…in der Lage wäre, ihre Verpflichtungen im Interesse des Gemeinwohls zu erfüllen bzw. wenn sie dadurch in ihrem wirtschaftlichen Bestehen ernsthaft gefährdet wäre. Ein solcher Sachverhalt wurde nicht behauptet und ist auch aus den Akten nicht zu entnehmen. Partei des Nachsichtsverfahrens ist ausschließlich der bzw…
…Abwicklung des Projektes bedingten, kann eine Unbilligkeit der Einhebung nicht begründen. Partei des Nachsichtsverfahrens ist ausschließlich der bzw. bei einem Gesamtschuldverhältnis die Steuerpflichtigen. Umstände, die als Folgewirkung der Gewährung oder Verweigerung der Abgabennachsicht bei Dritten eintreten, sind für die Beurteilung, ob nach Lage des Falles…
…Existenz des Nachsichtswerbers oder seiner Familie gefährden würde. Ist die Abstattung der Abgabenschuld mit wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden, die außergewöhnlich sind (wenn beispielsweise die Abgabenschuld nur unter Verschleuderung von Vermögenswerten entrichtet werden könnte), ist von persönlicher Unbilligkeit auszugehen. Die Rechtsprechung verlangt, dass die wirtschaftliche Existenz des…
…diese Unbilligkeit nach der Lage des Falles jedoch tatbestandsmäßige Voraussetzung für die in § 236 BAO vorgesehene Ermessensentscheidung ist, blieb für eine Ermessensentscheidung (VwGH 26.2.2003, 98/13/0091) kein Raum. Mit seinen Schadenersatzforderungen kann der Nachsichtswerber nur auf das weiter zu führende Gerichtsverfahren gegen…
…Strittig ist daher ausschließlich, ob eine persönliche Unbilligkeit vorliegt und wenn dies zu bejahen ist, ob im Rahmen der Ermessenskriterien der Billigkeit und der Zweckmäßigkeit eine Abgabennachsicht zu gewähren ist. Nachdem im Nachsichtsverfahren das Hauptgewicht der Behauptungs- und Beweislast beim Nachsichtswerber liegt, ist dieser verpflichtet…
…auslösenden Sachverhalt ist. Mit Rücksicht auf das Erfordernis eines Antrages und in Anbetracht der Interessenslage hat bei Nachsichtsmaßnahmen der Nachsichtswerber einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann. Wenn das Antragsvorbringen des Nachsichtswerbers nicht die…
…ist anzurechnen. Mit Ergänzungsvorhalt des unabhängigen Finanzsenates vom 31. August 2005 wurde dem Bw. dargelegt, er habe zwar das Vorliegen seiner Krankheit eindeutig belegt, nicht jedoch seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse ausreichend dokumentiert. Im Nachsichtsverfahren liege jedoch das Hauptgewicht der Behauptungs- und Beweislast naturgemäß beim Nachsichtswerber…
…auslösenden Sachverhalt ist. Mit Rücksicht auf das Erfordernis eines Antrages und in Anbetracht der Interessenslage hat bei Nachsichtsmaßnahmen der Nachsichtswerber einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann. Wenn das Antragsvorbringen des Nachsichtswerbers nicht die…
…Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungslast und Beweislast naturgemäß beim Nachsichtswerber. Seine Sache wäre es, einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann. Geschieht dies wie im gegenständlichen Fall nicht, ist das Nachsichtsansuchen abzuweiden…
…So ist aus der Tatsache des "Überlebens" kein Argument gegen das Nachsichtsansuchen abzuleiten. 9. Zusammengefasst mangelt es im vorliegenden Fall der Nachsichtswerberin daher einerseits an jedem Verschulden. Andererseits hat sie wirtschaftlich die selben Konsequenzen im Abgabenverfahren getragen und zu tragen wie sämtliche Fälle der im…
…etc.) für das Nachsichtsverfahren unbeachtlich. Das Steuererlassverfahren dient eben nicht dazu, das Abgabenfestsetzungsverfahren neu aufzurollen. Gemäß Erkenntnis des VwGH vom 16.9.1986, 86/14/0069 liegt im Nachsichtsverfahren das Hauptgewicht der Behauptungslast und Beweislast naturgemäß beim Nachsichtswerber. Seine Sache ist es, einwandfrei und unter…
…VwGH 24.2.1998, 97/13/0237). Im vom Antragsprinzip geprägten Nachsichtsverfahren trifft die Partei eine erhöhte Mitwirkungspflicht (VwGH 7.9.1990, 90/14/0089). Es hat daher der Nachsichtswerber das Vorliegen all jener Umstände, auf die die Nachsicht gestützt werden kann, von sich aus…
…0215). Im Nachsichtsverfahren ist es Sache des Nachsichtswerbers, einwandfrei und unter Ausschluss jeglicher Zweifel das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (VwGH 13.9.1988, 88/13/0199). Zur Frage der sachlichen Unbilligkeit einer Abgabeneinhebung hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem…
…6.2004, 2003/13/0156). Auch im Falle einer Mitwirkungspflicht der Partei in Abgabenverfahren ist die Behörde nicht von ihrer Ermittlungspflicht befreit (VwGH 21.4.1997, 92/17/0232). Bei Prüfung eines Nachsichtsansuchens sind alle Umstände des Einzelfalles, und zwar im Zeitpunkt der Entscheidung (Rechtsmittelentscheidung)…
…2.6.2004, 2003/13/0156). Auch im Falle einer Mitwirkungspflicht der Partei in Abgabenverfahren ist die Behörde nicht von ihrer Ermittlungspflicht befreit (VwGH 21.4.1997, 92/17/0232)." So wäre es Aufgabe der Bw gewesen, die Einkommensverhältnisse beider Bw darzulegen. Eine Datenbankabfrage ergab…
…rechtliche Wirkung entfaltet. Aus der Sicht des Verwaltungsgerichtshofes soll mit einer derartigen gesetzlichen Regelung offenkundig bewirkt werden, dass die Befugnis des Finanzamtes zur Erlassung einer Berufungsvorentscheidung nicht beeinträchtigt wird. Der teleologische Hintergrund der Regelung ist weiters darin zu erblicken, dass sich die Partei, bevor sie…
…vom Amt der Wiener Landesregierung ausschließlich mit "A.K." als "sonstige Anwesende" erstellt und weist unter "Unterschriften ... der übrigen Anwesenden" eine Unterschrift auf, welche nur der "sonstigen Anwesenden" A. K., also der Bw. zuordenbar ist. Die Niederschrift beinhaltet eine Information des Amtes der Wiener Landesregierung…
…Besteuerung vor. Nach der Rechtsprechung mussten die Maßnahmen aber geeignet sein, einen Betrieb vor dem Zusammenbruch zu bewahren und wieder ertragsfähig zu machen. Nicht Aufgabe des Nachsichtsverfahrens ist es, zu prüfen, ob die Besteuerung des Schuldnachlasses unter Zugrundelegung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt ist, weil…
…ist nicht zu erkennen, weshalb das Finanzamt hierauf mit einer Nachsichtsgewährung reagieren hätte sollen. Eine Abgabennachsicht kann auch nicht deshalb in Erwägung gezogen werden, weil der Alleingesellschafter der Bw. nicht in der Lage ist, der Gesellschaft Mittel zur Abgabenentrichtung zuzuführen. Denn Partei des Nachsichtsverfahrens ist…
…Besteuerung vor. Nach der Rechtsprechung mussten die Maßnahmen aber geeignet sein, einen Betrieb vor dem Zusammenbruch zu bewahren und wieder ertragsfähig zu machen. Nicht Aufgabe des Nachsichtsverfahrens ist es, zu prüfen, ob die Besteuerung des Schuldnachlasses unter Zugrundelegung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt ist, weil…