…jedes Wirtschaftsgebilde sein kann, das nachhaltig, selbständig gegen Entgelt Leistungen erbringt und nach außen hin in Erscheinung tritt. Auch Personengesellschaften und juristische Personen sind nur Unternehmer, wenn sie mit Leistungen an Dritte im Wirtschaftsleben in Erscheinung treten (Verweis auf VwGH 17.03.1976, 0999/75…
…jedes Wirtschaftsgebilde sein kann, das nachhaltig, selbständig gegen Entgelt Leistungen erbringt und nach außen hin in Erscheinung tritt. Auch Personengesellschaften und juristische Personen sind nur Unternehmer, wenn sie mit Leistungen an Dritte im Wirtschaftsleben in Erscheinung treten (Verweis auf VwGH 17.03.1976, 0999/75…
…46/06g) und Rechtsverhältnisse zu Dritten nicht vollständig abgewickelt - also zB Abgaben noch festzusetzen - sind (Ritz, BAO4, § 79, Tz 10, 11; VwGH 21.09.2005, 2001/13/0059; VwGH 11.11.2008, 2006/13/0187). Im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften und juristische Personen verlieren somit ihre…
…kann jede Person bzw. jede Personengesellschaft nur ein einziges Unternehmen betreiben (Grundsatz der Unternehmenseinheit, vgl. etwa Ruppe, UStG, 3. Auflage, § 3 Tz. 122 ff.). Würde die Landwirtschaft und der Weinhandel nicht von Personengemeinschaften, sondern von einer einzigen (natürlichen oder juristischen) Person betrieben, so wären diese…
…folgendermaßen: 1. Allgemeines und gesetzliche Grundlagen Juristische Personen und ihre Anteilseigener sind nicht nur zivilrechtlich als eigenständige Rechts- und Vermögenssubjekte, sondern nach dem Trennungsprinzip auch ertrag- und umsatzsteuerrechtlich als eigenständige Steuersubjekte zu behandeln. Rechts- und Leistungsbeziehungen zwischen diesen Subjekten werden daher grundsätzlich steuerlich anerkannt, allerdings…
…Den von der Bw ins Treffen geführten verfassungsrechtlichen Bedenken mangelnder sachlicher Rechtfertigung der Ungleichbehandlung natürlicher und Juristischer Personen durch § 12 idF StReformG 2005 wird Folgendes entgegnet: Aus den Gesetzesmaterialien des StReformG 2005 (451 der Beilagen XXII. GP - Regierungsvorlage - Materialien zu Z 4 und Z 23 (…
…der Befreiung des § 15a Abs. 1 ErbStG 1955 umfasst sind nämlich Übertragungen an juristische Personen und Personengesellschaften des Handelsrechtes (vgl. Dorazil/Taucher, ErbStG4 (2001) § 15a Anm. 1.2). Der Bw. und dessen Ehegattin haben zivilrechtliches Eigentum am Betriebsgrundstück erworben, während die F. KEG den Betrieb…
…der Befreiung des § 15a Abs. 1 ErbStG 1955 umfasst sind nämlich Übertragungen an juristische Personen und Personengesellschaften des Handelsrechtes (vgl. Dorazil/Taucher, ErbStG4 (2001) § 15a Anm. 1.2). Die Bw. und deren Ehegatte haben zivilrechtliches Eigentum am Betriebsgrundstück erworben, während die F. KEG den Betrieb…
…und juristische Personen als atypische stille Gesellschafter an der B. HotelbetriebsgmbH., über welche schließlich am 28. Jänner 2005 der Konkurs eröffnet wurde. Der Konkurs wurde mangels kostendeckenden Vermögens am 21. September 2005 aufgehoben. Das Finanzamt stellte mit einer an die "ehemalige Firma B. HotelbetriebsgmbH. und…
…Übrigen gelten die Bestimmungen des ersten Abschnittes des FinStrG, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anwendbar sind. Gemäß § 1 Abs. 2 VbVG sind Verbände im Sinne dieses Gesetzes juristische Personen (hier die c GmbH) sowie eingetragene Personengesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen. Gemäß § 3 Abs…
…Geldstrafe zu bemessen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieses Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anwendbar sind. Gemäß § 1 Abs. 2 VbVG sind Verbände im Sinne dieses Gesetzes juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen. Gemäß § 3 Abs. 1 VbVG ist…
…Geldstrafe zu bemessen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieses Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anwendbar sind. Gemäß § 1 Abs. 2 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) sind Verbände im Sinne dieses Gesetzes juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen. Gemäß § 3 Abs. 1 VbVG…
…KG und in den Jahren 2001 bis 2003 an die GmbH ausbezahlt und von diesen versteuert worden. Das von der Abgabenbehörde vorgebrachte Argument, wonach nur natürliche Personen Aufsichtsratsmitglieder sein könnten, bleibe aus gesellschaftsrechtlicher Sicht unbestritten, da § 86 Abs. 1 AktG juristische Personen und Personengesellschaften als…
…Personen, juristische Personen und Personengesellschaften des Handelsrechtes, die im Tätigkeitsgebiet der Genossenschaft ihren Wohnsitz (Sitz) oder Grundbesitz haben oder in diesem Gebiet einen landwirtschaftlichen oder einen gewerblichen Betrieb führen. (2) Das Einzugsgebiet umfasst den Ort des Sitzes der Genossenschaft. (3) Ausnahmsweise können auch andere Personen…
…Juli 2005, lautend: Seit dem Wintersemester 2001/02 können Lehraufträge auch an juristische Personen und Personengesellschaften (AG, GesmbH, OHG, KG, OEG, KEG, Vereine, Stiftungen, ...) vergeben werden, soferne ein enger Bezug zwischen Unternehmensgegenstand und der Lehrtätigkeit vorliegt (z.B. Steuerberater unterrichtet Bilanzierung oder Ziviltechniker unterrichtet Konstruktionslehre…
…Fruchtgenussrecht und 13 € betr. Übertragung der beiden Gesellschaftsanteile), wodurch sich dieser rückzahlbare Betrag noch um 91 € erhöhen würde. Gemäß § 33 TP 6 Abs. 1 GebG fällt eine feste Gebühr von 13 € an für Eingaben von Privatpersonen (natürliche und juristische) Personen an Organe…
…des ersten Abschnittes des FinStrG, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anzuwenden sind. Gemäß § 1 Abs. 2 VbVG sind Verbände im Sinne dieses Gesetzes juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen. Als juristische Personen (des Privatrechtes) gelten dabei u.a. alle Kapitalgesellschaften…
…Bestimmungen des ersten Abschnittes des FinStrG, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anzuwenden sind. Gemäß § 1 Abs. 2 VbVG sind Verbände im Sinne dieses Gesetzes juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen. Als juristische Personen (des Privatrechtes) gelten dabei ua. alle Kapitalgesellschaften…
…nur natürliche oder juristische Personen und Personengesellschaften des Handelsrechts, sondern auch zivilrechtlich nicht rechtsfähige Personenvereinigungen (z. B. GesBR) sein (vgl. Ritz, BAO3, § 77 Tz 2). Mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit gehen deren sich aus Abgabenvorschriften ergebende Rechte und Pflichten auf die…
…Geldstrafe zu bemessen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieses Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anwendbar sind. Gemäß § 1 Abs. 2 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) sind Verbände im Sinne dieses Gesetzes juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen. Gemäß § 3 Abs. 1 VbVG…