…7.650,74. Mit Schriftsatz vom 15. März 2004 brachte der Bw. Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2002 ein und führte aus er habe seine Einkünfte als Obmann der R. unter den sonstigen Einkünften erklärt. Das Amt habe ihm diese Einkünfte als solche…
…als Obmann des Vereines zur Haftung für aushaftende Abgabenschulden in Höhe von insgesamt ATS 453.046.-- heran. Diese setzen sich wie folgt zusammen: | Zeitraum | Abgabenart | Betrag in ATS | 1996 - 2000 | Umsatzsteuer | 328.544,-- | 1998 | Lohnsteuer | 47…
…September 2009 wurde der Berufungswerber (Bw.) als ehemaliger Obmann des Vereines X für dessen nachstehende Abgabenschuldigkeiten in Höhe von insgesamt € 10.774,03 zur Haftung herangezogen. | Abgabenart | Zeitraum | Betrag | Umsatzsteuer | 03/06 | 1.128,09 | Umsatzsteuer |…
…Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte überschreiten, ist die Tätigkeit des Bw. als Obmann der A-Genossenschaft schon wegen Fehlens des Merkmales der untergeordneten wirtschaftlichen Bedeutung nicht als land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit zu beurteilen. Dass die Tätigkeit hinsichtlich ihrer Zweckbestimmung möglicherweise der landwirtschaftlichen Tätigkeit des Bw. unterzuordnen ist…
…zur StNr. 12 (ABNr. 56), bzw. zur verfahrensgegenständlichen StrNr. wie folgt dar: Der Bf. war ab 1996 (abgabenrechtlich verantwortlicher) Obmann des im Amtsbereich des genannten Finanzamtes gelegenen (Sport-)Vereines SUF, der neben der vereinszweckbezogenen (Förderung von Körperbildung, Gymnastik, Aerobic, Kraft- und Fitneßsport etc. laut § 2…
… 147 Abs. 1 BAO durchgeführt. Im Zuge derselben wurde ebenfalls die Ansicht vertreten, dass die vom Bw. während des gesamten Prüfungszeitraumes erzielten Einkünfte aus der Tätigkeit als Obmann der Genossenschaft . nicht - wie vom Bw. erklärt - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, sondern solche aus sonstiger selbständiger…
…Bestätigung der XY vom 28. Dezember 2004 verwies. Über die Berufung wurde erwogen: Im vorliegenden Fall erzielt der Bw. Einkünfte auf Grund seiner Tätigkeit als Obmann der XY. Strittig ist die Frage, ob diese Einkünfte als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach § 21 EStG 1988…
…Haftungsbetrag setzte sich aus Umsatzsteuer 1997, Körperschaftsteuer 1997 und zugehörigen Nebengebühren zusammen. Als Begründung hielt das Finanzamt fest, dass R.T. als Obmann des Vereines ein Vertreter im Sinne des § 80 BAO sei. Da die Abgaben, insbesondere die Umsatzsteuer, die nur treuhänderisch für den Abgabengläubiger…
…einer schuldhaften Pflichtverletzung auszugehen sei. Gegen diesen Bescheid erhob der Bw. das Rechtsmittel der Berufung mit der Begründung, er habe die Funktion des Obmannes des Vereines D, nicht aber die eines Geschäftsführers ausgeübt. Der im Haftungsbescheid ausgewiesene Umsatzsteuerrückstand der Jahre 1988 bis 1992 sei im…
…Berufungswerber (Bw.) betrieb in den streitgegenständlichen Jahren 1998, 1999 und 2000 gemeinsam mit seiner Gattin eine Landwirtschaft und war in den streitgegenständlichen Jahren 1998, 1999 und 2000 als Obmann des Raiffeisenlagerhauses B, als Aufsichtsratsvorsitzender der C, als Versicherungsvertreter sowie als Ortsvorsteher tätig. Für die Jahre…
1998, 1999 und 2000 gemeinsam mit seiner Gattin eine Landwirtschaft und war in den streitgegenständlichen Jahren 1998, 1999 und 2000 als Obmann des Raiffeisenlagerhauses B , als Aufsichtsratsvorsitzender der C , als Versicherungsvertreter sowie als Ortsvorsteher tätig. Für die Jahre 1998 und 1999 reichte er am 15…
…einem interdisziplinären Forschungsteam". Der Verein besteht - laut einer Aufstellung vom 31. Dezember 2001 - aus acht Mitgliedern. Obmann des Vereines ist CR. CR hat mehrere Erfindungen im Zusammenhang mit der sog. b***** Säge getätigt. Patentinhaber für diese Erfindungen ist die H-Stiftung in Liechtenstein. CR behauptet…
…über den im Jahr 2004 gegründeten Verein S., dessen Vereinsstatuten getätigt, sowie die Aussagen des Vereinsobmanns vom 27. Oktober 2009 und des Obmannstellvertreters vom 12. Jänner 2010, die diese im Rahmen des Prüfungsverfahrens vor dem Prüfer gemacht haben, dargestellt. In der Beilage 2 des Berichtes…
…Entscheidungsgründe Strittig ist die Vertretungsbefugnis gem. § 84 Abs. 1 BAO des Berufungswerbers (Bw.) betreffend Frau A. Der Bw. ist Obmann des Vereins B. Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die soziale, psychologische und rechtliche Situation von Flüchtlingen, Asylwerbern und Zuwanderern…
…Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Haftungsbescheid vom 17. Oktober 2005 wurde der Berufungswerber (im Folgenden kurz: Bw) als Obmann des Vereines V. in Höhe von € 45.945,09 in Anspruch genommen. Die dagegen erhobene Berufung wurde…
…auf den vorliegenden Fall bezogene wesentliche Text des zwischen dem Berufungswerber, (Bw.),und der Urbarialgemeinde D., vertreten durch den Obmann J.S. und den Obmannstellvertreter E.L., am 22 .Juli 2006 abgeschlossenen Pachtvertrages lautet wie folgt: 1.Die Urbarialgemeinde D. verpachtet und Herr G.K…
…worden. Der Verein sei in der angeführten Zeit und noch einige Jahre danach sehr vermögend gewesen. Der Bw. sei Obmann des genannten Vereins und für diesen ehrenamtlich tätig gewesen. Er dürfe laut Satzung keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten und habe auch keine erhalten…
…entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist als Versicherungsangestellter, Vizebürgermeister von X-Dorf sowie Obmann der "Jungen Wirtschaft" Bezirk Y-Stadt tätig und machte im Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung 2004 diverse Werbungskosten und Sonderausgaben geltend. Es erfolgte zunächst eine erklärungsgemäße Veranlagung…
…8018 Graz, Conrad von Hötzendorf-Straße 14-18, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Im Betriebsprüfungsbericht führt das Finanzamt sinngemäß folgendes aus: Im Jahr 2000 wurde unter Initiative der Familie S. (Obmann: Herr Mag. S. , Kassier…
…2005 | 2.560,97 | Summe | | | 3.376,34 Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Beschluss des Landesgerichtes Linz vom 22.4.2005 wurde das Vermögen der X (Primärschuldnerin), dessen Obmann der Berufungswerber war, das Konkursverfahren eröffnet…