…zur persönlichen Dienstleistung. II. Vertragsgegenstand A. besitzt im Standort Bauf dem/den Grundstück/en Nr. bbbder Katastralgemeinde B1 ein Tankstellenunternehmen. Dieses Unternehmen umfasst eine Tankstelle samt Nebenbetrieben mit folgenden wesentlichen Baulichkeiten, Anlagen und Einrichtungen: Baulichkeiten: TS-Gebäude mit VIVA-Shop, Kleingastronomie, 1 Freiwaschplatz, TS-Fahrbahndach…
Aus den aufgezeigten Gründen erfolgte die Festsetzung der Gebühr, so wie in den o.a. Entscheidungsgründen angeführt, sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach zu Recht. Es war daher der Berufung der Erfolg zu versagen und spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 5. März…
…Vertragsbestandteil darstellt, mittels roter Umrandung gekennzeichneter Fläche im Ausmaß von ca. 8.554 m 2 zum Zwecke der Errichtung und des Betriebes einer Tankstelle samt Nebenbetrieben und einer Kfz-Werkstätte lt. beiliegender Sortimentliste und Konzept in Bestand. Die Bestandgeberin übernimmt die Gewähr dafür, dass die…
…die Binnenfischerei, die Imkerei sowie Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe im Sinne des § 30 des Bewertungsgesetzes 1955 . (4) Zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehören auch die Nebenbetriebe, die dem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb zu dienen bestimmt sind. (5) Führt der Unternehmer neben den im Abs. 1 angeführten…
…dass gemäß § 32 Abs. 4 BewG bei der Bewertung von landwirtschaftlichem Vermögen Gebäude, Betriebsmittel, Nebenbetriebe und Sonderkulturen, die zum Betrieb gehören, nicht gesondert zu bewerten, sondern bei der Ermittlung des Ertragswertes zu berücksichtigen seien. Bei der Berechnung des betrieblichen Einheitswertes der Bw seien folgende Gebäude…
…Gemäß § 30 Abs. 1 Z 1 BewG 1955 gehören zum landwirtschaftlichen Vermögen alle Teile (insbesondere Grund und Boden, Gebäude, stehende und umlaufende Betriebsmittel, Nebenbetriebe und Sonderkulturen) einer wirtschaftlichen Einheit, die dauernd einem landwirtschaftlichen Hauptzweck dient (landwirtschaftlicher Betrieb). Gemäß § 46 Abs. 1 leg. cit. gehören zum…
…Vermögens: (1) 1. Zum landwirtschaftlichen Vermögen gehören alle Teile (insbesondere Grund und Boden, Gebäude, stehende und umlaufende Betriebsmittel, Nebenbetriebe und Sonderkulturen) einer wirtschaftlichen Einheit, die dauernd einem landwirtschaftlichen Hauptzweck dient (landwirtschaftlicher Betrieb). 2. Z 1 gilt auch für landwirtschaftliche Flächen, deren Bewirtschaftung auf Grund naturschutzbehördlicher…
…1 BewG normiere, dass zum landwirtschaftlichen Vermögen alle Teile gehören (insbesondere Grund und Boden, Gebäude, stehende und umlaufende Betriebsmittel, Nebenbetriebe und Sonderkulturen) die eine dauernde wirtschaftliche Einheit bilden. In § 31 BewG sei die Abgrenzung des landwirtschaftlichen Betriebes normiert, darin ist festgehalten, dass auch solche Grundstücksflächen…
…die Binnenfischerei, die Imkerei sowie Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe im Sinne des § 30 des Bewertungsgesetzes 1955. (4) Zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehören auch die Nebenbetriebe, die dem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb zu dienen bestimmt sind. (5) Führt der Unternehmer neben den im Abs. I angeführten…
… 30 Abs. 1 Z 1 BewG gehören zum landwirtschaftlichen Vermögen alle Teile (insbesondere Grund und Boden, Gebäude, stehende und umlaufende Betriebsmittel, Nebenbetriebe und Sonderkulturen) einer wirtschaftlichen Einheit, die dauernd einem landwirtschaftlichen Hauptzweck dient (landwirtschaftlicher Betrieb). Gemäß § 46 Abs. 1 BewG gehören zum forstwirtschaftlichen Vermögen alle…
…landwirtschaftlichen Vermögen alle Teile (insbesondere Grund und Boden, Gebäude, stehende und umlaufende Betriebsmittel, Nebenbetriebe und Sonderkulturen) einer wirtschaftlichen Einheit, die dauernd einem landwirtschaftlichen Hauptzweck dient (landwirtschaftlicher Betrieb). Ob und wie weit Grundstücke zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehören, wird von den Lagefinanzämtern nach den Vorschriften des…
…landwirtschaftlichen Vermögen alle Teile (insbesondere Grund und Boden, Gebäude, stehende und umlaufende Betriebsmittel, Nebenbetriebe und Sonderkulturen) einer wirtschaftlichen Einheit, die dauernd einem landwirtschaftlichen Hauptzweck dient (landwirtschaftlicher Betrieb). Ob und wie weit Grundstücke zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehören, wird von den Lagefinanzämtern nach den Vorschriften des…
…landwirtschaftlichen Vermögen alle Teile (insbesondere Grund und Boden, Gebäude, stehende und umlaufende Betriebsmittel, Nebenbetriebe und Sonderkulturen) einer wirtschaftlichen Einheit, die dauernd einem landwirtschaftlichen Hauptzweck dient (landwirtschaftlicher Betrieb). Land- und forstwirtschaftliches Vermögen liegt grundsätzlich auch dann vor, wenn der Betrieb vom Eigentümer nicht selbst bewirtschaftet wird…
…Umstände und der inneren Verkehrslage sind regelmäßige Verhältnisse zu unterstellen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Bestandes an Betriebsmitteln und hinsichtlich der Betriebsgröße. Als regelmäßig im Sinne des Satzes 2 ist anzusehen, dass Nebenbetriebe, Sonderkulturen, Rechte und Nutzungen (§ 11) sowie Gebäude nicht vorhanden sind und Nebennutzungen…
…Begründend wurde ausgeführt, dass das Finanzamt im Zuge der Betriebsprüfung einen Schneepflug aus dem Anlagevermögen der Landwirtschaft und die aus der Vermietung des Schneepfluges im Rahmen des landwirtschaftlichen Nebenbetriebes erzielten Einnahmen dem Gewerbebetrieb zugeordnet hätte. Dafür würde aber jede rechtliche Grundlage fehlen: Der vom Gewerbebetrieb…
…vorhanden. Es könne somit nicht nachvollzogen werden, "wann was boniert wurde". Ähnliches gelte für die Registrierkasse des Nebenbetriebes: Dort gebe es einen monatlichen Ausdruck der Erlösaufteilungen und händische Aufzeichnungen der Tageslosung. Das Kassajournal sei nicht vorgelegt worden. Die Umsatzsteuervoranmeldungen stimmten mit der Buchhaltung nicht überein…
…vorhanden. Es könne somit nicht nachvollzogen werden, "wann was boniert wurde". Ähnliches gelte für die Registrierkasse des Nebenbetriebes: Dort gebe es einen monatlichen Ausdruck der Erlösaufteilungen und händische Aufzeichnungen der Tageslosung. Das Kassajournal sei nicht vorgelegt worden. Die Umsatzsteuervoranmeldungen stimmten mit der Buchhaltung nicht überein…
…gehören zum landwirtschaftlichen Vermögen alle Teile (insbesondere Grund und Boden, Gebäude, stehende und umlaufende Betriebsmittel, Nebenbetriebe und "Sonder- und Obstkulturen") einer wirtschaftlichen Einheit, die dauernd einem landwirtschaftlichen Hauptzweck dient (landwirtschaftlicher Betrieb). Insofern wird auch der "Acker" des Bw als "landwirtschaftlicher Betrieb" bezeichnet. Wien, am 19…
…1955) gehören zum landwirtschaftlichen Vermögen alle Teile (insbesondere Grund und Boden, Gebäude, stehende und umlaufende Betriebsmittel, Nebenbetriebe und Sonderkulturen) einer wirtschaftlichen Einheit, die dauernd einem landwirtschaftlichen Hauptzweck dient (landwirtschaftlicher Betrieb). Nach § 51 Abs. 1 BewG gehört zum Grundvermögen der Grund und Boden einschließlich der Bestandteile…
…1955 gehören zum landwirtschaftlichen Vermögen alle Teile (insbesondere Grund und Boden, Gebäude, stehende und umlaufende Betriebsmittel, Nebenbetriebe und Sonderkulturen) einer wirtschaftlichen Einheit, die dauernd einem landwirtschaftlichen Hauptzweck dient (landwirtschaftlicher Betrieb). Gemäß § 46 Abs. 1 BewG 1955 gehören zum forstwirtschaftlichen Vermögen alle Teile einer wirtschaftlichen Einheit…