… 2 Z 2 NoVAG, aber auch Sarnthein aaO), Gegenstand zahlreicher unterschiedlicher Einzelentscheidungen (vgl. zB UFS ZRV/0068-Z3K/05 bzw. ZRV/0009-Z2L/05) bzw. verbindlicher Zolltarifauskünfte (vZTA) war, bei denen die (auch für die Frage der NoVA-Pflicht maßgebende) Rechtsfrage der Einreihung entweder als…
…Versionen betreffend eine NoVA-Pflicht gehört habe. Einmal sei nur eine Sitzreihe erlaubt gewesen, dann wieder zwei, wenn die Ladefläche größer sei. Zwei Sitzreihen seien zulässig gewesen, wenn der Kofferraum mit einem Gitter abgetrennt sei und die Scheiben vergittert oder verblecht seien. Bei jedem Fahrzeug…
…Bundesministerium für Finanzen selbst sei erst am 24. Jänner 2005 eine Information zum Vorsteuerabzug und zur NoVA-Pflicht für Geländefahrzeuge, Stationswagen und dgl. mit zwei Sitzreihen herausgegeben worden. Eine solche Information wäre bei klarer Rechtslage wohl entbehrlich gewesen. Das gegenständliche Fahrzeug werde in dieser Information…
…dass auch anlässlich der bei mir in der Vergangenheit von den Abgabenbehörden bei mir vorgenommenen Betriebsprüfung durch die Finanzbehörden keinerlei Beanstandungen bzgl. der NoVA erfolgt ist. Die Beamten hätten in Kennntnis und bei Erkennbarkeit der tatbestandlichen Voraussetzungen die NoVA-Pflicht der von meinem Unternehmen importierten…
…seit vielen Jahren offiziell beworbenes Thema. Am 00. August 2001 habe das Finanzamt diesen Sachverhalt bei Fa. A. in K. aufgedeckt, habe die normverbrauchsabgabefreie Rechnung und den umtypisierten Typenschein kopiert und die Vorgehensweise der Bw. nicht beanstandet (Kontrollmitteilung mit Vermerk "NOVA- Pflicht !?" liege im Akt…
…Juli 2005 Normverbrauchsabgabe iHv € 13.186,00 vorgeschrieben. In der Berufung vom 28. Oktober 2005 wird dazu Folgendes eingewendet: "1. Normverbrauchsabgabe (NoVA) Bei Besichtigung eines durch die Fa. B. veräußerten Fahrzeuges der Marke Hummer H2 beim Käufer wurde als einziger Mangel im Sinne der…
…der Umstand nichts, dass das Finanzamt ursprünglich gegenüber der Zulassungsbehörde angegeben hat, es bestünde keine NoVA-Pflicht. Einerseits ist die behördliche Erledigung nicht gegenüber dem Bw. ergangen, andererseits handelt es sich bei der Bescheinigung um keinen Bescheid, der die Behörde binden könnte. Wien, am 11…
…wäre. Habe ein Fahrzeug seinen dauernden Standort in Österreich (dies sei grundsätzlich - bis zum Beweis des Gegenteils - nach § 82 Abs. 8 erster Satz KFG 1967 bei Verwendung durch eine Person mit Hauptwohnsitz im Inland anzunehmen) sei NoVA-Pflicht gegeben. Gemäß § 82 Abs. 8 KFG idF…
…Österreich NOVA-, KR- und USt-pflichtig (lt. Kraftfahrzeug 1967)." Aus dem Prüfungsakt ist ersichtlich, dass der Touareg im Juli 2005 und der Polo im August 2006 zugelassen wurden. Innerhalb offener Frist wurde Berufung erhoben und eingewendet, dass die vom Finanzamt angenommene Standortvermutung unzutreffend sei. Bei…
…Steuerschuldner der NOVA heranzuziehen, die das Fahrzeug ohne Zulassung im Inland verwendet (§ 4 Z 3 NOVAG). Dies gilt nach Ansicht des VwGH unabhängig davon, ob das Fahrzeug für diese Person überhaupt zugelassen werden könnte. Auf den rechtlichen Besitz an dem Fahrzeug kommt es bei der…
…Einbringung ins Bundesgebiet zulässig ist. Wenn die Bw. meint, dass bei jedem Grenzübertritt die Monatsfrist neu zu laufen beginnt, so würde dann jeweils monatlich ein Tankstopp jenseits der Grenze Österreichs genügen, um die NoVA-Pflicht auszusetzen. Abgesehen davon, dass die Bw. keine Aufzeichnungen vorlegen konnte…
…nach § 82 Abs 8 KFG zuzulassen wäre) NoVA-Pflicht ohnehin (bei der Arbeitgeberin) eintritt. Der an die Berufungswerberin ergangene Bescheid, welcher die Verwendung des Fahrzeuges - mangels Haltereigenschaft - nicht zuzurechen ist, ist daher rechtwidrig. Abschließend darf noch darauf hingewiesen werden, dass das NoVAG in dessen § 7…
…Abgabenänderungsgesetz 2002 dahingehend entsprochen, dass die strittige 3-Tages-Frist generell (nicht beschränkt auf Leasingfälle) auf ein Monat erstreckt wurde (vgl. Gurtner, Herger, NoVA bei Verwendung von Kraftfahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen im Inland, SWK 2005, S. 543). § 82 Abs. 8 KFG lautet in der für…
…Anknüpfungspunkt für die Verpflichtung zur Bezahlung der NoVA sind die einschlägigen Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes. § 40 Abs. 1, 2. Satz KFG normiert hinsichtlich des dauernden Standortes eines Fahrzeuges folgenden Grundssatz: "Als dauernder Standort eines Fahrzeuges gilt der Hauptwohnsitz des Antragstellers, bei Fahrzeugen von Unternehmungen der Ort…
…Anknüpfungspunkt für die Verpflichtung zur Bezahlung der NoVA sind die einschlägigen Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes. § 40 Abs. 1, 2. Satz KFG normiert hinsichtlich des dauernden Standortes eines Fahrzeuges folgenden Grundssatz: "Als dauernder Standort eines Fahrzeuges gilt der Hauptwohnsitz des Antragstellers, bei Fahrzeugen von Unternehmungen der Ort…
…bei Lieferungen im Inland. Während die Lieferung von bisher im Inland nicht zum Verkehr zugelassenen KFZ, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, den Tatbestand des § 1 Zi 1 NoVAG erfüllt, ergibt sich die NoVA-Pflicht bei KFZ, die bei…
…bei Lieferungen im Inland. Während die Lieferung von bisher im Inland nicht zum Verkehr zugelassenen KFZ, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, den Tatbestand des § 1 Z 1 NoVAG erfüllt, ergibt sich die NoVA-Pflicht bei KFZ, die bei…
…Aktuelles zur NoVA-Pflicht bei erstmaliger Zulassung im Inland - Lösungsansätze des UFS zu NoVA-Praxisproblemen in SWK 2004, S 928 ("In allen hier behandelten Fällen, gleich ob ursprünglich bei einem Unternehmer oder einer Privatperson erworben wurde, ob bei der Anschaffung nach der Differenzbesteuerung vorgegangen wurde…
…Aktuelles zur NoVA-Pflicht bei erstmaliger Zulassung im Inland - Lösungsansätze des UFS zu NoVA-Praxisproblemen in SWK 2004, S 928 ("In allen hier behandelten Fällen, gleich ob ursprünglich bei einem Unternehmer oder einer Privatperson erworben wurde, ob bei der Anschaffung nach der Differenzbesteuerung vorgegangen wurde…
…Aktuelles zur NoVA-Pflicht bei erstmaliger Zulassung im Inland - Lösungsansätze des UFS zu NoVA-Praxisproblemen in SWK 2004, S 928 ("In allen hier behandelten Fällen, gleich ob ursprünglich bei einem Unternehmer oder einer Privatperson erworben wurde, ob bei der Anschaffung nach der Differenzbesteuerung vorgegangen wurde…