…§ 294 bis 297 ABGB) unter anderem Nebensachen verstanden, ohne die die Hauptsache nicht gebraucht werden kann oder die das Gesetz oder der Eigentümer zum fortdauernden Gebrauch der Hauptsache bestimmt hat. Wenn der Berufungswerber darauf Bezug nehmend auf das VwGH-Erkenntnis vom 31.8.2000, 97…
…Recht (§§ 294 bis 297 ABGB) unter anderem Nebensachen verstanden, ohne die die Hauptsache nicht gebraucht werden kann oder die das Gesetz oder der Eigentümer zum fortdauernden Gebrauch der Hauptsache bestimmt hat. Wenn die Berufungswerberin darauf Bezug nehmend auf das VwGH-Erkenntnis vom 31.8.2000…
…§ 294 bis 297 ABGB) unter anderem Nebensachen verstanden, ohne die die Hauptsache nicht gebraucht werden kann oder die das Gesetz oder der Eigentümer zum fortdauernden Gebrauch der Hauptsache bestimmt hat. Nach dem Zivilrecht gilt es Folgendes im Hinblick auf "Sachverbindungen" zu unterscheiden: An sich bewegliche…
…§ 294 bis 297 ABGB) unter anderem Nebensachen verstanden, ohne die die Hauptsache nicht gebraucht werden kann oder die das Gesetz oder der Eigentümer zum fortdauernden Gebrauch der Hauptsache bestimmt hat. Nach dem Zivilrecht gilt es Folgendes im Hinblick auf "Sachverbindungen" zu unterscheiden: An sich bewegliche…
…Be- oder Verarbeitung des beigestellten Gegenstandes Stoffe verwendet, die er selbst beschafft und die nicht nur Zutaten oder sonstige Nebensachen sind. Bei der Unterscheidung, was unter einem Hauptstoff, einer Zutat oder sonstigen Nebensache zu verstehen ist, kommt es in erster Linie auf die Natur des…
… 294 ABGB). Darunter versteht es: die Bestandteile, das sind die unselbständigen oder selbständigen Teile einer zusammengesetzten Sache, die Nebensachen, das sind Sachen des Grundstückseigentümers, die von diesem oder durch Gesetz dem fortdauernden Gebrauch der Hauptsache gewidmet und mit ihr in eine diesem Zweck dienende Verbindung…
…Nach den §§ 294 bis 297 ABGB sind unter Zugehör unter anderem Nebensachen zu verstehen, ohne die die Hauptsache nicht gebraucht werden kann oder die das Gesetz oder der Eigentümer zum fortdauernden Gebrauch der Hauptsache bestimmt hat. An sich bewegliche Sachen gelten als unbeweglich, wenn sie…
…die Beheizung der Wohnungen zu ermöglichen. Der Eigentümer der Heizzentrale hat diese (als Nebensache) dem fortdauernden Gebrauch der Hauptsache (Beheizung der Wohnungen) gewidmet, womit sie deren rechtliches Schicksal teilt und als Teil des Grundstückes zu betrachten ist. Wie bereits ausgeführt besteht der Sinn der Zuschläge…
…einer Sache in fortdauernde Verbindung gesetzt wird. Dahin gehören nicht nur der Zuwachs einer Sache, solange er von derselben nicht abgesondert ist; sondern auch die Nebensachen, ohne welche die Hauptsache nicht gebraucht werden kann, oder die das Gesetz, oder der Eigentümer zum fortdauernden Gebrauch der…
…fortdauernde Verbindung gesetzt wird. Dahin gehören nicht nur der Zuwachs einer Sache, solange er von derselben nicht abgesondert ist; sondern auch die Nebensachen, ohne welche die Hauptsache nicht gebraucht werden kann, oder die das Gesetz oder der Eigentümer zum fortdauernden Gebrauch der Hauptsache bestimmt hat. (…
…einer Sache in fortdauernde Verbindung gesetzt wird. Dahin gehören nicht nur der Zuwachs einer Sache, solange er von derselben nicht abgesondert ist; sondern auch die Nebensachen, ohne welche die Hauptsache nicht gebraucht werden kann, oder die das Gesetz, oder der Eigentümer zum fortdauernden Gebrauch der…
…deren Geschäftszweck die ertragbringende Liegenschaftsinvestition ist. Entscheidend ist sonach, ob Immobilienbesitz die "Hauptsache" und nicht bloß eine "Nebensache" des Unternehmens bildet. Nach Auffassung des BM für Finanzen, die allerdings bislang noch nicht mit Polen abgestimmt worden ist, wird daher beispielsweise das Betriebsgebäude für ein Produktionsunternehmen…
…und in einer anderen Küche wieder aufbaubar, weshalb sie zivilrechtlich nicht als Zugehör der erworbenen Liegenschaft gelte. Darüber hinaus sei die Küche als Nebensache und nicht als Bestandteil der Hauptsache anzusehen, wenn ihre Absonderung ohne Verletzung der Substanz möglich bleibe. Dies sei definitiv der Fall.…
…engeren Sinn ist eine Sache desselben Eigentümers, die dieser dem fortdauernden Gebrauch für die Hauptsache gewidmet und mit ihr in eine zu diesem Zweck dienende Verbindung gebracht hat. Zubehör ist also eine Nebensache, die zwar nicht Teil der Hauptsache, aber dieser zugeordnet ist und ihrem…
…desselben, c) den natürlichen und künstlichen Zuwachs und d) das Zugehör im engeren Sinn (Zubehör). Bestandteil und Zubehör teilen (soweit im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld das Eigentum an der Haupt- und Nebensache zusammenfallen) steuerlich das Schicksal der Hauptsache (siehe Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band…
…desselben, c) den natürlichen und künstlichen Zuwachs und d) das Zugehör im engeren Sinn (Zubehör). Bestandteil und Zubehör teilen (soweit im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld das Eigentum an der Haupt- und Nebensache zusammenfallen) steuerlich das Schicksal der Hauptsache (siehe Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band…
…desselben, c) den natürlichen und künstlichen Zuwachs und d) das Zugehör im engeren Sinn (Zubehör). Bestandteil und Zubehör teilen (soweit im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld das Eigentum an der Haupt- und Nebensache zusammenfallen) steuerlich das Schicksal der Hauptsache (siehe Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band…
…desselben, c) den natürlichen und künstlichen Zuwachs und d) das Zugehör im engeren Sinn (Zubehör). Bestandteil und Zubehör teilen (soweit im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld das Eigentum an der Haupt- und Nebensache zusammenfallen) steuerlich das Schicksal der Hauptsache (siehe Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band…
…teilweise stattgebender Berufungsvorentscheidung wurde die Grunderwerbsteuer nunmehr im Betrag von € 10.369,45 festgesetzt und begründend ausgeführt: "An sich bewegliche Sachen gelten als unbeweglich, wenn sie Zugehör einer unbeweglichen Sache sind. Dazu gehören Nebensachen, ohne die die Hauptsache nicht genützt werden kann, wie Kücheneinrichtung…
…einzelnen Inventargegenstände zum Anschaffungszeitpunkt und Vertragsabschlusszeitpunkt vorlegen. Weiteres auch nur dann, wenn die mit der Wohnung veräußerten Sachen nicht als Nebensache auch unbeweglich sind. Im gegenständlichen Verfahren ist aus dem Vertrag weder zu entnehmen, dass der Kaufpreis aufgespaltet wird, noch haben die Vertragsparteien trotz mehrmaliger…