Findok · UFS-Entscheidungen
UFSW RV/2435-W/08
Festsetzung der Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 5 GebG, weil kein Franchise-Vertrag sondern ein Vertrag über die Verpachtung von Nebenbetrieben vorliegt
geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/2435-W/08vom 05.03.2013Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Aus den aufgezeigten Gründen erfolgte die Festsetzung der Gebühr, so wie in den o.a. Entscheidungsgründen angeführt, sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach zu Recht.
Es war daher der Berufung der Erfolg zu versagen und spruchgemäß zu entscheiden.
Wien, am 5. März 2013
Normen und Schlagworte
- § 33 TP 5 GebG, Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267/1957
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
- Geschäftszahl
- RV/2435-W/08
- Stammnummer
- 64372
- Gültig
- 05.03.2013 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF