…Anzahl der beruflich geführten Telefongespräche, deren Dauer, Zeit und die entsprechenden Gesprächspartner keine Aufzeichnungen geführt und daher auch keine Unterlagen zum Nachweis oder zur Glaubhaftmachung des beruflichen Nutzungsanteiles vorgelegt. Der Anteil der beruflich veranlassten Telefonkosten war daher zu Recht im Schätzungswege zu ermitteln. Der Bw…
…erforderlich und angesichts der großen Anzahl von Kurzstreckenfahrten nicht zumutbar. Zum Nachweis über die mindestens 80-prozentige Verwendung als Hotelwagen errechnete der Berufungswerbers die Nutzungsanteile im Schätzungswege auf Basis der 2007 gefahrenen Kilometer (siehe hinten "1 Sachverhalt"). Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom…
…und führte aus, dass die in den geprüften Kalenderjahren getätigten Entnahmen, Einlagen, Eigenverbrauch, private Nutzungsanteile etc kein Gehalt oder sonstige Vergütung für die Geschäftsführung darstellten, da die Eheleute AK verpflichtet seien, die entnommenen Beiträge an die Gesellschaft m.b.H. zurückzuzahlen. Die Beträge seien daher…
…Dies bewirke, dass hinsichtlich des tatsächlich nichtunternehmerischen Nutzungsanteiles kein Vorsteuerabzug zustehe. c. Die im Jahr 2004 geltend gemachte Vorsteuer werde nur für den einvernehmlich mit 18% ermittelten betrieblichen Anteil des Gebäudes anerkannt: Berechnung für 2004 in Euro: | 2004 | | Bisher Vorsteuer aus Errichtungskosten…
…Das Finanzamt hat in den, in Anerkennung des von der Bw. begehrten unternehmerischen Nutzungsanteiles von 11,31%, teilweise stattgebenden Berufungsvorentscheidungen bezüglich des Ausschlusses der auf die privat genutzten Gebäudeteile entfallenden Vorsteuern vom Vorsteuerabzug auf die näheren Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofes im Erkenntnis vom 28. Mai 2009…
…der GmbH zur Verfügung gestellten Porsche seien von der GmbH 11,1% "Privatanteil" ausgeschieden worden. Als Grundlage für die Ermittlung des privaten Nutzungsanteiles habe ein von der Steuerpflichtigen vor Einbringung ihres Betriebes (inkl. dieses Fahrzeuges) in die GmbH im ersten Halbjahr 1997 geführtes Fahrtenbuch gedient…
…Berufung vom 13. Dezember 2004 ausführlich dargestellt - die Einkommensteuernachforderung 2002 aufgrund des Liegenschaftsbesitzes und des Nutzungsanteiles für betriebliche Zwecke nach wie vor Gegenstand der VwGH-Beschwerdeverfahren - neben anderen Beschwerdepunkten - sei. Unter Bezugnahme auf eine abweisende Entscheidung hinsichtlich Einkommensteuer 1998 und 2001 werde geschlossen, dass die…
…keinerlei nachvollziehbare Angaben über die wirkliche Nutzung des Fahrzeuges weder in betrieblicher noch in privater Hinsicht gemacht habe und solche auch aus der betrieblichen Tätigkeit sachgerecht nicht ableitbar seien, sei die Höhe des Nutzungsanteiles in Anlehnung an die Sachbezugsverordnung geschätzt worden. Wenn die Berufungswerberin einwende…
…geschildert wurde, sondern wurden von der steuerlichen Vertretung des Beschuldigten vorgebracht. Es fragt sich, wie es dann dazu kommen kann, dass man bei der Errechnung der betrieblich veranlassten Zinsen die Nutzungsanteile des Wohngebäudes so ansetzt, als wäre es fast ausschließlich betrieblich genutzt. Und das, obwohl…
…Nutzungsfläche | | Pension 283m2 | Wohnung 67m2 | | | | Hobbyraum 34m2 | | | | überdachter Vorplatz und Einstellplatz 53m2 | | Flächenanteil | 283m2 | 154m2 | 437m2 | geschätzter Nutzungsanteil in % | 64,76% | 35,24% | 100% 2…
…ausschließlich beruflich erfolge, ist zu entgegnen, dass die Finanzverwaltung in der Regel bei in der Privatwohnung verwendeten Computern oder Telefonen von einem privaten Nutzungsanteil von mindestens 40 % ausgeht. Eine im Einzelfall geringere private Nutzung ist konkret nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen. Die Glaubhaftmachung hat…
…werden. Wird ein Fahrtenbuch zur Beweisführung verwendet, muss es, um daraus die für die Ermittlung der betrieblichen/beruflichen bzw. der privaten Nutzungsanteile erforderlichen Tatsachen einwandfrei feststellen zu können, jedenfalls fortlaufend und übersichtlich geführt sein, sowie zumindest Datum, Kilometerstand zu Beginn und Ende der jeweiligen Fahrt…
…werden. Wird ein Fahrtenbuch zur Beweisführung verwendet, muss es, um daraus die für die Ermittlung der betrieblichen/beruflichen bzw. der privaten Nutzungsanteile erforderlichen Tatsachen einwandfrei feststellen zu können, jedenfalls fortlaufend und übersichtlich geführt sein, sowie zumindest Datum, Kilometerstand zu Beginn und Ende der jeweiligen Fahrt…
…40% als betrieblich veranlasst anzuerkennen. Der Berufung war daher in diesem Punkt teilweise Folge zu geben. Das ermittelte Verhältnis der Nutzungsanteile stellt sich somit wie folgt dar: | Halle 2: | Erdgeschoss | 133,88 m² | betriebl. | | 1. Stock (Dachgeschoss) | 100…
…Zubehör: Kein Aufteilungsverbot besteht nach der Judikatur des VwGH etwa im Hinblick auf den Computer. Hier wird eine einwandfreie Trennbarkeit des beruflich und privat veranlassten Nutzungsanteils und der darauf entfallenden Kosten angenommen. Die Aufteilung kann auch im Schätzungsweg erfolgen. Zumal PC´s und Notebooks mittlerweile breitgefächerte…
…Dabei wurde - soweit für das gegenständliche Verfahren von Relevanz - festgestellt, dass das Gebäude zu 19,53 % betrieblich und zu 80,47 % privat genutzt werde. Vorsteuer, Nutzungsanteile, AfA, Eigenverbrauch wurden diesem Aufteilungsverhältnis angepasst. Die Abgabenbehörde erster Instanz schloss sich den Feststellungen der Betriebsprüfung an und erließ…
…Hinsichtlich des Volksschulbereiches sei ein Eigenverbrauch gegeben, der steuerpflichtig sei. Aufgrund der anlässlich der BP festgestellten Baukosten bzw der Nutzungsanteile, ergebe sich für die Gemeinde ein zusätzlicher Vorsteuerabzug iHv 115.099,84 € (= ATS 1.583.808,34; Baukostenanteil Volksschule ATS 9.502.850…
…(als "Käufer" bezeichnet), ist zu entnehmen, dass der Bw. die Nutzungsanteile im Ausmaß von 364/10.000 an der Liegenschaft mit der Gründstücksadresse G-Str. 30/T-Platz 9 erworben hat. In Punkt III. wird festgehalten: "Die vertragsgegenständlichen Liegenschaftsanteile entsprechen bei Begründung von Wohnungseigentum der…
…Straßentrakt) Erdgeschoss inkl. erster Stock im Ausmaß von 248,65 m² betreffen. Der betriebl. Nutzungsanteil würde somit rund 67% betragen. Die Halle 1 wäre abgerissen worden und würde sich dort heute ein Wohnraum zugehörig zum Wohnhaus befinden. Dazu ist auszuführen, dass lt. Angaben des Prüfers…
…diesem Grund wurde er vom UFS mit E-Mail vom 2.2.2004 gebeten, die Nutzungsanteile für die nichtselbstständige Tätigkeit einerseits und die selbständige andererseits zu quantifizieren und die diesbezüglichen Überlegungen darzustellen. Bei der Gelegenheit wurde er im Hinblick auf die geltend gemachten Kilometergelder und…