…Rahmen einer GPLA - Prüfung wurde in weiterer Folge festgestellt, dass der Bw. diese Prämie im Rahmen des Dienstverhältnisses zur M. erhielt, somit inländische, dem Lohnsteuerabzug unterliegende Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt wurden. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob dem Bw. im Vergleichswege die…
…| Gesamtnachlass | 30,27% | 10,82% Beim Vergleich der Relationen Verbindlichkeiten zu den Nachlässen fällt auf, dass der Großteil des Schuldnachlasses auf die Erste Bank fällt. Richtig ist, dass nicht alle Gläubiger zustimmen müssen, doch soll die Mehrheit der Gläubiger einem Nachlass zustimmen…
…November 2011 abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung wurde ergänzend ausgeführt: Die Vertreterin des Finanzamtes erklärt, dass keine Bedenken gegen die Zuerkennung des Alleinverdienerabsetzbetrages bestehen. Wenn von einem Nichtvorliegen eines Sanierungsgewinnes auszugehen sei, würden nach Ansicht des Finanzamtes auch keine Bedenken gegen die Berücksichtigung der Rückstellung für Sozialversicherungsbeiträge…
…keine neue vertragliche Grundlage bestehe, erfolge noch immer die Abrechnung auf Basis des seinerzeit vereinbarten Entgeltes. Festgehalten werde aber, dass die Zahlungen, die für den Abschluss eines Vergleiches in Aussicht gestellt worden seien, regelmäßig von der Bw. geleistet würden. Daher habe die A. per 30…
…einzustufen. Diese Schwierigkeiten werden zudem - da die Finanzbehörde Hauptgläubiger der Bw. ist - zumindest zu einem nicht unerheblichen Teil durch die Einhebung bzw. das Einbehalten der nachzusehenden Abgaben hervorgerufen. Überdies zeigt ein Vergleich der der Bw. zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und der Höhe der Finanzamtsverbindlichkeiten…
…derBw mit Reifeprüfung abschließt, und einer allgemein bildenden höheren Schule Oberstufe bzw. einer Berufsbildenden höheren Schule in Österreich, die ebenfalls mit Reifeprüfung abschließen, anzustellen und anhand dieses Vergleiches das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer allgemeinen Schulausbildung im Falle der Tochter E zuüberprüfen ist. Die österreichischen Schulen…
…sie von der S. GmbH einzubehalten sei. Tz. 28: Feststellung zu "Sonstigen Einkünften" Im Zuge der Ehescheidung habe der Bw. im Vergleichswege u.a. den Hälfteanteil eines Grundstückes überlassen, woraus ein Spekulationsgwinn mit S 114.443 (für das Jahr 1991) ermittelt wurde. 2. Berufungsvorbringen 2…
…Zollschuldentstehung. Danach tritt dieser Zeitpunkt "erst" ein, wenn die maßgebliche zollrechtliche Pflicht als Folge einer Handlung endgültig nicht mehr erfüllt werden kann. Dies wird bei einem Vergleich der Rechtslage vor und nach der Änderung der ZK-DVO zum 1. Juli 2001 sehr deutlich (vgl. dazu…
…Bei Verzug auch nur einer Rate tritt Terminverlust ein und wird der gesamte jeweils offene Restbetrag fällig. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich die beklagte Partei, den jeweils offenen Restbetrag mit 8 % Zinsen per anno zu verzinsen. 2.) Mit diesem Vergleich sind sämtliche wechselseitigen…
…bislang keine Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 183 Abs. 4 BAO gehabt. Der Zeugin würden die fachlichen Voraussetzungen für eine detaillierte Aufteilung der Vergleichssumme fehlen. Weder deren Aussage noch die Berufung auf die Spruchpraxis österreichischer Gerichte hätten neue Tatsachen iSd. § 303 Abs. 4 BAO gebracht. Lasse…
…sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt hat. Die zum NeuFÖG ergangene Verordnung des BMF und des BMJ, BGBl II 2002/483 idF der VO BGBl II 2003/593 definiert den Begriff der Übertragung wie Folgt: § 2. (1) Unter einem Betrieb im Sinne…
…aaO Rz 5). Die Berufungswerberin wendet ein, dass im vorliegenden Fall die Grundvoraussetzungen für das Vorliegen eines gebührenpflichtigen Vergleiches nicht vorliegen würden. Über sämtliche in der Vereinbarung determinierten Rechte und Pflichten der Vertragsteile habe weder über deren Art noch über deren Ausmaß ein Streit geherrscht…
…August 2001 ua. um Vorlage des letzten Mietvertrages, einer allfällig bereits ergangenen Gerichtsentscheidung, eines allfälligen Vergleiches sowie des Gerichtsgutachtens bzw. um Nachweis der Vermietungsabsicht im Jahr 2001 ersucht. Das Ersuchen des Finanzamtes wurde vom die Bw. im abgabenbehördlichen Berufungsverfahren vertretenden Rechtsanwalt mit Eingabe vom 2…
…Adresse, zur Kenntnis gelangt sei. Dies ohne jede für die Behörde irgendwie nachvollziehbare Begründung. Aufgrund des Nichtvorliegens eines Rückscheines und der Eindeutigkeit der rechtlichen Würdigung des Sachverhaltes hat der Referent jedoch aus verfahrensökonomischen Gründen auf Nachforschungen hinsichtlich dieses Vorbringens verzichtet. Feldkirch, am 12. April 2012
…von Frau Z an die A Immobilien GmbH - am 9. Februar 2004 € 31.564,19 wegen einer mehrfach erfassten Rechnung - im Oktober 2004 € 50.000,00 auf Grund des Vergleiches vom 1. Oktober 2004 Die Einzahlungen auf das Treuhandkonto zur Begleichung des Kaufpreises…
…Das Vorliegen eines Unternehmerrisikos wird durch das Finanzamt daher verneint. Im Jahre 2005 erfolgte wohl eine beträchtliche Rückzahlung, doch genügt für dieses Jahr das Vorhandensein des Merkmales der Eingliederung in den betrieblichen Organismus. In der Berufung wird der Vergleich Einzelunternehmen mit "Einmann-Gesellschaft" herangezogen (Blatt…
…Das Vorliegen eines Unternehmerrisikos wird durch das Finanzamt daher verneint. Im Jahre 2005 erfolgte wohl eine beträchtliche Rückzahlung, doch genügt für dieses Jahr das Vorhandensein des Merkmales der Eingliederung in den betrieblichen Organismus. In der Berufung wird der Vergleich Einzelunternehmen mit "Einmann-Gesellschaft" herangezogen (Blatt…
…worden, obwohl er im Vergleich einen Schadenersatz darstelle. Weitere Schadenersätze seien im Vergleich nicht genannt und könnten daher auch nicht anerkannt worden sein. Die Bw. habe sogar auf die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche verzichtet, es könnten daher solche Beträge (die umzudeuten seien) gar nicht vorliegen. Die…
…eine Bereicherung sohin gar nicht vorliegen könne. Obschon - wie von der Amtsvertreterin dargelegt - aus den Angaben der Mutter ein damals im Raum gestandenes Unterhaltsverfahren nicht einmal ansatzweise erkennbar sei, ergäbe sich für die Bw. keine Änderung ihres Rechtsstandpunktes, zumal Hintergrund der letztlich getroffenen Vergleichsvereinbarung auch…
…unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen werden. Maßstab für das Ausmaß einer verdeckten Ausschüttung ist der Fremdvergleich dh der verwirklichte Sachverhalt ist mit einem Vorgang, wie er unter Wegdenken der Eigentümereigenschaft oder der Nahebeziehung üblich wäre, zu vergleichen (zB KStR 2000 Rz 748 ff). Die im…