…den Familienbeihilfenbezug maßgebliche Studium der Rechtswissenschaften wurde unstrittig im Sommersemester 2008 (vorläufig) abgebrochen (Ende Meldungsstatus lt. Studienbuch 1. Mai 2008) und am 24. Februar 2009 als Nebenstudium wieder aufgenommen. Der Verwaltungsgerichtshof bringt in seinem Erkenntnis vom 1. Feber 1990, 89/12/0175, eindeutig zum Ausdruck…
…bis Februar 2008 Familienbeihilfe. E. begann im Wintersemester 2003 mit dem Studium der Theater-, Film- und Medienwissenschaft (Hauptstudium) sowie Afrikanistik (Nebenstudium). Ab Wintersemester 2004/05 betrieb sie Afrikanistik als Hauptstudium; der erste Abschnitt dieser Studienrichtung wurde von ihr bereits im Februar 2005 abgeschlossen. Im Zuge…
…bis 30. April 2003 weiterhin an der Universität Wien inskribiert, konnte das nunmehrige Nebenstudium nach Angaben der Kindesmutter aber aus geographischen Gründen nicht parallel betreiben. Ab Oktober 2005 nahm der Sohn das Kunstgeschichte-Studium wieder als Hauptstudium auf. Er befindet sich im ersten Studienabschnitt. Ab…
…1 lit.b FLAG 1967), wonach ein nachgewiesenes Auslandsstudium während des im Inland betriebenen Studiums die vorgesehene Studienzeit verlängere, eine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenstudium gäbe es nicht. Zusätzlich verwies der Bw. auf die finanzielle Belastung durch den Aufenthalt der Tochter im Rahmen des Erasmus…
…Dezember 2006 das zweite Mal die Prüfung SIP 1 nicht bestanden habe und das Ergebnis dem Finanzamt mitgeteilt worden sei. Trotzdem sei Familienbeihilfe bis Mai 2008 ausbezahlt worden. Seit dem Wintersemester 2006 studiere ihre Tochter Ernährungswissenschaften (Nebenstudium). Im Mai 2008 habe die Bw. bekannt gegeben…
…Angaben zum Nebenstudium: Insgesamt 17 Prüfungen. Nach all diesen oben angeführten Prüfungen wollte der Beamte eine im betreffenden Studienjahr abgelegte Prüfung und sei diese auch auf ein "Nicht genügend" abgelegt worden. Nichtsdestotrotz bereitete sich mein Sohn in dieser Zeit ordentlich auf den Magistertitel vor. Bisher…
…als unbegründet abgewiesen, da im gegenständlichen Fall zweifellos ein Studienwechsel vorliege. Auch ein Wechsel vom Hauptstudium zum Nebenstudium bzw. ein Rückwechsel stelle jeweils einen Studienwechsel im Sinne der in der Berufungsvorentscheidung zitierten gesetzlichen Bestimmungen dar und habe beim dritten Wechsel zur Folge, dass ab diesem…
…Studienrichtung H im Sommersemester 2002 bis inclusive Sommersemester 2004 insgesamt 30 Prüfungen mit 83 SWSt erfolgreich abgelegt hat. Da die Unterscheidung Hauptstudium und Nebenstudium nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen ist (in welcher Studienrichtung wurden überwiegend Prüfungen abgelegt) ist das Finanzamt der Ansicht, dass am 29…
…in S absolviere und daher oft nicht in L sein könne. Es sei ihm nicht bewusst gewesen, dass die Angabe seiner Studiennummer eine Wertung in Haupt- und Nebenstudium bedeutet hätte, in Wirklichkeit betreibe er zwei gleichwertige, parallel laufende Ausbildungsformen auf dem Instrument Trompete. Da der…
…endete, wie auch das Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung bereits ausgeführt hat, die Frist zum Abschluss des ersten Studienabschnitts - bereits vor dem Austausch Hauptstudium/Nebenstudium - mit Februar 1998. Laut den vom Bw. in Kopie vorgelegten Diplomprüfungszeugnissen wurde zwar nach dem Studienwechsel die erste Diplomprüfung der 2…
…März 2005 das Studium Veterinärmedizin an der Uni Wien begonnen. Im Oktober 2006 wechselte M. zum Hauptstudium Romanistik (als Nebenstudium wurde Spanisch inskribiert). Im Oktober 2007 begann Ihre Tochter das kombinationspflichtige Lehramtsstudium Spanisch und Musik. Im März 2009 wurde das Unterrichtsfach Musik gegen Philosophie ausgetauscht…
…Auszahlung zu bringen. Die Berufung wurde der Rechtsmittelbehörde (Unabhängiger Finanzsenat, Außenstelle Salzburg) vorgelegt. Der Referent des Unabhängigen Finanzsenates forderte den Berufungswerber unter Hinweis auf seine im Dezember 2006 gemachten Angaben, dass das Studium Arabistik das Hauptstudium und Rechtswissenschaften das Nebenstudium sei, auf, bekannt zu geben…
…55 ECTS entsprechen, anerkannt. Laut undatiertem Schriftsatz der Tochter des Bw (Poststempel 3. April 2008) sei seit 8. August 2007 das Bachelorstudium ws ihr Hauptstudium. Das Bachelorstudium wt sei Nebenstudium. Den ersten Studienabschnitt im Bachelorstudium ws habe sie am 24. 01. 2008 beendet. Anbei habe…
…Dolmetscherausbildung | Doppelstudium | 21.3.2000 | 2 | | - | | 323 Englisch | (Nebenstudium) | | | | | | 345 Französisch | kein Wechsel | | | | | ab SS 00 (21.3.2000) | 307 Völkerkunde | SS 00…
…Niveau". Die Ausbildung an der Fachhochschule habe die Grundlage für die weitere Berufsausbildung gebildet. "Zusätzlich wurden die an der FH - Joanneum erbrachten Prüfungsleistungen im Ausmaß von 17 Semesterstunden für das Hauptstudium Rechtswissenschaften und im Ausmaß von 33 Semesterwochenstunden für das Nebenstudium Soziologie angerechnet. Kenntnisse der…
…Ihr Sohn hat die Fachhochschule nach 4 inskribierten Semestern abgebrochen (0900), nach dem 3. Semester (0300) jedoch das Studium der Betriebswirtschaft als Nebenstudium begonnen. In diesem Fall sind daher 3 Stehsemester heranzuziehen (1000-0202). Für die restliche vorgesehene Studienzeit (0302-0203) besteht daher Anspruch auf…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw, vom 24. März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 19. Februar 2009 betreffend Einkommensteuer 2005, 2006 und 2007 sowie Festsetzung von Anspruchszinsen 2005, 2006 und 2007 entschieden: Der Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., A., gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln betreffend Familienbeihilfe ab 1. August 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist im vorliegenden Berufungsfall, ob die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Mag. JK, A B, Bstraße, vertreten durch Fa. G GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, BV, vom 30. August 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 21. Mai 2007 betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Der Berufung wird teilweise…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 26. Juli 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 29. Juni 2005 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab 1. März 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…