…ge- und verkauft werden können. Ein fixer Umstieg steht daher sowohl im Termin als auch im Optionsgeschäft nie fest, die Glatt-Stellung erfolgt unabhängig vom Kredit. Es ist daher festzuhalten, dass sämtliche Termin- und Optionsgeschäfte als separate Instrumente zu sehen sind, die vom Grundgeschäft unabhängig…
…Darüber hinaus könnte die Betrieblichkeit von Optionsgeschäften in Anlehnung an die deutsche Rechtsprechung auch dann berechtigt in Zweifel gezogen werden, wenn das Basisgeschäft im Privatbereich verbleibe und nur das Optionsgeschäft im Rahmen betrieblicher Aktivitäten ausgeübt werde. Derartige Fragestellungen könnten nur nach ausführlichen Sachverhaltsermittlungen zutreffend beantwortet…
…Der Verzicht auf die Option gegenüber den Optionsverpflichteten stelle eine Glattstellung der Option dar. Die Glattstellung einer Option sei als Veräußerung im ertragsteuerlichen Sinn zu beurteilen (s. grundlegend Gassner/Göth/Tumpel, Optionsgeschäft und Wertpapierleihe (1992) 56 f; Knörzer, Optionsgeschäft und Spekulationsgeschäft, RdW 2001, 115, 116…
…217 Abs. 7 BAO genommen. Die Bw möchte nochmals betonen, dass man sich vorweg über die steuerlichen Auswirkungen für das gegenständliche Optionsgeschäft informiert habe. Aufgrund der erteilten Auskunft habe man auch keine Umsatzsteuer in den Optionsvertrag einbezogen. Die Umsatzsteuer sei somit zum Kostenfaktor geworden. Hätte…
…dass sie keinen Nutzen, sondern nur Verluste bringen; branchenuntypische Termin- und Optionsgeschäfte sind dem betrieblichen Bereich regelmäßig auch dann nicht zuzuordnen, wenn generell die Möglichkeit der Gewinnerzielung besteht. Zum Devisentermingeschäft: - Eine betriebliche Veranlassung ist nur dann anzunehmen, wenn das Geschäft zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geeignet…
…der Beschaffung von Anlagevermögen zu bilden (Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch § 5 Tz 42). Hat der aus einem Optionsgeschäft Verpflichtete am Bilanzstichtag mit Verlusten zu rechnen, dann gelten auch dafür die Grundsätze zur Bilanzierung von schwebenden Geschäften. Auch bei Swap-Geschäften kommen Rückstellungen für drohende Verluste…
…bereits oben dargestellt, vor Ort im persönlichen Gespräch mit Referenzpersonen und ehemaligen Projektpartnern erwiesen. Dazu kamen noch, aufgrund der ursprünglich geplanten Ausweitung auf ein Joint Venture, Gespräche mit dem damaligen Leiter der für das Optionsgeschäft zuständigen Behörde, der maltesischen Finanzmarktaufsicht (damals Hr. Prof. J. Ba.…
…und Verlässlichkeit von F. X. erwähnt. Die übrigen genannten Personen (der Leiter für das Optionsgeschäft zuständigen Behörde und der Vorstand des für das Finanzwettwesen zuständigen Malta Gaming Board) haben mit Interna der Fa T. überhaupt nichts zu tun. Dass Hr X. bei den Behörden hohes…
…Werde in der Folge das Grundstück erworben, so liegen zwei Leistungen vor. Die Errichtung der Brücken und der Zufahrtsstraße stehe in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Optionsgeschäft, da die Option ohne diese Bauwerke nicht werthaltig wäre. Beim Verkauf der Option handle es sich um keine Grundstückslieferung…
…die Kundengelder treuhändig halte. Aus diesen Gründen habe die Bw. die Gewerbeberechtigung für das Gewerbe eines "Vermögensberaters" beantragt. Die Bw. könne weiters kein Kreditinstitut sein, wenn ihre Tätigkeit nicht unter das "Termin- und Optionsgeschäft" des § 1 Abs. 1 Z. 7 BWG falle, da Warentermingeschäfte und…
…H. S. und G. W. abgeschlossenen Warenterminoptionsgeschäften stets die Bw. bestimmt, da sie lt. eigenen Angaben zu den "Profis" im Optionsgeschäft gehöre. G. W. sei das von der Bw. angebotene Geschäft von Herrn B. als völlig risikoloses Geschäft dargestellt worden. Das einzige Risiko, das G…
…Dezember 1996 wurde die Option ausgeübt und die Anleihe verkauft. Das gegenständliche Geschäft gliederte sich demnach in folgende (Teil)Geschäfte: Kassageschäft S - GRD Anleihekauf in GRD Optionsgeschäft (Put-Option) Anleiheverkauf GRD = Optionsausübung Termingeschäft GRD - S Das Termingeschäft wurde ebenfalls am 17. Juli 1996 abgeschlossen…
…der Mehr-Weniger-Rechnung nicht hinzugerechnet worden. Die nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dem Kapitalstamm zuzuordnenden und daher aufwandswirksam zu berücksichtigenden Verluste aus den Optionsgeschäften hätten 802.460,79 S (1996) und 745.398,02 S (1997) betragen. In Anwendung der Aussagen des Verwaltungsgerichtshofes ergebe…