…werden müsse. Es müsse nicht in erster Linie darauf gerichtet sein, einen Vermögensgegenstand zu erwerben, sondern könne auch dazu dienen, unerwünschte Veräußerungsvorgänge an einen Dritten zu unterbinden, indem der Berechtigte von einem Optionsrecht, das sich in diesem Zusammenhang als Abwehrrecht darstelle, Gebrauch mache. Das Vermögen…
…unbegründet abgewiesen. Der Bescheid wird entsprechend der Berufungsvorentscheidung berichtigt. Entscheidungsgründe Am 24.10.1984/30.4.1985 hat die Berufungsführerin mit der MHG einen Leasingvertrag abgeschlossen. Mit Schreiben vom 27.9.1988 räumte die Berufungsführerin der MHG ein Optionsrecht am berufungsgegenständlichen Leasinggegenstand ein. Das Schreiben…
…des § 16 Abs. 3 des vorerwähnten Gesetzes ausgeschlossen ist." Unter einer Option ist ein vertraglich eingeräumtes Gestaltungsrecht zu verstehen, das einer Partei, dem Optionsberechtigten, das Recht einräumt, durch einseitige Erklärung ein inhaltlich vorausbestimmtes Schuldverhältnis in Geltung zu setzen (vgl. z.B. Koziol-Welser, Grundriss I9…
…Zinseszinsen und des § 16 Abs. 3 des vorerwähnten Gesetzes ausgeschlossen ist." Unter einer Option ist ein vertraglich eingeräumtes Gestaltungsrecht zu verstehen, das einer Partei, dem Optionsberechtigten, das Recht einräumt, durch einseitige Erklärung ein inhaltlich vorausbestimmtes Schuldverhältnis in Geltung zu setzen (vgl. z.B. Koziol-Welser…
…HP bestanden, daher könne auch kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis bestehen, da im Jahr 2006 kein Dienstverhältnis bestanden habe. Über die Berufung wurde erwogen: Die Einräumung von Optionsrechten auf den Erwerb von Aktien durch Mitarbeiter stellt einen geldwerten Vorteil im Sinne des § 15 Abs. 1…
…selbst oder durch einen Dritten anzunehmen. Ihre Erklärung sei auf den Abschluss eines Optionsrechtes und nicht auf unmittelbaren Eigentumserwerb an den gegenständlichen Liegenschaften gerichtet gewesen. Sie habe das ihr vertraglich eingeräumte Abtretungsrecht wahrgenommen und die erwähnten Liegenschaften nicht erworben, sondern die Übertragungsansprüche an die XY…
…Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob die Zahlung von S 8.085.000,00 an den Bw. für den Verzicht auf die Ausübung eines Optionsrechtes als Entgelt für eine sonstige Leistung gemäß § 29 Z. 3 EStG zu qualifizieren ist…
…GmbH&CoKG seien übereingekommen, dass die P.GmbH die Liegenschaft übernehme. Für den Verzicht auf die Ausübung ihres Optionsrechtes hätte sich die P.GmbH zur Bezahlung einer Optionsablöse von 4,913.000,00 S verpflichtet, die zu jenem Zeitpunkt fällig gewesen wäre, in dem die…
…der Behörde sei unrichtig, da einerseits lediglich zwei Gesellschafter (somit 40 %) der Vermietergemeinschaft an der P.GmbH beteiligt seien. Die Entscheidung zum Verkauf des Optionsrechtes sei in der Vermietergemeinschaft durch Mehrheitsbeschluss gefallen. Einer Lösung gegen die wirtschaftlichen Interessen der drei Gesellschafter, die nicht an der…
…dem Berufungswerber zugekommen sind und welche Nutzungen oder Rechte an die P.GmbH übertragen worden sind. Wesentlich ist, ob das gegenständliche Optionsrecht verkauft worden, oder ob auf dieses verzichtet worden ist, die Zahlung für die Übertragung der Option oder für deren Nichtausübung geleistet worden ist.…
…L.KG seien übereingekommen, dass die P.GmbH die Liegenschaft übernehme. Für den Verzicht auf die Ausübung ihres Optionsrechtes hätte sich die P.GmbH zur Bezahlung einer Optionsablöse von 4,913.000,00 S verpflichtet, die zu jenem Zeitpunkt fällig gewesen wäre, indem die L…
…dass aufgrund des Schreibens vom 17. Februar 1995, in dem die Vermietergemeinschaft erklärt habe, von ihrem Optionsrecht keinen Gebrauch zu machen, kein Rechtsanspruch gegenüber der P.GmbH auf eine Optionsablöse bestehen würde. Diese Annahme sei völlig unbegründet, da diese Erklärung gegenüber der L.KG notwendig…
Wirtschaftlich betrachtet macht ein Verkauf des Optionsrechtes nur dann Sinn, wenn der Käufer den Leasingvertrag, dessen Erfüllung Voraussetzung für die Ausübung der Option ist, übernimmt. Im gegenständlichen Fall wurden jedoch die Liegenschaften durch die P.GmbH gekauft, nicht geleast. Die Einwendungen der GesbR in der…
…die LeasingKG seien übereingekommen, dass die P.GmbH die Liegenschaft übernehme. Für den Verzicht auf die Ausübung ihres Optionsrechtes hätte sich die P.GmbH zur Bezahlung einer Optionsablöse von 4,913.000,00 S verpflichtet, die zu jenem Zeitpunkt fällig gewesen wäre, in dem die…
…dass aufgrund des Schreibens vom 17. Februar 1995, in dem die Vermietergemeinschaft erklärt habe, von ihrem Optionsrecht keinen Gebrauch zu machen, kein Rechtsanspruch gegenüber der P.GmbH auf eine Optionsablöse bestehen würde. Diese Annahme sei völlig unbegründet, da diese Erklärung gegenüber der LeasingKG notwendig gewesen…
…eine solche. Die Veräußerung ist unter diesen Voraussetzungen nicht möglich. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise ist daher das Optionsrecht nicht an die P.GmbH übertragen worden. Die Ausführungen des Berufungswerbers dahingehend gehen ins Leere. In welcher Form der Leasingvertrag vom 14. Februar 1990 geendet hat, konnte vom…
…im Sinne des § 29 Z 3 EStG, sondern das Entgelt für die Aufgabe eines Wirtschaftsgutes. Da das Optionsrecht ein bewegliches Recht sei, sei die Veräußerung außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erfolgt. Ergänzend sei auf eine Einzelerledigung des BMF vom 14. Dezember 1997, abgedruckt in SWK Heft…
…ergänzen »Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob die Zahlung von € 200.000 an den Bw. für den Verzicht auf die Ausübung eines Optionsrechtes als Entgelt für eine sonstige Leistung gemäß § 29 Z 3 EStG 1988 zu qualifizieren ist. Nach dem Akteninhalt ergibt sich folgender…
…98/15/0117); - Der Verzicht auf ein Vorkaufsrecht (VwGH 3.7.2003, 99/15/0003); - Die Abgeltung für den Verzicht der Ausübung eines Optionsrechtes (VwGH 28.10.2008, 2006/15/0091). Die Einräumung sei unentgeltlich erfolgt, und es sei zu keiner Minderung im Privatvermögen des…
…seien auch die der Bw durch Mag.B. eingeräumten Gewinnchancen. Dieser sei bereit gewesen, zu konzilianten Bedingungen auf sein Optionsrecht zu verzichten. Ein außenstehender Dritter hätte wahrscheinlich mehr gefordert. Schließlich habe die Betriebsprüfung den gesamten Betrag des Optionsverzichts als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt, ohne zu überprüfen…