurde, zählen zu den im § 290a EO angeführten Leistungen, die dem durch § 53 AbgEO in Verbindung mit § 291a EO gewährleisteten Pfändungsschutz unterliegen. Somit ist sichergestellt, dass dem Bw. das so genannte "Existenzminimum" verbleibt, von dem angenommen wird, dass es für seine…
…im Fall einer Haftungsinanspruchnahme über Jahre hinweg durch Gehaltsexekution auf das Existenzminimum angespannt werden, rechtfertigt ebenfalls keine Abstandnahme von der Haftung, weil dem Finanzamt eine zwangsweise Einbringung der Haftungsschuld nicht verwehrt sein kann. Im Übrigen ist der Pfändungsschutz der Bw. auf Grund der §§ 290 ff…
…Bestimmung des § 29 Abs. 1 Z 8 AbgEO (wegen körperlicher Gebrechen notwendige Hilfsmittel) entgegenstehe. Diese Pfändungsschutzbestimmung beziehe sich grundsätzlich auf a l l e Sachen, die notwendig sind, um ein körperliches Gebrechen möglichst wettzumachen. Es muss sich also nicht unbedingt um Sachen handeln, die aus…
…aber im öffentlichen Recht. Bei den im gegenständlichen Fall entstandenen Einkommensteuergutschriften handelt es sich rechtlich - wie oben ausgeführt - nicht um ein Arbeitseinkommen, sondern um öffentlich-rechtlichen Ansprüche gegenüber dem Abgabengläubiger (Bund). Solche Ansprüche unterliegen keinem Pfändungsschutz (vgl. Heller/Berger/Stix, Kommentar zu EO, III/2005)…
…ob und inwieweit eine Pfändung der Pensionsbezüge der Bw. nach den Vorschriften der Abgabenexekutionsordnung über den Pfändungsschutz zulässig gewesen wäre, wenn sie die gegenständliche Abgabenschuldigkeit nicht entrichtet hätte. Zu der erstmals in der Berufung geltend gemachten sachlichen Unbilligkeit der Einhebung der Einkommensteuer 2005 ist festzustellen…
…des § 236 BAO inhaltsleer wäre, wenn die Auffassung des Finanzamtes, eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung sei aufgrund des exekutionsrechtlichen Pfändungsschutzes nicht gegeben, zutreffend wäre. Die Regelungen über die Abgabennachsicht verfolgten den Zweck, sich aus dem Gesetz ergebende Härten gerade auch in jenen Fällen zu beseitigen, in…
…dem Pfändungsschutz des § 290c Abs. 3 unterliegende (Lohn)-Nachzahlung zu werten seien. Dem ist aber entgegenzuhalten, dass es sich bei derartigen Ansprüchen zu Gunsten von Abgabepflichtigen - wie bereits erwähnt - rechtlich nicht um Arbeitseinkommen, sondern um Ansprüche öffentlich-rechtlicher Art handelt, die als solche keinem Pfändungsschutz…
…mit Gerichtsbeschluss vom 8. Jänner 2004 aufgehoben worden. Die vom Finanzamt amtswegig vorgenommene Verrechnung unterlag somit nicht dem Aufrechnungsverbot des § 20 Abs. 1 erster Satz KO. Mit der weiteren Bezugnahme auf den exekutionsrechtlichen Pfändungsschutz nach § 206 Abs. 3 KO wird bemerkt, dass die Aufrechnungsbestimmungen der §…
…KO. Mit dem sinngemäßen Vorbringen, Steuerguthaben seien als zusätzliches Einkommen anzusehen, sprach die Berufungswerberin zwar nicht ausdrücklich die Bestimmung des § 206 Abs. 3 KO, sondern den hier nicht weiter bedeutsamen exekutionsrechtlichen Pfändungsschutz an. Zur Klarstellung wird aber bemerkt, dass die Aufrechnungsbestimmungen der §§ 19 und 20…
…dass der festgesetzte Betrag ausreicht, damit der Verpflichtete seinen notwendigen Lebensunterhalt bestreiten kann. Soweit die Bw auf die berufliche Notwendigkeit des Kraftfahrzeuges hinweist, kann zutreffendenfalls der sich nach den Pfändungsschutzbestimmungen ergebende Grundbetrag nach § 59 Abs. 1 AbgEO auch erhöht werden. Dass zur Entrichtung der Abgabenschuld…
…ausstellen könne, da zum Zeitpunkt der Stellung des Rückzahlungsantrages kein vollstreckbarer Rückstand auf dem Abgabenkonto des Bw. bestanden hätte, sondern ein Guthaben. Die Pfändungsschutzbestimmungen des § 29 Abs. 1 Z 5 AbgEO würden sich auch auf ein Guthaben auf dem Abgabenkonto des Abgabepflichtigen beziehen, das durch…
…Berufungsvorentscheidung (die insofern als Vorhalt gilt) angesprochene Stundung ungeeignet wäre, einen unersetzbaren Schaden abzuwenden. Dazu kommt, dass für natürliche Personen im Hinblick auf die Pfändungsschutzvorschriften die bloße Auferlegung einer Zahlungsverpflichtung regelmäßig keinen unersetzbaren Schaden darstellt. Denn Vermögenslose oder Personen, deren regelmäßige Einkünfte langfristig pfändungsfrei bleiben…
…das Entstehen eines unersetzbaren Schadens im Sinne des Art. 244 ZK glaubhaft zu machen, wenn nicht die Finanz- und Vermögenslage dargelegt wird. Die bloße Auferlegung einer Zahlungsverpflichtung stellt nämlich für natürliche Personen im Hinblick auf die Pfändungsschutzvorschriften (§§ 29, 53 Abgabenexekutionsordnung) regelmäßig keinen unersetzbaren Schaden dar…
…nicht. Da somit kein der Vollstreckung unterliegendes Vermögen des Bf. vorhanden ist, besteht auch nicht die Gefahr eines unersetzbaren Schadens. Im Hinblick auf die Pfändungsschutzbestimmungen stellt die bloße Auferlegung einer Zahlungsverpflichtung keinen unersetzbaren Schaden dar. Vermögenslose oder Personen, deren Einkommen längerfristig pfändungsfrei bleiben werden (insbes. …
…nicht. Da somit kein der Vollstreckung unterliegendes Vermögen des Bf. vorhanden ist, besteht auch nicht die Gefahr eines unersetzbaren Schadens. Im Hinblick auf die Pfändungsschutzbestimmungen stellt die bloße Auferlegung einer Zahlungsverpflichtung keinen unersetzbaren Schaden dar. Vermögenslose oder Personen, deren Einkommen längerfristig pfändungsfrei bleiben werden (insbes. …
…nicht. Da somit kein der Vollstreckung unterliegendes Vermögen des Bf. vorhanden ist, besteht auch nicht die Gefahr eines unersetzbaren Schadens. Im Hinblick auf die Pfändungsschutzbestimmungen stellt die bloße Auferlegung einer Zahlungsverpflichtung keinen unersetzbaren Schaden dar. Vermögenslose oder Personen, deren Einkommen längerfristig pfändungsfrei bleiben werden (insbes. …