…August 2013 zu entrichten. Zur Begründung wurde ausgeführt, in einem Ansuchen um Zahlungserleichterung habe der Antragsteller das Vorliegen einer erheblichen Härte und des Umstandes, dass die Einbringlichkeit der Abgaben durch einen Zahlungsaufschub nicht gefährdet sei, aus eigenem Antrieb konkretisiert anhand seiner Einkommens- und Vermögenslage überzeugend…
…Allerdings wird mit einer Darlegung der erheblichen Härte die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit einer Abgabe durch die Gewährung einer Zahlungserleichterung noch nicht dargetan (VwGH 26.1.1989, 88/16/0183). Im hier gegenständlichen Verfahren hat die Bw. nie behauptet, die Einbringlichkeit des nicht unerheblichen Abgabenbetrages werde…
…sodass eine Gefährdung der Einbringlichkeit nicht gegeben sei. Außerdem dürfe darauf hingewiesen werden, dass die Bw. ohnedies bestrebt sei, den Rückstand ehebaldigst zu begleichen. Die Bw. habe bei der zweiten Zahlung an Stelle des angesuchten Ratenbetrages in Höhe von € 32.000,00 eine Zahlung…
…Aufgrund seiner laufenden Einnahmen sei jedoch die Einbringlichkeit des Rückstandes nicht gefährdet. Es werde daher ein Antrag auf Gewährung einer Zahlungserleichterung in Form von Ratenzahlungen für einen Rückstand gestellt, der sich wie folgt darstelle: 28.810,96 Rückstand per 18.7.2012 40.000,00…
…die behauptete Nichtgefährdung der Einbringlichkeit durch eine Gegenüberstellung der monatlichen Einnahmen und Ausgaben sowie eine Darstellung aller aushaftenden und der von ihm darauf entrichteten monatlichen Beträge glaubhaft zu machen. In diesem Zusammenhang wurde auch auf den am Abgabenkonto StNr. 93 aushaftenden Rückstand in der Höhe…
…werden kann. Der Abgabepflichtige hat daher die Voraussetzungen für Zahlungserleichterungen sowohl hinsichtlich des Vorliegens der erheblichen Härte wie auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen, soweit die für die Voraussetzungen der Zahlungserleichterungen maßgeblichen Tatsachen nicht im Sinne des §…
…werden kann. Der Abgabepflichtige hat daher die Voraussetzungen für Zahlungserleichterungen sowohl hinsichtlich des Vorliegens der erheblichen Härte wie auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen, soweit die für die Voraussetzungen der Zahlungserleichterungen maßgeblichen Tatsachen nicht im Sinne des §…
…werden kann. Der Abgabepflichtige hat daher die Voraussetzungen für Zahlungserleichterungen sowohl hinsichtlich des Vorliegens der erheblichen Härte wie auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen, soweit die für die Voraussetzungen der Zahlungserleichterungen maßgeblichen Tatsachen nicht im Sinne des §…
…Entscheidung sowohl das Vorliegen einer erheblichen Härte als auch die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit der Abgabenschuld zugrunde gelegt hat. Infolge des unstrittigen Vorliegens aller Voraussetzungen für Zahlungserleichterungen liegt deren Bewilligung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.2.2004, 2003/13/0117) im Ermessen der Abgabenbehörde…
…1985, 85/17/0074), hat der Bw. nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates die laut Verwaltungsgerichtshof an den Antrag zu stellenden Mindesterfordernisse (hinsichtlich der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit) nicht erfüllt, zumal auch das Anwachsen des aushaftenden Rückstandes von € 14.494,12 laut Bescheid vom 15. September…
…nationalen (österreichischen) Vorschriften geforderte Nichtgefährdung der Einbringlichkeit der Abgabenschuld wird im gemeinschaftlichen Zollrecht durch die Bedingung der Leistung einer Sicherheit ersetzt (vgl. VwGH vom 7.8.2003, 2000/16/0573). Beiden Bestimmungen gemeinsam ist die Abhängigkeit von einem offenen (anhängigen) Rechtsmittel (Rechtsbehelf) in der "Hauptsache":…
…werden kann. Der Abgabepflichtige hat daher die Voraussetzungen für Zahlungserleichterungen sowohl hinsichtlich des Vorliegens der erheblichen Härte wie auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen, soweit die für die Voraussetzungen der Zahlungserleichterungen maßgeblichen Tatsachen nicht im Sinne des §…
…ihren Zahlungswillen dokumentiert hat, doch kann dieser Umstand nur im Rahmen einer Ermessensentscheidung Berücksichtigung finden. Aufgrund des Fehlens der Voraussetzung der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit ist für eine Ermessensentscheidung jedoch kein Raum, sondern die Behörde hat diesfalls den Antrag aus Rechtsgründen abzuweisen (vgl. VwGH 4.9…
…werden kann. Der Abgabepflichtige hat daher die Voraussetzungen für Zahlungserleichterungen sowohl hinsichtlich des Vorliegens der erheblichen Härte wie auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen, soweit die für die Voraussetzungen der Zahlungserleichterungen maßgeblichen Tatsachen nicht im Sinne des §…
…werden kann. Der Abgabepflichtige hat daher die Voraussetzungen für Zahlungserleichterungen sowohl hinsichtlich des Vorliegens der erheblichen Härte wie auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen, soweit die für die Voraussetzungen der Zahlungserleichterungen maßgeblichen Tatsachen nicht im Sinne des §…
…Ermessen) zu rechnen. Abgesehen davon, dass der Bw nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates die nach den vorstehenden Ausführungen laut Verwaltungsgerichtshof an den Antrag zu stellenden Mindesterfordernisse (hinsichtlich der erheblichen Härte als auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit) nicht erfüllt hat, bestätigt auch das Ansteigen des Rückstandes…
…Entscheidung sowohl das Vorliegen einer erheblichen Härte als auch die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit der Abgabenschuld zugrunde gelegt hat. Infolge des unstrittigen Vorliegens aller Voraussetzungen für Zahlungserleichterungen liegt deren Bewilligung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.2.2004, 2003/13/0117) im Ermessen der Abgabenbehörde…
…002,99 sowohl das Vorliegen einer erheblichen Härte als auch die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit der Abgabenschuld zugrunde gelegt hat. Infolge des Vorliegens aller Voraussetzungen für Zahlungserleichterungen liegt deren Bewilligung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.2.2004, 2003/13/0117) im Ermessen der Abgabenbehörde…
…erzielen könne, und erst zu Saisonbeginn im März 2007 "voraussichtlich" wieder größere Umsätze erzielen werde. Die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit durch den Zahlungsaufschub wurde sowohl im Ansuchen vom 15.9.2006, als auch in der Berufung vom 31.10.2006 ohne weiteres Sachvorbringen lediglich behauptet. Damit…
…wenn gleichzeitig glaubhaft gemacht wird, dass die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet ist (vgl. VwGH 24.1.1996, 93/13/0172, 8.2.1989, 88/13/0100). Sowohl in der Berufungsschrift wie auch im Vorlageantrag wird ausgeführt, dass die Bw. zahlungsunfähig sei…