…Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates ist die Bw. als Rechnungsadressatin und Leistungsempfängerin durch Nennung des Hauptsitzes eindeutig identifizierbar, zumal der Ort des Hauptsitzes nur rund 400 Einwohner hat. Dass die strittigen Rechnungen an die Servicegesellschaft zugestellt wurden, bedeutet nicht, dass diese die Servicegesellschaft Leistungsempfängerin ist…
…die an in der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige oder an in Drittländern ansässige Empfänger erbracht werden, grundsätzlich am Ort des Leistungsempfängers besteuert würden. Damit Telekommunikationsdienstleistungen, die von in Drittländern ansässigen Steuer- pflichtigen an in der Gemeinschaft ansässige Nichtsteuerpflichtige erbracht und in der Gemeinschaft tatsächlich genutzt oder…
…GmbH storniert hätte. Erst nachträglich habe sich herausgestellt, dass die Herren Robert L und Carlo E Teilnehmer eines europaweiten Umsatzsteuerkarussells gewesen seien. Nach der derzeitigen Rechtslage des UStG sei der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers nicht daran geknüpft, dass der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer tatsächlich an das…
…Auf den Ort, an dem der Bw. seine Dispositionen tätige, komme es ebensowenig an, wie auf den Ort, an dem der Künstler probt, oder etwa der Vortragende seinen Vortrag vorbereitet. Dies deshalb, weil der Begriff des Tätigwerdens aus der Sicht des Leistungsempfängers beurteilt werden müsse…
…dem Ort der wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne eines Ortes, von dem aus Umsätze getätigt werden, zu unterscheiden ist. Es ist auch nicht zwingend Voraussetzung, dass eine feste Niederlassung vorliegt. Dies ergibt sich auch daraus, dass als Ersatzkriterien der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Leistungsempfängers genannt…
…die an in der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige oder an in Drittländern ansässige Empfänger erbracht werden, grundsätzlich am Ort des Leistungsempfängers besteuert werden. (6) Damit Telekommunikationsdienstleistungen, die von in Drittländern ansässigen Steuerpflichtigen an in der Gemeinschaft ansässige Nichtsteuerpflichtige erbracht und in der Gemeinschaft tatsächlich genutzt oder…
…Tatsache ist, dass die Bw im Moment für die von ihr erbrachte Leistung sowohl mit ausländischer als auch österreichischer Umsatzsteuer belastet wird. Betrachtet man das Chatten als gesonderte Leistung, dann wäre es am Ort des leistenden Unternehmers (der Bw, somit in Österreich) umsatzsteuerpflichtig, mit der…
…Der Annahme eines Leistungsaustausches steht auch nicht entgegen, dass das einzelne Genossenschaftsmitglied keinen Einfluss auf die Verwendung seines Beitrages hat. Die Einflussnahme des Leistungsempfängers auf die Entgeltverwendung durch den Unternehmer ist im Wirtschaftsleben nicht üblich. Entscheidend für das Vorliegen eines Leistungsaustausches ist die vom Unternehmer…
…wesentlichen Bestandteil der Unternehmenstätigkeit des Leistungsempfängers darstellt, welches Unternehmen Verantwortung und Risiken für die Arbeitsergebnisse der natürlichen Person trägt, wer die Leistungserbringung kontrolliert, wer die nötigen Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, wer zu disziplinarrechtlichen Maßnahmen berechtigt ist (Bendlinger, Auslandsentsendungen2,122). Nach Überzeugung des Senates liegt gegenständlich…
…auch, wenn Unternehmer Leistungsempfänger seien. Somit könne die Bestimmung des § 3a Abs. 6 in Verbindung mit § 3a Abs. 4 UStG 1994 nicht angewendet werden. Es bestimme sich vielmehr der Ort der (einheitlichen) Reiseleistung nach § 3a Abs. 12 UStG 1994, wonach der Ort maßgebend sei, von…
…das Finanzamt davon ausgeht, dass auch hier ein Vorsteuerbetrug vorliegt, verweise ich auf die jüngste Rechtsprechung des EuGH. Dieser hat mehrfach entschieden, dass dem Leistungsempfänger ein Vorsteuerabzug für in Rechnung gestellte Umsatzsteuer auch dann zusteht, wenn die Leistung Teil einer Kette ist, an der ein…
…verwies der steuerliche Vertreter auf die aktuelle Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs, der in der Rechtssache C-439/04, Kittel eindeutig festgestellt habe, dass ein Gutglaubensschutz des Leistungsempfängers bestehe. Voraussetzung für den Gutglaubensschutz sei lediglich der Umstand, dass der Leistungsempfänger nicht "wusste noch wissen hätte müssen…
…Adr2" und in den restlichen Rechnungen die Adresse "Adr3" auf. Als Leistungsempfänger wird die Bw. mit dem Wortlaut "Bw. Ges.m.b.H., adr1" bezeichnet. Die Ausführungen im Betreff der Rechnungen weisen eine Bezeichnung und/oder einen Ort des Bauobjektes aus ("Rehau E.", "F. Bürotrakt"…
…dem Sitz einzutragende Geschäftsanschrift für Zustellungen maßgeblich. Die Angaben im FB zum Sitz bzw. zur Geschäftsanschrift lassen daher keine Aussage über den Ort der Geschäftstätigkeit des betreffenden Unternehmens zu. Insbesondere existiert im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug kein Vertrauensschutz in Bezug auf eine im Firmenbuch eingetragene…
…über die Berufungen der Bw., Ort, vertreten durch Mag. Karl Scholik, Wirtschaftstreuhänder, Steuerberater, 1130 Wien, Fichtnergasse 6a, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 betreffend Umsatzsteuerfestsetzung und Haftung für Kapitalertragsteuer für den Monat März 2005 nach der am 15. April 2009 in 1030 Wien…
…Zustellungen maßgeblich. Die Angaben im Firmenbuch zum Sitz bzw. zur Geschäftsanschrift lassen aber keine Aussage über den Ort der Geschäftstätigkeit des betreffenden Unternehmens zu. Insbesondere existiert im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug kein Vertrauensschutz in Bezug auf eine im Firmenbuch eingetragene Geschäftsadresse als richtige Rechnungsadresse. Auch…
…Zustellungen maßgeblich. Die Angaben im Firmenbuch zum Sitz bzw. zur Geschäftsanschrift lassen aber keine Aussage über den Ort der Geschäftstätigkeit des betreffenden Unternehmens zu. Insbesondere existiert im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug kein Vertrauensschutz in Bezug auf eine im Firmenbuch eingetragene Geschäftsadresse als richtige Rechnungsadresse. Auch…
…War der Ort der Geschäftsleitung des "Handels der Bw. mit Warenbedarf " jene Adresse A-Straße 08, an der noch heute Werner R. seine Dienste (Servicebüro) anbietet, so war die Bw. als zwischengeschaltetes Unternehmen zu werten. Trotz Vorhalts des Außenprüfers in der zur Berufung abgegebenen Stellungnahme…
…2006) § 12 Rz 37, angeführte Judikatur). Was den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers anbelangt, ist von der Überlegung auszugehen, dass diese Angaben einerseits der Kontrolle dienen, ob der Leistungsempfänger eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Leistung von einem anderen Unternehmer erhalten hat, bzw. andererseits der…
…am 22. Jänner 2002 durch die BPA des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk erfolgte Erhebung an Ort und Stelle keinen Hinweis dafür ergab, dass diese Anschrift die Geschäftsanschrift des besagten Unternehmens ist. Wenn nun GU im Zuge seiner am 7. Mai 2004…