…3206/53). Personenvereinigungen jeder Art können Unternehmer sein, wenn sie nach außen hin selbstständig auftreten. Zivilrechtliche Rechts- oder Geschäftsfähigkeit ist nicht erforderlich. Anderseits gibt es keine Unternehmereigenschaft kraft Rechtsform: Auch Personengesellschaften und juristische Personen sind nur Unternehmer, wenn sie mit Leistungen an Dritte im Wirtschaftsleben…
…und juristische Personen sein. 19.1.2 Begriff Rz 5802: Mitunternehmerschaft ist kein unternehmensrechtlicher, sondern ein rein steuerlicher Begriff. Als Mitunternehmerschaften gelten nur solche Personengesellschaften, die im Rahmen eines Betriebes unternehmerisch tätig sind. Ihre Gesellschafter als Mitunternehmer erzielen daher betriebliche Einkünfte (Einkünfte aus Land- und…
…ist die nach außen hin gerichtete Tätigkeit (Maßgeblichkeit des Außenverhältnisses). Personenvereinigungen jeder Art können Unternehmer sein, wenn sie nach außen hin selbstständig auftreten. Zivilrechtliche Rechts- oder Geschäftsfähigkeit ist nicht erforderlich. Anderseits gibt es keine Unternehmereigenschaft kraft Rechtsform: Auch Personengesellschaften und juristische Personen sind nur Unternehmer…
…jedes Wirtschaftsgebilde sein kann, das nachhaltig, selbständig gegen Entgelt Leistungen erbringt und nach außen hin in Erscheinung tritt. Auch Personengesellschaften und juristische Personen sind nur Unternehmer, wenn sie mit Leistungen an Dritte im Wirtschaftsleben in Erscheinung treten (Verweis auf VwGH 17.03.1976, 0999/75…
…II UmgrStG erfasst Umwandlungen iSd UmwG, dh. errichtende und verschmelzende Umwandlungen. Verschmelzende Umwandlungen sind solche auf den Hauptgesellschafter. Hauptgesellschafter können natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen sein. Da das Gesetz nicht zwischen der Rechtsform oder der Nationalität des Gesellschafters unterscheidet, fällt auch die Umwandlung einer…
…3206/53). Personenvereinigungen jeder Art können Unternehmer sein, wenn sie nach außen hin selbstständig auftreten. Zivilrechtliche Rechts- oder Geschäftsfähigkeit ist nicht erforderlich. Anderseits gibt es keine Unternehmereigenschaft kraft Rechtsform: Auch Personengesellschaften und juristische Personen sind nur Unternehmer, wenn sie mit Leistungen an Dritte im Wirtschaftsleben…
…jedes Wirtschaftsgebilde sein kann, das nachhaltig, selbständig gegen Entgelt Leistungen erbringt und nach außen hin in Erscheinung tritt. Auch Personengesellschaften und juristische Personen sind nur Unternehmer, wenn sie mit Leistungen an Dritte im Wirtschaftsleben in Erscheinung treten (Verweis auf VwGH 17.03.1976, 0999/75…
…Die Rechts- und Parteifähigkeit einer GmbH bleibt daher auch nach ihrer Löschung im Firmenbuch solange erhalten, als noch Abwicklungsbedarf besteht, was dann der Fall ist, wenn Abgabenverbindlichkeiten einer solchen Gesellschaft bescheidmäßig festzusetzen sind. Im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften und juristische Personen verlieren somit ihre Rechtsfähigkeit ungeachtet…
…Die Rechts- und Parteifähigkeit einer GmbH bleibt daher auch nach ihrer Löschung im Firmenbuch solange erhalten, als noch Abwicklungsbedarf besteht, was dann der Fall ist, wenn Abgabenverbindlichkeiten einer solchen Gesellschaft bescheidmäßig festzusetzen sind. Im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften und juristische Personen verlieren somit ihre Rechtsfähigkeit ungeachtet…
…entfaltet und nach außen auftritt. Zivilrechtliche Geschäfts- oder Rechtsfähigkeit ist nicht erforderlich. Es gibt keine Unternehmereigenschaft kraft Rechtsform. Auch Personengesellschaften und juristische Personen sind nur Unternehmer, wenn sie mit Leistungen an Dritte im Wirtschaftsleben in Erscheinung treten. Unternehmereigenschaft wird auch begründet, wenn eine Personenvereinigung nur…
…Rechtsfähigkeit ist nicht erforderlich. Es gibt keine Unternehmereigenschaft kraft Rechtsform. Auch Personengesellschaften und juristische Personen sind nur Unternehmer, wenn sie mit Leistungen an Dritte im Wirtschaftsleben in Erscheinung treten. Maßgeblich, ob Unternehmereigenschaft erlangt wird, ist lediglich die Art und Weise, wie eine Tätigkeit ausgeübt wird…
…zu erzielen, fehle oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig werde. Unternehmer könne jede natürliche Person und jedes Wirtschaftsgebilde sein, das nachhaltig, selbstständig gegen Entgelt Leistungen erbringe und nach außen hin in Erscheinung treten würde. Auch Personengesellschaften und juristische Personen seien nur Unternehmer, wenn…
…§ 2 UStG 1994 kann jede natürliche Person und jedes Wirtschaftsgebilde sein, das nachhaltig, selbständig gegen Entgelt Leistungen erbringt, und nach außen hin in Erscheinung tritt (Maßgeblichkeit des Außenverhältnisses). Auch Personengesellschaften und juristische Personen sind nur Unternehmer, wenn sie mit Leistungen an Dritte im Wirtschaftsleben in…
…46/06g) und Rechtsverhältnisse zu Dritten nicht vollständig abgewickelt - also zB Abgaben noch festzusetzen - sind (Ritz, BAO4, § 79, Tz 10, 11; VwGH 21.09.2005, 2001/13/0059; VwGH 11.11.2008, 2006/13/0187). Im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften und juristische Personen verlieren somit ihre…
…als AIF eingestuft, nach deutschem Steuerrecht aber weiterhin als Personengesellschaft und nicht als Fonds behandelt. Die PE PersGes hält hauptsächlich Beteiligungen an deutschen, österreichischen und anderen ausländischen Kapitalgesellschaften. An der PE PersGes sind österreichische natürliche und juristische Personen beteiligt. Frage 11: Konsequenzen, wenn deutsche PE…
…kann jede Person bzw. jede Personengesellschaft nur ein einziges Unternehmen betreiben (Grundsatz der Unternehmenseinheit, vgl. etwa Ruppe, UStG, 3. Auflage, § 3 Tz. 122 ff.). Würde die Landwirtschaft und der Weinhandel nicht von Personengemeinschaften, sondern von einer einzigen (natürlichen oder juristischen) Person betrieben, so wären diese…
…Dies gilt auch dann, wenn derartige Gegenstände weiterhin betrieblich eingesetzt werden. Zur Frage der tatsächlichen Übertragung siehe Rz 738 ff und Rz 1371 ff. Rz 1513: Nachfolgeunternehmer können natürliche und juristische Personen oder Mitunternehmerschaften sein. In Betracht kommen unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtige. Rz 1514: Zwingende…
…alle juristischen Personen, Personengesellschaften und anderen Personenvereinigungen, die nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht errichtet worden sind; bb) in Bezug auf die Republik Österreich 1. jede natürliche Person, die die Staatsangehörigkeit der Republik Österreich besitzt; 2. jede juristische Person, Personengesellschaft und andere Personenvereinigung…
…auch auf dieser Ebene und davon abgeleitet bei den einzelnen mitunternehmerischen Gesellschafterinnen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor. Ist an einer Mitunternehmerschaft (I AG & atypische stille Gesellschaft) eine weitere Mitunternehmerschaft (***Bf1*** und ***Bf2*** GmbH & Co KG) beteiligt, sind deren Gesellschafter (natürliche und juristische Personen) Mitunternehmer der ersten…
…liegen auch auf dieser Ebene und davon abgeleitet bei den einzelnen mitunternehmerischen Gesellschafterinnen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor. Ist an einer Mitunternehmerschaft (I AG & atypische stille Gesellschaft) eine weitere Mitunternehmerschaft (atypisch stille Gesellschafterinnen) beteiligt, sind deren Gesellschafter (natürliche und juristische Personen) Mitunternehmer der ersten Mitunternehmerschaft (doppelstöckige…