Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A., B., vertreten durch C., vom 25. März 1998 gegen die Bescheide des Finanzamtes D. vom 25. Februar 1998 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1995 und 1996 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…
…derartige Anordnungen zu treffen und gleichzeitig den Abgabepflichtigen die Verpflichtung treffen muss, diesen zu entsprechen (siehe Madlberger, ÖStZ 1987, 249). Zu diesen Pflichten zählt die Abgabe von Steuererklärungen ebenso wie die Vorlage der Bilanz (vgl. VwGH 20.9.1988, 88/14/0066; 16.11.1993…
…dass er mangels vorliegender Unterlagen nicht in der Lage sei, Steuererklärungen einzubringen. Seitens des Finanzamtes wurden abweisende Berufungsvorentscheidungen betreffend den Umsatzsteuerjahresbescheid 1997 und die Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide 12/97 und 1-6/98, sowie die Bescheide betreffend Verspätungszuschläge für Festsetzung der Umsatzsteuer 12/97 und 1-6…
…2003) entsprechende Steuererklärungen abzugeben hat. Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, insbesondere Vorauszahlungen an Umsatzsteuer, nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen…
…erstmals Einkünfte aus der Vermietung des Gebäudes erziele, nicht verpflichtet sei, könne er das Wahlrecht im ersten nachfolgenden Jahr ausüben, in dem die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung nach § 41 Abs. 1 EStG 1988 gegeben seien oder er ohne Verpflichtung hiezu tatsächlich eine Steuererklärung einreicht (vgl…
…Falle der Nichteinreichung von Steuererklärungen das bisherige Verhalten des Abgabepflichtigen zu berücksichtigen ist. Ermessensentscheidungen sind nach Billigkeit also unter Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei und nach Zweckmäßigkeit also unter Berücksichtigung des öffentlich Interesses an der Einbringung der Abgaben zu treffen. Der unabhängige…
…habe; dass er zwar die zur Erstellung der Jahreserklärungen benötigten Belege für die Jahre 2007 bis 2009 erst verspätet seiner mit der Erklärungserstellung bzw. -Einreichung beauftragten Steuerberaterin übermittelt habe, aber davon ausgegangen sei, dass diese - auch ohne Vorliegen sämtlicher Belege - die Steuererklärungen erstelle bzw. fristgerecht…
…dem er in Steuererklärungen entsprechende Erlöse entgegen der Bestimmung des § 119 Bundesabgabenordnung verheimlicht, eine Abgabenverkürzung, nämlich eine zu niedrige Festsetzung bescheidmäßig festzusetzender Abgaben wie Umsatz- und Einkommensteuer, bewirkt. Lediglich eine fahrlässige Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG hat jedoch derjenige zu verantworten, der die in…
…Entscheidungsgründe Der Bw ist im Inland als gewerblicher Vermögensberater tätig. Er verfügt sowohl in Deutschland als auch in Österreich über eine ständige Wohnstätte. Das FA hat am 27. August 2007 die Einkommensteuer für 2005 mit € 2.684,13 festgesetzt. Da vom Bw keine Steuererklärung…
…davon ausgegangen, dass sie für den Fall eines Unvermögens zur Entrichtung der Zahllast das Umsatzsteuerformular nicht einreichen müsse. Für den vom Verfahren umfassten Zeitraum seien die finanziellen Mittel zur Entrichtung der Umsatzsteuer nicht vorhanden gewesen. Ein schlüssiger Beweis, dass sie vorsätzlich gehandelt habe, hätte nicht…
…beantragte eine Gutschrift iHv EUR 750,00 und begründete diesen Antrag damit, dass die "legale, gesetzliche Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2010 bei Beauftragung eines Steuerberaters nicht vor dem 31. März 2012 endet bzw. möglich ist und damit eine ungebührliche Härte gegenüber diesem Mandanten in…
…der produktiven Kapazität noch geringere Umsätze erwartet würden, die in Verbindung mit höheren Aufwänden am Jahresanfang zu einem deutlich geringeren Umsatzsteuerausweis führen würden, aller Wahrscheinlichkeit nach sogar einem Vorsteuerguthaben. Im Jahr 2008 hätten die Umsätze € 44.473,56 betragen. Somit hätten grundsätzlich Umsatz-steuererklärungen…
…erfolgt sei, dass sie als verantwortliche Geschäftsführerin der D-GmbH im Amtsbereich des Finanzamtes Innsbruck vorsätzlich Abgabengesetzen, nämlich dem § 21 UStG 1994 und dem § 24 Körperschaftsteuergesetz 1988 insofern zuwidergehandelt habe, als für 2009 nach Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist keine Steuererklärungen abgegeben worden seien. Sie habe…
…Berufungsvorentscheidung stellte der Berufungswerber den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz, in welchem er Folgendes ausführte: Eine Mitarbeiterin des Finanzamtes (Frau S, die - wie er später erfahren habe - in Einschulung war) habe ihm in einem Telefonat empfohlen, seine Steuererklärungen für…
…1 und 4 zu § 135). Der Bw. hat weder in der Berufung noch im Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz Gründe angeführt, die die verspätete Einreichung der Steuererklärungen entschuldigen. Er hat somit den auferlegten Zuschlägen nichts entgegenzusetzen vermocht. Die Berufung…
…Strafsenat Linz freigesprochen und zwar deshalb, weil dieser zur Ansicht kam, dass der Verkauf des Warenlagers nicht stattgefunden hatte. Deshalb erlaube ich mir den genannten Betrag nun zu berichtigen. Gleichzeitig meldete ich vereinbarte Abschlagszahlungen mit Lieferanten und Restforderungsverzichte an, deren Vorsteuerminderungen ich laut beiliegender Aufstellung…
…als Darlehen erklärt, vom Prüfer mangels entsprechender Unterlagen jedoch als Umsatz gewertet wurden. Diese Feststellungen bildeten einen wesentlichen Bestandteil der Schätzung in Folge Nichtabgabe der Steuererklärungen 1999. In der darauf folgenden Berufung wurde eine Einnahmen- Ausgabenrechnung vorgelegt. Mittels Vorhalten vom 11. Dezember 2001 bzw. 9…
…die Einreichung der Steuererklärungen beim Finanzamt unterlässt in der Hoffnung, die Abgaben würden im Schätzungswege nicht bzw. zu niedrig festgesetzt werden). Eine Strafbarkeit wegen einer derartigen, zumindest versuchten Hinterziehung nach § 33 Abs.1 FinStrG konsumiert eine solche von Vorbereitungshandlungen wie beispielsweise einer vorsätzlichen Nichteinreichung von…
…der Bf habe vorsätzlich a) als Abgabepflichtiger unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch Nichteinreichung von Abgabenerklärungen für das Jahr 2005 und die Nichtbekanntgabe von Einkünften aus selbstständiger Arbeit in Höhe von 30.000,00 € und von Einkünften aus Gewerbebetrieb in Höhe…
…97/14/0112). Gemäß § 42 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 hat der unbeschränkt Steuerpflichtige eine Steuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) abzugeben, wenn er vom Finanzamt dazu aufgefordert wird. Dies gilt auch dann, wenn sich eine Steuerschuld etwa mangels Einkünften voraussichtlich nicht ergibt oder…