…die vom Bw. als Werbungskosten 2004 beantragte "Gutschrift aus der Arbeitnehmerveranlagung des Kalenderjahres 2002" anzuerkennen ist. Der Bw. begründete seinen Antrag grundsätzlich damit, dass er aufgrund der bestehenden Nettolohnvereinbarung diese Gutschrift an seinen Arbeitgeber weitergeben müsse. Der Bw. legte zur Erklärung hins. Arbeitnehmerveranlagung 2004 folgende…
…1996), die - weil vom Konzern als dem ausländischen Arbeitgeber (ausl ArbG) direkt gewährt - nicht dem inländischen Lohnsteuerabzug unterlagen. Von diesen Bezugsansätzen hatte jener ausl ArbG kraft "Nettolohnvereinbarung" hypothetische amerikanische Einkommensteuer ("Hypo-Tax") einbehalten; b) um weitere laut Erklärung ausgeschiedene Bezugsteile, wie "hypothetical FICA" (hypothetische Sozialversicherungsbeiträge…
873.372,10 | 873.372,10 | Zwischensumme | [KZ 210] | 2.277.669,62 | 2.221.669,62 | stpfl Bezüge | nach Abzug von KZZ 215, 220: | [KZ 245] | 1.941.335,00 | 1.880.516,00…
…hat der Berufungswerber in diesem Jahr (und nur über dieses Jahr durfte abgesprochen werden) nicht bezogen. Ein Eingehen auf die Bestimmung des § 46 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988 erübrigt sich (zur Anwendbarkeit dieser Bestimmung auf Nettolohnvereinbarungen siehe aber Quantschnigg/Schuch, ESt-Handbuch, Wien 1993…
…an die Firma X verleast worden. Es stehe ihm laut Kollektivvertrag eine Schmutz- und Gefahrenzulage zu. Der Dienstnehmer hätte mit dem Berufungswerber eine Nettolohnvereinbarung. Der Nettolohn sei vom vorhergehenden Lohnbüro für die Jahre 2007 und 2008 auch korrekt abgerechnet worden. Es sei dabei jedoch die…
…die betreffend Einkommensteuer 1997 zwischenzeitig eingebrachte VwGH-Beschwerde (siehe oben 1.4.) wiederholte der Bw. in Punkt 2. des Vorlageantrages im Wesentlichen sein bisheriges Vorbringen in Bezug auf das Vorliegen einer Nettolohnvereinbarung bzw. zur Anrechenbarkeit der Lohnsteuer sowie in Punkt 3. zur begünstigten Besteuerung gemäß …
…die Abgabenbehörde zweiter Instanz vom 25. Oktober 2006 wurde noch ausgeführt, die Bw. habe seinerzeit mit der Firma X1 eine Nettolohnvereinbarung in Höhe von 1.100 € vereinbart. Die Firma habe offensichtlich den Alleinverdienerabsetzbetrag berücksichtigt, ohne dass die Bw. das Formular E 30 ausgefüllt habe…
…seiner Steuerberaterin eingereicht, aus der sich auf Basis der getroffenen Nettolohnvereinbarung unter Berücksichtigung eines Erstattungsanspruches gegen das deutsche Finanzamt in Höhe von 6.199,00 DM ein weiterer Zahlungsanspruch des Bw. gegenüber der CSH in Höhe von 2.436,13 DM ergeben hätte. Dieser Betrag…
…und 1995 sowie der Einnahmenüberschuss 1996 (Vermietung) nicht der Besteuerung unterzogen. Gegen die für den Streitzeitraum 1993 bis 1996 erlassenen Einkommensteuerbescheide wurde nach Gewährung mehrerer Fristverlängerungen berufen und unter anderem ausgeführt, dass sich der Arbeitgeber gegenüber dem Berufungswerber zu einer "Nettolohnvereinbarung" verpflichtet habe. Daraus folge…
…sieht das die deutsche Rechtsprechung, die auch von Quantschnigg in ÖStZ 1981, 246 analysiert wurde. Sie vergleicht die Übernahme der KESt mit dem Problem der Nettolohnvereinbarung im Lohnsteuerabzugsverfahren. Liegt danach von vornherein eine klare Vereinbarung vor, die KESt zu übernehmen, erfolgt der Zufluss sofort als…
…Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen worden sei, iHv € 107.647,38. Aufgrund der "Nettolohnvereinbarung" stehe dem Arbeitgeber die Erstattung der Lohnsteuer zu und könne nicht dem steuerpflichtigen Arbeitslohn des Bw. zugerechnet werden. Mit weiterer Eingabe vom 24. Mai 2012 übermittelte der Bw. Kopien…
…und ist daher offensichtlich vom Vorliegen einer originären (echten) Nettolohnvereinbarung ausgegangen. Zu dieser Vorgehensweise hat der Prüfer jedoch keine Feststellungen getroffen. Nach der Judikatur des OGH 17.3.2004, 9 Ob A 72/03h, ist im Zweifel eine abgeleitete (unechte) Nettolohnvereinbarung anzunehmen und nicht hochzurechnen…
…dazu eine Vorlage in elektronischer Form unter den "Subunternehmern" kursiert, die von diesen allen verwendet worden sei. Die Vereinbarung von 15 € müsse sohin als Nettolohnvereinbarung verstanden werden. Betreffend die Vermietungstätigkeit brachte der Bw vor, die Nichtabgabe von Steuererklärungen sei nicht aus böser Absicht erfolgt…
…sollte. Mit der Qualifikation der Einkünfte als solche aus nichtselbständiger Arbeit wird nicht der ausbezahlte Betrag automatisch eine Nettogröße. Für die von ihr auf einmal gewollte Nettolohnvereinbarung bleibt kein Raum. Zumal die im Vergleichswege gezahlte Pauschalsumme an Honorar ein Mehrfaches ihres zuvor gezahlten "Honorars" beträgt…
…mit S 450.000,00 ermittelte. Die Vertreterin des Finanzamtes erwiderte dazu, dass diese angeblich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffenen Nettolohnvereinbarung eher die Ausnahme darstelle und vom Arbeitnehmer nachzuweisen sei. Die im bisherigen Verfahren vorgelegten Unterlagen wiesen ihres Erachtens nicht auf eine derartige Vereinbarung hin…
…im Heimatland erhalten hätte. Dieses Nettogehalt wird basierend auf einem Bruttogehalt abzüglich Sozialversicherungsbeträge sowie der im Entsendestaat (fiktiv) zu entrichtende Einkommensteuer berechnet. Zweck dieser sogenannten "Nettolohnvereinbarung" ist es, ins Ausland entsendete Mitarbeiter in finanzieller Hinsicht weder besser noch schlechter zu stellen, als wenn sie in…
…S. richtet. Der Berufungsantrag wird dem entsprechend eingeschränkt. 3. Es wird einvernehmlich von beiden Parteien festgehalten, dass "Nettolohnvereinbarungen" mit den beiden polnischen Auftragnehmern nicht bestanden haben. Die ausgezahlten Beträge stellen daher "Brutto-" und keine "Nettobeträge" dar. Außerdem wird festgehalten, dass sonstige Bezüge nicht gewährt wurden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch PwC PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, 1030 Wien, Guglgasse 7-9, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Einkommensteuer 2006 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Stb., gegen die Bescheide des Finanzamtes, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO betreffend Einkommensteuer 2004, 2005, 2006 und 2007 sowie Einkommensteuer für die Jahre 2004, 2005, 2006 und 2007 entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 31. März 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 23. März 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die…