…kommen, eine Tatsache, die der Bw aber zweifellos zur Zeit des mit Bescheid vom 28. Juni 2004 abgeschlossenen Verfahrens betreffend die Einkommensteuer 2003 bekannt war, von ihr jedoch nicht vorgebracht wurde. Das Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel führt nur dann zur Wiederaufnahme des Verfahrens nach …
…Nach § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des § 303 Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und…
…1 lit. b) BAO - das Neuhervorkommen einer Tatsache, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnte ("nova reperta") - lägen gegenständlich somit zweifach vor. Einerseits auf Grund der erst im Wirtschaftsjahr 1999/2000 möglichen Zuordnung der angefallenen Aufwendungen für Forschung…
…hätte. Im gegenständlichen Fall besteht Streit ausschließlich darüber, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine amtswegige Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens für das Jahr 1995 vorliegen, in concreto, ob das wesentliche Tatbestandsmerkmal des § 303 Abs. 4 BAO, nämlich das Neuhervorkommen einer Tatsache, als erfüllt anzusehen ist: Nach Rechtsmeinung…
…Nach § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des § 303 Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und…
…Bescheid betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer für das Jahr 2000 Eine Wiederaufnahme von Amts wegen ist gemäß § 303 Abs. 4 BAO unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen…
…der auf Seite 24 unten und Seite 25 der Berufungsentscheidung zitierten VwGH-Rechtsprechung ist das Neuhervorkommen einer Tatsache aus der Sicht des wieder aufgenommenen Verfahrens zu beurteilen. Das Neuhervorkommen der Tatsache/Anwendung des Zweikontenmodells ist daher nicht aus der Sicht des Einkommensteuerverfahren 1996 zu beurteilen…
…Nach § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des § 303 Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und…
…Erbantrittserklärungen bestritten wird, so kann man nicht von einem Neuhervorkommen einer Tatsache sprechen, sondern handelt es sich dabei um eine andere subjektive rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes des Verlassverfahrens (Inhalt des Testamentes). Die Abgabenbehörde ist aber an die gerichtliche Feststellung der Erbenqualität gebunden (Fellner, Kommentar Gebühren…
…Erbantrittserklärungen bestritten wird, so kann man nicht von einem Neuhervorkommen einer Tatsache sprechen, sondern handelt es sich dabei um eine andere subjektive rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes des Verlassverfahrens (Inhalt des Testamentes). Die Abgabenbehörde ist aber an die gerichtliche Feststellung der Erbenqualität gebunden (Fellner, Kommentar Gebühren…
…VG, auch nicht an die Organwalter eines Finanzamtes dar. Aus den in der Erledigung des BMF geäußerten Rechtsansichten ist für den Fall des Bw gar nichts zu gewinnen: Das Neuhervorkommen einer Tatsache sowie das Nichtvorliegen eines groben Verschuldens beim Wiederaufnahmswerber sind nur zwei von mehreren…
…VG, auch nicht an die Organwalter eines Finanzamtes dar. Aus den in der Erledigung des BMF geäußerten Rechtsansichten ist für den Fall des Bw gar nichts zu gewinnen: Das Neuhervorkommen einer Tatsache sowie das Nichtvorliegen eines groben Verschuldens beim Wiederaufnahmswerber sind nur zwei von mehreren…
…VG, auch nicht an die Organwalter eines Finanzamtes dar. Aus den in der Erledigung des BMF geäußerten Rechtsansichten ist für den Fall des Bw gar nichts zu gewinnen: Das Neuhervorkommen einer Tatsache sowie das Nichtvorliegen eines groben Verschuldens beim Wiederaufnahmswerber sind nur zwei von mehreren…
…VG, auch nicht an die Organwalter eines Finanzamtes dar. Aus den in der Erledigung des BMF geäußerten Rechtsansichten ist für den Fall des Bw gar nichts zu gewinnen: Das Neuhervorkommen einer Tatsache sowie das Nichtvorliegen eines groben Verschuldens beim Wiederaufnahmswerber sind nur zwei von mehreren…
…Nach § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des § 303 Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und…
…nicht mehr zulässig ist und Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid…
… 303, E 177). Das Neuhervorkommen von Tatsachen bezieht sich damit auf den Wissenstand, der sich aufgrund der Abgabenerklärungen und ihrer Beilagen ergibt (vgl. VwGH 29.9.2004, 2001/13/0135). Nach der Judikatur muss, soll eine Tatsache als neu hervorgekommen, damit als Wiederaufnahmsgrund gelten können…
…Das "Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln" im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO bezieht sich damit auf den Wissensstand (auf Grund der Abgabenerklärungen und ihrer Beilagen) im jeweiligen Veranlagungsjahr (vgl. z.B. VwGH 29.9.2004, 2001/13/0135). Von der Kenntnis einer Tatsache kann…
…einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis (als vom bisherigen Bescheid zum Ausdruck gebracht) geführt hätten, etwa Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften (Ritz, Kommentar zur Bundesabgabenordnung, 3. Aufl., Wien 2005, Tz 7 zu § 303 mit Judikaturhinweisen). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Neuhervorkommen von Tatsachen…
…ob die Tatsachen des Nichtvorhandenseins bzw Nichtvergleichbarsein des verlusterzeugenden Vermögens (egal, ob dieses als Betrieb, Teilbetrieb oder nicht einem Betrieb zuordenbare Vermögensteile im Rahmen der rechtlichen Würdigung einzustufen ist) zum Umgründungsstichtag (31. August 1999) neu hervorgekommen sind: Das Neuhervorkommen bezieht sich auf den Wissensstand aufgrund…