…Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Im Streitfall kommt nur der letzte Fall (Neuerungstatbestand) zur Anwendung, der nach herrschenden Ansicht aus der…
…die schon vor Erlassung des das wieder aufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides bestanden haben, aber erst nach diesem Zeitpunkt bekannt wurden (nova reperta) - kommen als tauglicher Wiederaufnahmegrund im Sinne des Neuerungstatbestandes in Betracht. Erst nach Erlassung des das wieder aufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides entstandene Tatsachen oder…
…bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen (VwGH 28.10.2009, 2008/15/0209). Das Finanzamt ist somit zu Recht davon ausgegangen, dass die Rechtsfolge der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht keinen Neuerungstatbestand im Sinne der verfahrensrechtlichen Vorschriften des § 303 Abs. 1 BAO darstellt, weshalb sich konsequenterweise…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 14. Dezember 2004 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO betreffend Einkommensteuer 2003 sowie Einkommensteuer 2003 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 8. Oktober 2003 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO betreffend Einkommensteuer 2002 sowie Einkommensteuer 2002 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben…
…dass Wiederaufnahmegründe im zweitinstanzlichen Rechtsmittelverfahren nicht nachgeschoben werden dürfen. Eine verfeinerte Begründung, warum gerade diese Wiederaufnahmegründe (Neuerungstatbestände) herangezogen wurden, ist jedoch zulässig. Das Finanzamt hat seine Wiederaufnahmebescheide ausschließlich darauf gestützt, dass das Vermietungsobjekt 2009 verkauft wurde und aus der Vermietung im Zeitraum 2005 - 2009 kein…
…2.1985, 83/16/0027). Im Rahmen des Neuerungstatbestandes ist daher - nicht wie von der.Bw. ins Treffen geführt - die am 7.05.2008 ergangene Entscheidung des zuständigen Finanzamtes (Zurückweisungsbescheid) über die Berufung gegen den Grundlagenbescheid aus 1997 betreffend die KAG zu beurteilen, sondern vielmehr…
…die schon vor Erlassung des das wieder aufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides bestanden haben, aber erst nach diesem Zeitpunkt bekannt wurden (nova reperta) - kommen als tauglicher Wiederaufnahmegrund im Sinne des Neuerungstatbestandes in Betracht. Erst nach Erlassung des das wieder aufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides entstandene Tatsachen oder…
… 303 Abs 1 lit c BAO). Sie habe unter Beachtung des erwähnten Neuerungstatbestandes zu einer anderen Entscheidung kommen müssen und nicht etwa den gegebenen Sachverhalt bloß anders beurteilt. Damit sei auch der Vorfragentatbestand erfüllt. Die Wiederaufnahme habe in Übung des Ermessens aus Gründen der Zweckmäßigkeit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch AWIT GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 1060 Wien, Capistrangasse 4/9, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO hinsichtlich Einkommensteuer sowie Einkommensteuer…
…116 Tz 1ff, und die dort zitierte Rechtsprechung). Im Hinblick auf diese Rechtslage und den zitierten Sachverhalt muss der Unabhängige Finanzsenat feststellen, dass im vorliegenden Fall weder der "Neuerungstatbestand" noch der "Vorfragentatbestand" als Voraussetzung für eine Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO gegeben ist. Die Voraussetzungen für…
…116 Tz 1ff), und die dort zitierte Rechtsprechung). Im Hinblick auf diese Rechtslage und den zitierten Sachverhalt muss der Unabhängige Finanzsenat feststellen, dass im vorliegenden Fall weder der "Neuerungstatbestand" noch der "Vorfragentatbestand" als Voraussetzung für eine Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO gegeben ist. Die Voraussetzungen für…
…wird oder wenn bei sinngemäßer Anwendung des § 303 Abs. 4 leg.cit. die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen vorliegen würden. Bezogen auf den "Neuerungstatbestand" des § 303 Abs. 4 BAO ist es somit erforderlich, dass für die Abgabenbehörde im Verfahren nicht geltend…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Johann Juster, 3910 Zwettl, Landstraße 52, gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel vom 5. Juni 2007 betreffend Abweisung von Anträgen auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 1 BAO entschieden: Die Berufung…
…und Ritz, BAO-Kommentar, § 303, Tz 7 ff mit weiteren Nachweisen). Für die Frage der Zulässigkeit einer WA nach dem so genannten Neuerungstatbestand des § 303 Abs. 4 BAO ist demnach auf den Wissensstand im Zeitpunkt des Ergehens des wiederaufzunehmenden Bescheides abzustellen. Im anhängigen Verfahren ist…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO betreffend Einkommensteuer 2001 sowie Einkommensteuer 2001 und 2002 entschieden: 1) Der Berufung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Wegenstein & Partner, Wirtschaftstreuhandgesellschaft OEG, 1010 Wien, Canovagasse 7/7, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg, vertreten durch Mag. Thomas Zach und Hubert Stierschneider, betreffend Abweisung…
…vom 15. Jänner 1999 ab. Im gegenständlichen Rechtsmittelverfahren hatte daher auch nur eine Prüfung dahingehend zu erfolgen, ob die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme auf Parteienantrag vorlagen, wobei in concreto lediglich der sogenannte Neuerungstatbestand des § 303 Abs. 1 lit. b BAO in Betracht gekommen ist. Über…
…bisherigen ESt-Bescheides für das betreffende Veranlagungsjahr zulässig] => hier kein relevanter Unterscheid | Wenn Wiederaufnahmsgrund vorliegt, d.h. hier: wenn Neuerungstatbestand erfüllt ist, d.h. eine bei Erlassung des bisherigen ESt-Bescheides für das betreffende Veranlagungsjahr bereits existiert habende Tatsache dem Finanzamt neu bekannt…
…116 Tz 1ff, und die dort zitierte Rechtsprechung). Im Hinblick auf diese Rechtslage und den zitierten Sachverhalt muss der Unabhängige Finanzsenat feststellen, dass im vorliegenden Fall weder der "Neuerungstatbestand" noch der "Vorfragentatbestand" als Voraussetzung für eine Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO gegeben ist. Die Voraussetzungen für…