…den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Gemäß § 7 Abs. 2 BAO erstrecken sich persönliche Haftungen auch auf Nebenansprüche. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt die Geltendmachung der Haftung nach § 9 Abs.1 BAO voraus, dass - eine uneinbringliche Abgabenforderung gegen den Vertretenen besteht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. MMag. Roland Schönauer und Hofrat Dr. Josef Lovranich über die Beschwerden der Bf., Adr.1, vertreten durch RA, Adr.2, betreffend Altlastenbeitrag, Zuschlag und Säumniszuschlag, nach der…
Weiters erfasst der Bescheid vom 23.4.2012 die Quartale IV/2003 bis III/2004, für die die Verjährungsfrist vom 31.12.2004 bis 31.12.2009 reicht. Innerhalb dieses Zeitraumes liegen die Verlängerungshandlungen B und C und führen bis zum 31.12.2010. Während…
…im Sinne einer effizienten Verfahrensabhandlung von der Zitierung der einzelnen Antrags- und Berufungstexte abgesehen werden. Den Anträgen liegen, wie im Zurückweisungsbescheid richtig ausgeführt wird, Nebenansprüche und nicht Nebengebühren zu Grunde, daher besteht hinsichtlich der Bescheide über die Verhängung von Mutwillensstrafen kein Antragsrecht nach § 293a BAO…
…der einzelnen Antrags- und Berufungstexte abgesehen werden. Den Anträgen liegen, wie im Zurückweisungsbescheid richtig ausgeführt wird, Nebenansprüche und nicht Nebengebühren zu Grunde, daher besteht hinsichtlich der Bescheide über die Verhängung von Mutwillensstrafen kein Antragsrecht nach § 293a BAO. Hinsichtlich des Antrages zum Thema der Verbuchung einer…
…§ 205 Tz 34 f). Die Notwendigkeit einer derartigen Anpassung der Anspruchszinsenfestsetzung ergibt sich bereits aus der formellen Akzessorietät eines Nebenanspruches bezüglich seiner zugrundeliegenden Stammabgabe (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0150). Zum Antrag des Berufungswerbers auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist zu bemerken, dass nach…
…0316; Ritz, BAO4, § 205 Tz 34 f). Die Notwendigkeit einer derartigen Anpassung der Anspruchszinsenfestsetzung ergibt sich bereits aus der formellen Akzessorietät eines Nebenanspruches bezüglich seiner zugrundeliegenden Stammabgabe (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0150). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 10. Dezember 2012
…0316; Ritz, BAO4, § 205 Tz 34 f). Die Notwendigkeit einer derartigen Anpassung der Anspruchszinsenfestsetzung ergibt sich bereits aus der formellen Akzessorietät eines Nebenanspruches bezüglich seiner zugrundeliegenden Stammabgabe (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0150). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am 26. September 2012
…0316; Ritz, BAO4, § 205 Tz 34 f). Die Notwendigkeit einer derartigen Anpassung der Anspruchszinsenfestsetzung ergibt sich bereits aus der formellen Akzessorietät eines Nebenanspruches bezüglich seiner zugrundeliegenden Stammabgabe (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0150). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am 26. September 2012
…zu einer Umsatzsteuernachforderung für Jänner bis Oktober 2000 v. S 177.868,--. Diesen Nachforderungsbetrag und die damit im Zusammenhang vorgeschriebenen Nebenansprüche (Säumnis- und Verspätungszuschlag) hat die Gesellschaft nicht entrichtet. Diese Abgabenschuldigkeiten sind Gegenstand des bekämpften Haftungsbescheides. Für die Monate November 2000 bis März 2002 wurden…
…bei jeweiliger Fälligkeit nicht entrichtet wurden. Was den Haftungsausspruch für die Nebenansprüche iSd. § 3 Abs. 2 BAO (Verspätungszuschläge, Säumniszuschläge, Zwangsstrafen, Vollstreckungsgebühren) betrifft, genügt es auf § 7 Abs. 2 BAO hinzuweisen, wonach sich persönliche Haftungen (§ 7 Abs. 1 BAO) auch auf die vorgenannten Nebenansprüche erstrecken (Ritz…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Steyr betreffend Haftung gemäß § 9 iVm. § 80 BAO vom 22. April 1997 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Haftungsinanspruchnahme wird auf folgende Abgabenschuldigkeiten eingeschränkt: | Abgabenart |…
…Recht. Was den Haftungsausspruch für die Nebenansprüche iSd. § 3 Abs. 2 lit. b (Verspätungszuschlag) und lit. d (Säumniszuschlag, Stundungszinsen, Vollstreckungsgebühren) BAO betrifft, genügt es auf § 7 Abs. 2 BAO hinzuweisen, wonach sich persönliche Haftungen (§ 7 Abs. 1 BAO) auch auf die vorgenannten Nebenansprüche erstrecken (Ritz…
…dem Unabhängigen Finanzsenat eingegliedert. Dieses Rechtsbehelfsverfahren ist jedenfalls im Rahmen des Geltungsbereichs des § 2 Abs. 1 und 2 ZollR-DG (also sowohl auf die Zölle und sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben und Nebenansprüche) anzuwenden (so § 85a Abs. 1 ZollR-DG) und darüber hinaus gemäß § 85f ZollR…
…Abs.1 und 9 Abs. 2 AlSAG Altlastenbeiträge für die Zeiträume 2007 (€ 32.720,00), 2008 (€ 9.832,00) und 2010 (€ 17.960,00), somit insgesamt € 60.512,00, und Nebenansprüche iSd § 3 Abs.1 und 2 BAO, und zwar gem. §…
…3 ZollR-DG auf die verfahrensgegenständlichen Säumniszinsen anzuwenden sind, können Nebenansprüche erstattet werden, wenn sich die Abgabenbelastung als unbillig nach Lage der Sache erweist oder wenn die Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernsthaft gefährdet ist. Persönliche Unbilligkeit in der Gestalt von Existenzbedrohung wird vom…
…des EStG das rechtliche Schicksal der Beitragserstattung. Die Zinsen stellen einen (gesetzlich im BPG und vertraglich im Kollektivvertrag begründeten) Nebenanspruch des Bw gegenüber seinem Dienstgeber dar und haben damit ihre Wurzeln in seinem Dienstverhältnis mit der Fa.X. Der für die Zuordnung zu den Einkünften…
…auch Bindungswirkung für die Höhe der auszusetzenden Abgabe entfaltet. Dies gilt etwa für Grundlagenbescheide (zB Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO) und davon abgeleitete Bescheide, für Stammabgabenbescheide und deren Nebenansprüche (zB Anspruchszinsen, Säumniszuschläge), aber auch für solche Abgaben der Folgejahre, wenn die (mittels Berufung begehrte) Abänderung eines…
…vor, und zwar Zoll in Höhe von 3.229,33 €, Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 26.152,27 € und Tabaksteuer in Höhe von 127.532,10 € sowie als Nebenanspruch (§ 3 Abs.2 BAO) eine Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs.1 ZollR-DG in Höhe…
…Zl. 100000/00000/2003-254, betreffend Eingangsabgaben und Nebenansprüche gemäß § 85c ZollR-DG entschieden: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und die Abgaben wie folgt festgesetzt: Die Eingangsabgaben Zoll in Höhe von 6.854,40 €, Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 6.619,80 € und…