…§ 294 bis 297 ABGB) unter anderem Nebensachen verstanden, ohne die die Hauptsache nicht gebraucht werden kann oder die das Gesetz oder der Eigentümer zum fortdauernden Gebrauch der Hauptsache bestimmt hat. Wenn der Berufungswerber darauf Bezug nehmend auf das VwGH-Erkenntnis vom 31.8.2000, 97…
…Recht (§§ 294 bis 297 ABGB) unter anderem Nebensachen verstanden, ohne die die Hauptsache nicht gebraucht werden kann oder die das Gesetz oder der Eigentümer zum fortdauernden Gebrauch der Hauptsache bestimmt hat. Wenn die Berufungswerberin darauf Bezug nehmend auf das VwGH-Erkenntnis vom 31.8.2000…
…§ 294 bis 297 ABGB) unter anderem Nebensachen verstanden, ohne die die Hauptsache nicht gebraucht werden kann oder die das Gesetz oder der Eigentümer zum fortdauernden Gebrauch der Hauptsache bestimmt hat. Nach dem Zivilrecht gilt es Folgendes im Hinblick auf "Sachverbindungen" zu unterscheiden: An sich bewegliche…
…§ 294 bis 297 ABGB) unter anderem Nebensachen verstanden, ohne die die Hauptsache nicht gebraucht werden kann oder die das Gesetz oder der Eigentümer zum fortdauernden Gebrauch der Hauptsache bestimmt hat. Nach dem Zivilrecht gilt es Folgendes im Hinblick auf "Sachverbindungen" zu unterscheiden: An sich bewegliche…
…die Beheizung der Wohnungen zu ermöglichen. Der Eigentümer der Heizzentrale hat diese (als Nebensache) dem fortdauernden Gebrauch der Hauptsache (Beheizung der Wohnungen) gewidmet, womit sie deren rechtliches Schicksal teilt und als Teil des Grundstückes zu betrachten ist. Wie bereits ausgeführt besteht der Sinn der Zuschläge…
…einer Sache in fortdauernde Verbindung gesetzt wird. Dahin gehören nicht nur der Zuwachs einer Sache, solange er von derselben nicht abgesondert ist; sondern auch die Nebensachen, ohne welche die Hauptsache nicht gebraucht werden kann, oder die das Gesetz, oder der Eigentümer zum fortdauernden Gebrauch der…
…einer Sache in fortdauernde Verbindung gesetzt wird. Dahin gehören nicht nur der Zuwachs einer Sache, solange er von derselben nicht abgesondert ist; sondern auch die Nebensachen, ohne welche die Hauptsache nicht gebraucht werden kann, oder die das Gesetz, oder der Eigentümer zum fortdauernden Gebrauch der…
…engeren Sinn ist eine Sache desselben Eigentümers, die dieser dem fortdauernden Gebrauch für die Hauptsache gewidmet und mit ihr in eine zu diesem Zweck dienende Verbindung gebracht hat. Zubehör ist also eine Nebensache, die zwar nicht Teil der Hauptsache, aber dieser zugeordnet ist und ihrem…
…desselben, c) den natürlichen und künstlichen Zuwachs und d) das Zugehör im engeren Sinn (Zubehör). Bestandteil und Zubehör teilen (soweit im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld das Eigentum an der Haupt- und Nebensache zusammenfallen) steuerlich das Schicksal der Hauptsache (siehe Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band…
…desselben, c) den natürlichen und künstlichen Zuwachs und d) das Zugehör im engeren Sinn (Zubehör). Bestandteil und Zubehör teilen (soweit im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld das Eigentum an der Haupt- und Nebensache zusammenfallen) steuerlich das Schicksal der Hauptsache (siehe Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band…
…desselben, c) den natürlichen und künstlichen Zuwachs und d) das Zugehör im engeren Sinn (Zubehör). Bestandteil und Zubehör teilen (soweit im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld das Eigentum an der Haupt- und Nebensache zusammenfallen) steuerlich das Schicksal der Hauptsache (siehe Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band…
…desselben, c) den natürlichen und künstlichen Zuwachs und d) das Zugehör im engeren Sinn (Zubehör). Bestandteil und Zubehör teilen (soweit im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld das Eigentum an der Haupt- und Nebensache zusammenfallen) steuerlich das Schicksal der Hauptsache (siehe Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band…
…teilweise stattgebender Berufungsvorentscheidung wurde die Grunderwerbsteuer nunmehr im Betrag von € 10.369,45 festgesetzt und begründend ausgeführt: "An sich bewegliche Sachen gelten als unbeweglich, wenn sie Zugehör einer unbeweglichen Sache sind. Dazu gehören Nebensachen, ohne die die Hauptsache nicht genützt werden kann, wie Kücheneinrichtung…
…einzelnen Inventargegenstände zum Anschaffungszeitpunkt und Vertragsabschlusszeitpunkt vorlegen. Weiteres auch nur dann, wenn die mit der Wohnung veräußerten Sachen nicht als Nebensache auch unbeweglich sind. Im gegenständlichen Verfahren ist aus dem Vertrag weder zu entnehmen, dass der Kaufpreis aufgespaltet wird, noch haben die Vertragsparteien trotz mehrmaliger…
…ABGB wird unter Zugehör dasjenige verstanden, das mit einer Sache in fortdauernder Verbindung gesetzt wird. Dazu gehören auch die Nebensachen, ohne welche die Hauptsache nicht gebraucht werden kann oder die zum fortdauernden Gebrauch der Hauptsache bestimmt ist. Daher können Einbauküche, Verbauten nicht als grunderwerbsteuerfreies Inventar…
…Isolierung als (steuerrechtliches) Wirtschaftsgut an, das durch Herstellung neu entsteht. Dem Berufungsvorbringen kann daher nicht gefolgt werden. Hingegen entspräche die zivilrechtliche Beurteilung - Verbindung der Isolierung (wirtschaftlich nicht mehr abtrennbare Nebensache) mit dem Gebäude (und damit dem Grund und Boden), sodass die Isolierung unselbständiger Bestandteil der…
…darum, weil sie noch nicht sicher wusste, ob sie in absehbarer Zeit wieder in V eine Wohnung suchen würde. Zudem versicherte ihr der Anwalt, dass es Nebensache sei, wo die Kinder gemeldet sind, wenn sie bei ihr wohnen. Den Monat März habe sie benötigt, um…
…mit den bekämpften Abgabenbescheid vorgeschriebenen Eingangsabgaben anzusehen. Die Erhebung der Berufung gegen den Bescheid in der Hauptsache würde sich auch als Berufung gegen die Nebensache qualifizieren. Eine eigene Berufung müsse nicht eingebracht werden. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Artikel 7 Abs.1 ZK sind…
…nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Unter Zugehör werden im bürgerlichen Recht (§§ 294 bis 297 ABGB) unter anderem Nebensachen verstanden, ohne die die Hauptsache nicht gebraucht werden kann oder die das Gesetz oder der Eigentümer zum fortdauernden Gebrauch der Hauptsache bestimmt. Zubehör sind körperliche Sachen…
…nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Unter Zugehör werden im bürgerlichen Recht (§§ 294 bis 297 ABGB) unter anderem Nebensachen verstanden, ohne die die Hauptsache nicht gebraucht werden kann oder die das Gesetz oder der Eigentümer zum fortdauernden Gebrauch der Hauptsache bestimmt. Zubehör sind körperliche Sachen…