…Rahmen einer GPLA - Prüfung wurde in weiterer Folge festgestellt, dass der Bw. diese Prämie im Rahmen des Dienstverhältnisses zur M. erhielt, somit inländische, dem Lohnsteuerabzug unterliegende Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt wurden. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob dem Bw. im Vergleichswege die…
…an den oben gemachten Ausführungen des erkennenden Gerichts zum Nichtvorliegen eines Vergleichs iSd § 33 TP 20 GebG. Somit war spruchgemäß zu entscheiden. 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt…
…| Gesamtnachlass | 30,27% | 10,82% Beim Vergleich der Relationen Verbindlichkeiten zu den Nachlässen fällt auf, dass der Großteil des Schuldnachlasses auf die Erste Bank fällt. Richtig ist, dass nicht alle Gläubiger zustimmen müssen, doch soll die Mehrheit der Gläubiger einem Nachlass zustimmen…
…November 2011 abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung wurde ergänzend ausgeführt: Die Vertreterin des Finanzamtes erklärt, dass keine Bedenken gegen die Zuerkennung des Alleinverdienerabsetzbetrages bestehen. Wenn von einem Nichtvorliegen eines Sanierungsgewinnes auszugehen sei, würden nach Ansicht des Finanzamtes auch keine Bedenken gegen die Berücksichtigung der Rückstellung für Sozialversicherungsbeiträge…
…zugriffssicheren Ausgestaltung gegenüber den Begünstigten um eine intransparente Stiftung handelt, die von ihr erzielten Einkünfte daher nicht auf Ebene der in Österreich ansässigen Begünstigten der Besteuerung zu unterwerfen waren. Dazu dürfen wir in der Folge näher ausführen: 2.1 Nichtvorliegen von Zuwendungen aus Stiftungen im…
…"Fiktion des Direkterwerbs zu berücksichtigen. Diese verhindert, dass die Vermögensauskehr aus einer Privatstiftung oder vergleichbaren ausländischen Vermögensmasse als "Zuwendung" im Sinne des § 27 Abs 5 Z 7 EStG angesehen werden kann. Das BFG Salzburg führt - unter Verweis auf die Grundsatzentscheidung des VwGH vom 27.11…
…die Rechtmäßigkeit der von der belangten Behörde durchgeführten Schätzung in Abrede gestellt. Der Beschwerde beigelegt waren ua diverse Unterlagen betreffend einen zwischen der Beschwerdeführerin und dem (ehemaligen) Dienstnehmer der Beschwerdeführerin ***AB*** geschlossenen gerichtlichen Vergleich sowie diverse Unterlagen betreffend von ehemaligen Dienstnehmern der ***BF1-GmbH***, ***Adr***…
…Als ergänzende Begründung für das Nichtvorliegen eines Anschaffungsvorganges wurde vorgebracht, dass im angefochtenen Bescheid die oben angeführten Argumente bzw. der geschilderte Sachverhalt zur Kenntnis genommen wurde, jedoch der Wegfall der Schenkung negiert wurde und weiter von einem durch den außergerichtlichen Vergleich ausgelösten Anschaffungsvorgang ausgegangen wurde…
…Vielmehr wurde eingewendet, dass die Aufbewahrungsfrist für die das seinerzeitige Grundgeschäft betreffenden Belege bereits abgelaufen sei. Das Nichtvorliegen der Belege dürfe zu keiner Schätzung führen. Eine mangelhafte Dokumentation der Bilanzansätze kann jedenfalls nicht zulasten des Fiskus gehen, vielmehr hat die Abgabepflichtige (bzw. deren Vertreter) die…
…Prüfers zu den vorgelegten Bautagesberichten zur Kenntnis gebracht. In dieser kam der Prüfer auf Grund eines Vergleiches der angegebenen Anzahl von Arbeitsstunden in den Bautagesberichten und den Fakturen der V in Höhe von (5.010) zu Abweichungen im prozentuellen Ausmaß in Höhe von ca. 20%…
…keine neue vertragliche Grundlage bestehe, erfolge noch immer die Abrechnung auf Basis des seinerzeit vereinbarten Entgeltes. Festgehalten werde aber, dass die Zahlungen, die für den Abschluss eines Vergleiches in Aussicht gestellt worden seien, regelmäßig von der Bw. geleistet würden. Daher habe die A. per 30…
…einzustufen. Diese Schwierigkeiten werden zudem - da die Finanzbehörde Hauptgläubiger der Bw. ist - zumindest zu einem nicht unerheblichen Teil durch die Einhebung bzw. das Einbehalten der nachzusehenden Abgaben hervorgerufen. Überdies zeigt ein Vergleich der der Bw. zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und der Höhe der Finanzamtsverbindlichkeiten…
…orientierte sich bei den zu lösenden Rechtsfragen an der zitierten einheitlichen höchstgerichtlichen Judikatur, darüber hinaus hing die Entscheidung im Wesentlichen von den Umständen des Einzelfalles sowie Fragen der Beweiswürdigung (das Nichtvorliegen einer Lebensgemeinschaft betreffend) ab. Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist daher unzulässig. Es war…
…ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Anlässlich der Veranlagung 2018 machte die Beschwerdeführerin (Bf.) Sonderausgaben in Höhe von 74.540,88 € geltend (KZ 280 - Renten und dauernde Lasten). Mit Vergleich…
…vor, aus denen sich ergibt, dass bereits im Jahr 2014 die Berücksichtigung eines begünstigten Sanierungsgewinnes strittig war. Der Abschluss der drei Vergleiche mit den oben genannten Banken war der Abgabenbehörde somit bereits betreffend die Einkommensteuer 2014 bekannt. Dies ändert jedoch nichts an dem Umstand, dass…
…derBw mit Reifeprüfung abschließt, und einer allgemein bildenden höheren Schule Oberstufe bzw. einer Berufsbildenden höheren Schule in Österreich, die ebenfalls mit Reifeprüfung abschließen, anzustellen und anhand dieses Vergleiches das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer allgemeinen Schulausbildung im Falle der Tochter E zuüberprüfen ist. Die österreichischen Schulen…
…Betriebe und das Nichtvorliegen von Umständen, welche angeblich die Vermutung als unzutreffend erscheinen lassen würden, dass die landwirtschaftlichen Betriebe von den Ehegatten (Bf) gemeinsam geführt würden. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes müsse die nach § 93 Abs. 3 lit. a BAO gebotene Begründung eines Abgabenbescheides erkennen…
…verletzt, dass er die Abgabenbehörde gegenüber anderen Gläubigern (z.B. Lieferanten, Mitarbeitern) benachteiligt hat. Für den Zeitraum ab 8.2.2007 bringt der Bf. zum Nichtvorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung vor, aufgrund der Geschäftsordnung bzw. Geschäftsverteilung zwischen ihm und den weiteren Geschäftsführern E.F. bzw. G…
…sie von der S. GmbH einzubehalten sei. Tz. 28: Feststellung zu "Sonstigen Einkünften" Im Zuge der Ehescheidung habe der Bw. im Vergleichswege u.a. den Hälfteanteil eines Grundstückes überlassen, woraus ein Spekulationsgwinn mit S 114.443 (für das Jahr 1991) ermittelt wurde. 2. Berufungsvorbringen 2…
…Zollschuldentstehung. Danach tritt dieser Zeitpunkt "erst" ein, wenn die maßgebliche zollrechtliche Pflicht als Folge einer Handlung endgültig nicht mehr erfüllt werden kann. Dies wird bei einem Vergleich der Rechtslage vor und nach der Änderung der ZK-DVO zum 1. Juli 2001 sehr deutlich (vgl. dazu…