…somit unbegründet ist und das bezügliche Berufungsvorbringen aufgrund fehlender Beweise als nicht begründet zu verwerfen ist. Es wurde der Bw. mit der Aufforderung zur Gegenäußerung das Recht auf Parteiengehör ermöglicht, doch machte sie davon nicht Gebrauch. Dadurch hat die Bw. ihre Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht verletzt …
…das geltend gemachte Pendlerpauschale die Möglichkeit eingeräumt, Angaben zum Sachverhalt zu machen bzw. ihr betreffendes Berufungsbegehren zu konkretisieren und stützende Unterlagen vorzulegen. Die Bw. ist auch diesbezüglich ihrer (erhöhten) Offenlegungs- bzw. Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen. Sie hat weder bekannt gegeben, für welche Entfernung das Pendlerpauschale beantragt…
…das Recht auf Parteiengehör ermöglicht, doch machte er durch die mangelhafte Beantwortung davon nicht Gebrauch. Dadurch hat der Bw. seine Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht verletzt (VwGH 5.11.1986, 85/13/0012). Im Ausmaß dieser Unterlassung tritt die Verpflichtung der Behörde, den Sachverhalt nach allen Richtungen…
…erhärten, bis der Sachverhalt auf Grund schlüssiger Wertung dieser Fakten in freier Beweiswürdigung als erwiesen angesehen werden kann (VwGH 19.12.1990, 86/13/0100). Unabhängig von der Offenlegungs-und Mitwirkungspflicht der Partei trägt die Abgabenbehörde damit die Feststellungslast für alle Tatsachen, die vorliegen müssen…
…vorliegen, belegt wird, wobei diesbezüglich die Partei zum einen eine erhöhte Mitwirkungspflicht (siehe dazu insbes. Ritz "Bundesabgabenordnung- Kommentar", Orac-Verlag, Rz.12 zu § 115) und zum anderen die im § 119 BAO normierte Offenlegungs- und Wahrheitspflicht trifft. Wie aus den dem Unabhängigen Finanzsenat vorliegenden Verwaltungsakten, insbesondere…
…der vorstehenden Ausführungen wäre es aber einzig Sache des Bw. gewesen in Erfüllung seiner Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht geeignete Beweismittel (Schätzungsgrundlagen) für sein Berufungsbegehren zu erstatten. Durch die gänzliche Nichtbeachtung der Aufforderung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz, nämlich zur Sachverhaltsergänzung und -aufklärung beizutragen, hat der Bw…
…können, trägt, dies jedoch doch die Partei nicht von ihrer Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht befreit.(VwGH 7.6.2005,2001/14/0187) Beide Pflichten bestehen grundsätzlich nebeneinander und schließen einander nicht aus. In dem Ausmaß in dem die Partei eine Mitwirkung an der Wahrheitsfindung unterlässt, tritt…
…Ermittlungspflicht eine Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht (vgl. Ritz, BAO, 3. Auflage, § 115 Tz 8). Auch reicht die Pflicht zur amtswegigen Sachaufklärung nur soweit, als der Behörde entsprechende Ermittlungen zumutbar sind. Der Rahmen der zumutbaren Sachaufklärung ist rascher ausgeschöpft, wenn der Abgabepflichtige die Mitwirkung verweigert und so…
…abgabenrechtlicher Begünstigungen bedeutsamen Umstände sind vom Abgabepflichtigen nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offenzulegen. Die Offenlegung muß vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen (§ 119 Abs. 1 BAO). Die Pflicht zur amtswegige Ermittlung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes befreit die Partei nicht von ihrer Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht (vgl. VwGH 7.6.2005…
…d. h. die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse sind von Amts wegen zu ermitteln. Dieser Grundsatz befreit die Partei aber nicht von ihrer Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht. Die amtswegige Ermittlungspflicht wird durch die Verletzung der Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht des Stpfl zwar nicht beseitigt, aber beeinflusst. In dem…
…Verfügung stehenden Möglichkeiten und den vom Verfahrenszweck her gebotenen und zumutbaren Aufwand begrenzt (VwGH 26.1.2004, 2000/17/0172; VwGH 21.2.2007, 2005/17/0088; VwGH 15.12.2009, 2006/13/0136) und befreit die Partei nicht von ihrer Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht nach …
…BAO3 § 115 Rz. 6 mwN). Die Abgabenbehörde trägt zwar die Feststellungslast für alle Tatsachen, die vorliegen müssen, um einen Abgabenanspruch geltend machen zu können, doch befreit dies die Partei nicht von ihrer Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht (vgl. Ritz, BAO3 § 115 Rz. 8). In dem Ausmaß, in…
…Berufungsvorbringen somit unbegründet ist und das bezügliche Berufungsvorbringen aufgrund fehlender Unterlagen als nichtbegründet zu verwerfen ist. Es wurde der Bw. mit der Aufforderung zur Gegenäußerung das Recht auf Parteiengehör ermöglicht, doch machte sie davon nicht Gebrauch. Dadurch hat sie ihre Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht verletzt (VwGH…
…BAO3 § 115 Rz. 6 mwN). Die Abgabenbehörde trägt zwar die Feststellungslast für alle Tatsachen, die vorliegen müssen, um einen Abgabenanspruch geltend machen zu können, doch befreit dies die Partei nicht von ihrer Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht (vgl. Ritz, BAO3 § 115 Rz. 8). In dem Ausmaß, in…
…Verfahrenszweck her gebotenen und zumutbaren Aufwandes (VwGH 26. 1. 2004, 2000/17/0172). Die Abgabenbehörde trägt zwar die Feststellungslast für alle Tatsachen, die vorliegen müssen, um einen Abgabenanspruch geltend machen zu können, doch befreit dies die Partei nicht von ihrer Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht (VwGH 7…
…abgabenrechtlicher Begünstigungen bedeutsamen Umstände sind vom Abgabepflichtigen nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offenzulegen. Die Offenlegung muß vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen (§ 119 Abs. 1 BAO). Die Pflicht zur amtswegige Ermittlung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes befreit die Partei nicht von ihrer Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht (vgl. VwGH 7.6.2005…
…Abgabenanspruch geltend machen zu können, doch befreit dies die Partei nicht von ihrer Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht. Beide Pflichten bestehen grundsätzlich nebeneinander und schließen einander nicht aus. Die amtswegige Ermittlungspflicht besteht zwar auch dann, wenn die Partei ihre Verpflichtungen (Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht) verletzt (vgl. z.B…
…durchaus nicht unüblich, bei derartigen Städteaufenthalten private und berufliche Aspekte zu verbinden. Eine von der Abgabenbehörde verlangte genauere Darstellung des Tagesverlaufes der einzelnen Wien-Reisen für Zwecke der steuerlichen Beurteilung in obigem Sinne hätte sich aber schon aus der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht, die jeden…
…für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Die Abgabenbehörde trägt zwar die Feststellungslast für alle Tatsachen, die vorliegen müssen, um einen Abgabenanspruch geltend machen zu können, doch befreit dies die Partei nicht von ihrer Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht. Die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht ist…
…Antrag auf KESt-Befreiung i.S.d. Mutter-Tochter Richtlinie und somit um eine Begünstigung. Laut Stoll BAO-Kommentar, S 1274 trete bei Begünstigungstatbeständen die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht der Partei in den Hintergrund. Nachdem dem diesbezüglichen Ersuchen nicht nachgekommen worden…