…erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Abweisungsbescheid v. 14.12.2022(Ablehnung des Neuerungstatbestandes im Sinne des § 303 Abs. 1 lit b BAO) wird aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133…
…zu dem es nun gekommen ist (VwGH 19.12.1984, 82/16/0067). Bei Bejahung des Neuerungstatbestandes wäre -so das Gericht -ein anders lautender Bescheid ergangen (KEST-Steuerfreiheit -daher Anrechnung im Zuge des Einkommensteuerbescheides 2019, weil auch das FAÖ DS ***5*** unstrittig von einem unrichtigen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Bilger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 28. Oktober 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 4. Oktober 2019 betreffend Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Einkommensteuer 2015 bis 2017…
…Abweisungsbescheide, alle vom 25.08.2020, und führte in der Begründung im Wesentlichen aus, dass sich die Abgabenbehörde in ihrer Begründung lediglich mit dem vorgebrachten Neuerungstatbestand auseinandersetze. Nach Ansicht der steuerlichen Vertretung sei die belangte Behörde allerdings an den Vorfragentatbestand gemäß § 116 BAO gebunden, da…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Hans Blasina in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch APS Buchführungs- & Steuerberatungs GmbH, Teinfaltstraße 8-8A, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 05.07.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senat_x in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch APS Buchführungs- & Steuerberatungs GmbH, Teinfaltstraße 8-8A, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 05.07.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt FA [1.] vom 30.05…
… 303 Abs. 1 lit. b BAO (Neuerungstatbestand) die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen vorgelegen haben. Die sinngemäße Anwendung des § 303 BAO bedeute, dass die Bekanntgabe des selbst berechneten Betrages an die Stelle des (für die Wiederaufnahme erforderlichen) durch Bescheid abgeschlossene Verfahrens…
…sodass der Neuerungstatbestand im Zusammenhang mit der Erlassung der angefochtenen Haftungsbescheide betreffend die Lohnsteuer für die Zeiträume 10 bis 12/2005 und 01 bis 12/2006 sowie der Bescheide über die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages und des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag für die Zeiträume 2005 und 2005…
…jeweils darauf hingewiesen, dass es sich um keinen Neuerungstatbestand handle. Mit Beschwerden jeweils vom 9.9.2023 wurde gegen die Abweisungsbescheide Beschwerde erhoben und ausgeführt: "Ich lege gegen diesen Bescheid fristgerecht eine Beschwerde ein. Begründung: Es handelt sich hier zwar um keinen Neuerungstatbestand, jedoch wurde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden***R1***, den Richter***R2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***R3*** und ***R4*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Gneist Consulting Team Wien Steuerberatung GmbH, Brucknerstraße 4/4, 1040 Wien, über die Beschwerde vom 29…
…Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Im Streitfall kommt nur der letzte Fall (Neuerungstatbestand) zur Anwendung, der nach herrschenden Ansicht aus der…
…die schon vor Erlassung des das wieder aufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides bestanden haben, aber erst nach diesem Zeitpunkt bekannt wurden (nova reperta) - kommen als tauglicher Wiederaufnahmegrund im Sinne des Neuerungstatbestandes in Betracht. Erst nach Erlassung des das wieder aufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides entstandene Tatsachen oder…
…bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen (VwGH 28.10.2009, 2008/15/0209). Das Finanzamt ist somit zu Recht davon ausgegangen, dass die Rechtsfolge der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht keinen Neuerungstatbestand im Sinne der verfahrensrechtlichen Vorschriften des § 303 Abs. 1 BAO darstellt, weshalb sich konsequenterweise…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 14. Dezember 2004 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO betreffend Einkommensteuer 2003 sowie Einkommensteuer 2003 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 8. Oktober 2003 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO betreffend Einkommensteuer 2002 sowie Einkommensteuer 2002 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben…
…die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung zu beseitigen. Eine neue rechtliche Würdigung eines bekannten Sachverhaltes vermittelt daher keine Berechtigung zur Wiederaufnahme von (rechtskräftig abgeschlossenen) Verfahren nach dem Neuerungstatbestand. (VwGH 21.12.2012 2009/17/0199) Die Einstufung einer Tätigkeit als Liebhaberei berechtigt idR nicht zur…
…VwGH 9.7.1997, 96/13/0185). Im Hinblick auf diese Rechtslage und den zitierten Sachverhalt muss das Bundesfinanzgericht feststellen, dass im vorliegenden Fall der „Neuerungstatbestand“ als Voraussetzung für eine Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO nicht gegeben ist, es wurden keine neuen Tatsachen oder Beweismittel vorgebracht…
…dass Wiederaufnahmegründe im zweitinstanzlichen Rechtsmittelverfahren nicht nachgeschoben werden dürfen. Eine verfeinerte Begründung, warum gerade diese Wiederaufnahmegründe (Neuerungstatbestände) herangezogen wurden, ist jedoch zulässig. Das Finanzamt hat seine Wiederaufnahmebescheide ausschließlich darauf gestützt, dass das Vermietungsobjekt 2009 verkauft wurde und aus der Vermietung im Zeitraum 2005 - 2009 kein…
Das Vorbringen des Bf., wonach der Behörde zum Zeitpunkt der Erlassung des Erstbescheides bereits sämtliche Sachverhaltselemente bekannt gewesen seien, trifft keineswegs zu: Es wird wohl neue Erkenntnisse zum Sachverhalt im Zuge der vorgenommenen Belegprüfung, der Betriebsbesichtigung und der Erläuterung des Gewerbebetriebes durch den Bf. gegenüber…
…entschieden hat, vermittelt das Hervorkommen einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes keine Berechtigung zur Wiederaufnahme von (rechtskräftig abgeschlossenen) Verfahren nach dem Neuerungstatbestand. Das Hervorkommen eines Urteils des EuGH zur Auslegung von Gemeinschaftsrecht berechtigt auch nicht zur Wiederaufnahme des Verfahrens auf Grund eines Vorfragentatbestandes. Die Beschwerde war…