…m.b.H. & Co KG und atypisch stille" auf. Rechtliche Ausführungen: Gemäß § 93 Abs 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, er hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Personen (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Nach ständiger…
…Gemäß § 93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Nach ständiger Rechtsprechung ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches mit der Wirkung, dass…
…eingebracht anerkannt wurden. 1. Zum Feststellungsbescheid: Gemäß § 246 Abs. 1 BAO ist zur Einbringung einer Berufung jeder befugt, an den der den Gegenstand der Anfechtung bildende Bescheid ergangen ist. Ein Bescheid ergeht an die Person (Personenvereinigung, -gemeinschaft), die (gem. § 93 Abs. 2 BAO) im Spruch…
…Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 246 Abs. 1 BAO ist zur Einbringung einer Berufung jeder befugt, an den der den Gegenstand der Anfechtung bildende Bescheid ergangen ist. Ein Bescheid ergeht an die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft), die (gem § 93 Abs 2) im Spruch des Bescheides…
…laut Firmenbuchauszug mit Gesellschaftsvertrag vom 26. August 1994 gegründet. In der Folge beteiligten sich mehrere (natürliche) Personen, Personenvereinigungen und juristische Personen als atypische stille Gesellschafter an der B. HotelbetriebsgmbH., über welche schließlich am 28. Jänner 2005 der Konkurs eröffnet wurde. Der Konkurs wurde mangels kostendeckenden…
…als zugestellt gelten könne. Auf Grund der Sammeladressierung an drei Personen sei außerdem nicht feststellbar, ob sich das vorliegende Schreiben an die Personenvereinigung als solche oder an jede einzelne Person richte. Auch im Spruch des Bescheides fehle die zwingend erforderliche Konkretisierung der eigentlichen Bescheidadressaten. Darüberhinaus…
… 6 Absatz 2 leg. cit. ergibt sich unmissverständlich, dass dann, wenn nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähige Personenvereinigungen (Personengemeinschaften), wie etwa GesBR und schlichte Miteigentumsgemeinschaften, zufolge materiell-rechtlicher Bestimmungen (z.B. nach dem UStG) Abgabenschuldner sind, deren Gesellschafter (Mitglieder) aufgrund dieser Gesetzesstelle Solidarschuldner der vom Gebilde…
…Z. 8 lit. f oder g UStG unecht steuerbefreit. Davon zu unterscheiden sind jedoch solche Leistungen des Mitglieds - unabhängig davon wie sie benannt sind - denen eine konkrete Leistung der Personenvereinigung gegenübersteht. Sie stellen steuerbare und steuerpflichtige Leistungen dar. Wie aus den Satzungen der Bw. hervorgeht…
…und die Beiträge bilden kein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt. Davon zu unterscheiden sind die so genannten unechten Mitgliedsbeiträge. Dies sind solche Leistungen des Mitglieds - unabhängig davon wie sie benannt sind -, denen eine konkrete Leistung der Personenvereinigung gegenübersteht. Sie stellen somit steuerbare Leistungen dar. Wenn die Bw. vorbringt…
…gemäß § 188 BAO für die Jahre 1995 bis 1998 mit Beschluss vom 12. Dezember 2007, 2005/15/0040, mit nachstehender Begründung zurückgewiesen: "Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits beendigt, so hat der Bescheid gemäß …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch D-KG, gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 4. Februar 2011 betreffend Rückzahlung (§ 239 BAO) und Abrechnung (§ 216 BAO) entschieden: Der Berufung wird insoweit Folge gegeben, als ausgesprochen wird, dass…
…legte das Rechtsmittel, ohne eine Berufungsvorentscheidung zu erlassen, dem UFS zur Entscheidung vor. Es wurde erwogen: Nach § 93 Abs.2 BAO hat jeder Bescheid im Spruch "die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht." Die Wirksamkeit von Bescheiden setzt zudem voraus, dass diese…
…Gem. § 93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Nach ständiger Rechtsprechung ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruchs mit der Wirkung, dass…
…Bescheidadressierung Gemäß § 93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Nach ständiger Rechtsprechung ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches mit der Wirkung…
…Fall, die Bw. Obst- und Gemüse OEG, ein eigenes, von ihren Gesellschaftern unabhängiges Steuersubjekt. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt hinsichtlich Umsatzsteuer betreffende Bescheide, die an eine Personenvereinigung gerichtet sind, nur dieser das Berufungsrecht gemäß § 246 Abs. 1 BAO zu (vgl. VwGH 24.5.2007…
… 93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die mit der "Personenumschreibung" getroffene Wahl des Normadressaten wesentlicher…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Peter Hofbauer, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, 1120 Wien, Schwenkgasse 4/1/6,vom 31. August 2000 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom 2. Juni 2000 betreffend Umsatzsteuer 1993 bis 1996…
… 125 Abs. 1 HGB ist zur Vertretung einer OHG jeder Gesellschafter ermächtigt, wenn er nicht durch den Gesellschaftsvertrag von der Vertretung ausgeschlossen ist. Abgabenrechtliche Pflichten einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind gemäß § 81 Abs. 1 BAO von den zur Führung der Geschäfte bestellten Personen…
…Gemäß § 93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Nach ständiger Rechtsprechung ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches mit der Wirkung, dass…
…Zlen. 2004/14/0111, 2005/14/0006, Folgendes ausgeführt: ".....§ 81 Abs. 6 BAO regelt für den Fall der Beendigung der Personenvereinigung (Personengemeinschaft), dass u.a. der Abs. 2 des § 81 auf die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) sinngemäß anzuwenden ist. Solcherart haben die zuletzt beteiligt…