RIS AI
47 767 Treffer514 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/0091-W/08Persönliche Haftung erstreckt sich auch auf Nebenansprüche wie Säumniszuschläge, Stundungszinsen etc.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2008

…den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Gemäß § 7 Abs. 2 BAO erstrecken sich persönliche Haftungen auch auf Nebenansprüche. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt die Geltendmachung der Haftung nach § 9 Abs.1 BAO voraus, dass - eine uneinbringliche Abgabenforderung gegen den Vertretenen besteht…

UFSZ1W ZRV/0171-Z1W/13Verjährung von Altlastenbeiträgen und Nebenansprüchen. Verlängerungshandlungen im Sinne von § 209 Abs.1 BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)31.07.2013Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. MMag. Roland Schönauer und Hofrat Dr. Josef Lovranich über die Beschwerden der Bf., Adr.1, vertreten durch RA, Adr.2, betreffend Altlastenbeitrag, Zuschlag und Säumniszuschlag, nach der…

UFSZ1W ZRV/0171-Z1W/13Verjährung von Altlastenbeiträgen und Nebenansprüchen. Verlängerungshandlungen im Sinne von § 209 Abs.1 BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)31.07.2013Teil 2/2

Weiters erfasst der Bescheid vom 23.4.2012 die Quartale IV/2003 bis III/2004, für die die Verjährungsfrist vom 31.12.2004 bis 31.12.2009 reicht. Innerhalb dieses Zeitraumes liegen die Verlängerungshandlungen B und C und führen bis zum 31.12.2010. Während…

UFSW RV/2123-W/09Berichtigungsantrag zu Nebenansprüchen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2009

…im Sinne einer effizienten Verfahrensabhandlung von der Zitierung der einzelnen Antrags- und Berufungstexte abgesehen werden. Den Anträgen liegen, wie im Zurückweisungsbescheid richtig ausgeführt wird, Nebenansprüche und nicht Nebengebühren zu Grunde, daher besteht hinsichtlich der Bescheide über die Verhängung von Mutwillensstrafen kein Antragsrecht nach § 293a BAO…

UFSW RV/1300-W/09Anträge zu Nebenansprüchen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2009

…der einzelnen Antrags- und Berufungstexte abgesehen werden. Den Anträgen liegen, wie im Zurückweisungsbescheid richtig ausgeführt wird, Nebenansprüche und nicht Nebengebühren zu Grunde, daher besteht hinsichtlich der Bescheide über die Verhängung von Mutwillensstrafen kein Antragsrecht nach § 293a BAO. Hinsichtlich des Antrages zum Thema der Verbuchung einer…

UFSS RV/0335-S/07Anspruchszinsenbescheid mit Argumenten gegen den zugrundeliegenden Einkommensteuerbescheid bekämpft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2012

…§ 205 Tz 34 f). Die Notwendigkeit einer derartigen Anpassung der Anspruchszinsenfestsetzung ergibt sich bereits aus der formellen Akzessorietät eines Nebenanspruches bezüglich seiner zugrundeliegenden Stammabgabe (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0150). Zum Antrag des Berufungswerbers auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist zu bemerken, dass nach…

UFSS RV/0428-S/08Anspruchszinsenbescheid mit Argumenten gegen den zugrundeliegenden Körperschaftsteuerbescheid bekämpft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2012

…0316; Ritz, BAO4, § 205 Tz 34 f). Die Notwendigkeit einer derartigen Anpassung der Anspruchszinsenfestsetzung ergibt sich bereits aus der formellen Akzessorietät eines Nebenanspruches bezüglich seiner zugrundeliegenden Stammabgabe (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0150). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 10. Dezember 2012

UFSI RV/0459-I/12Anspruchszinsenbescheid mit Argumenten gegen den zugrundeliegenden Einkommensteuerbescheid bekämpft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.09.2012

…0316; Ritz, BAO4, § 205 Tz 34 f). Die Notwendigkeit einer derartigen Anpassung der Anspruchszinsenfestsetzung ergibt sich bereits aus der formellen Akzessorietät eines Nebenanspruches bezüglich seiner zugrundeliegenden Stammabgabe (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0150). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am 26. September 2012

UFSI RV/0460-I/12Anspruchszinsenbescheid mit Argumenten gegen den zugrundeliegenden Einkommensteuerbescheid bekämpft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.09.2012

…0316; Ritz, BAO4, § 205 Tz 34 f). Die Notwendigkeit einer derartigen Anpassung der Anspruchszinsenfestsetzung ergibt sich bereits aus der formellen Akzessorietät eines Nebenanspruches bezüglich seiner zugrundeliegenden Stammabgabe (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0150). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am 26. September 2012

UFSL RV/1871-L/02Geschäftsführerhaftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2004Teil 1/2

…zu einer Umsatzsteuernachforderung für Jänner bis Oktober 2000 v. S 177.868,--. Diesen Nachforderungsbetrag und die damit im Zusammenhang vorgeschriebenen Nebenansprüche (Säumnis- und Verspätungszuschlag) hat die Gesellschaft nicht entrichtet. Diese Abgabenschuldigkeiten sind Gegenstand des bekämpften Haftungsbescheides. Für die Monate November 2000 bis März 2002 wurden…

UFSL RV/1871-L/02Geschäftsführerhaftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2004Teil 2/2

…bei jeweiliger Fälligkeit nicht entrichtet wurden. Was den Haftungsausspruch für die Nebenansprüche iSd. § 3 Abs. 2 BAO (Verspätungszuschläge, Säumniszuschläge, Zwangsstrafen, Vollstreckungsgebühren) betrifft, genügt es auf § 7 Abs. 2 BAO hinzuweisen, wonach sich persönliche Haftungen (§ 7 Abs. 1 BAO) auch auf die vorgenannten Nebenansprüche erstrecken (Ritz…

UFSL RV/1304-L/02Geschäftsführerhaftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2004Teil 1/2

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Steyr betreffend Haftung gemäß § 9 iVm. § 80 BAO vom 22. April 1997 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Haftungsinanspruchnahme wird auf folgende Abgabenschuldigkeiten eingeschränkt: | Abgabenart |…

UFSL RV/1304-L/02Geschäftsführerhaftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2004Teil 2/2

…Recht. Was den Haftungsausspruch für die Nebenansprüche iSd. § 3 Abs. 2 lit. b (Verspätungszuschlag) und lit. d (Säumniszuschlag, Stundungszinsen, Vollstreckungsgebühren) BAO betrifft, genügt es auf § 7 Abs. 2 BAO hinzuweisen, wonach sich persönliche Haftungen (§ 7 Abs. 1 BAO) auch auf die vorgenannten Nebenansprüche erstrecken (Ritz…

UFSZ2L ZRV/0101-Z2L/12Anerkennung und Vollstreckbarkeitserklärung einer deutschen Rückstandsanzeige gem. Art. 8 Beitreibungs-RL iVm § 119 Abs. 1 ZollR-DG u.m. § 6 Zollr-DV.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)07.06.2013

…dem Unabhängigen Finanzsenat eingegliedert. Dieses Rechtsbehelfsverfahren ist jedenfalls im Rahmen des Geltungsbereichs des § 2 Abs. 1 und 2 ZollR-DG (also sowohl auf die Zölle und sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben und Nebenansprüche) anzuwenden (so § 85a Abs. 1 ZollR-DG) und darüber hinaus gemäß § 85f ZollR…

UFSZ2L ZRV/0072-Z2L/12Aussetzung der Einhebung von Altlastenbeitrag, Säumniszuschlag und Verspätungszuschlag gem. § 212a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)10.07.2012

…Abs.1 und 9 Abs. 2 AlSAG Altlastenbeiträge für die Zeiträume 2007 (€ 32.720,00), 2008 (€ 9.832,00) und 2010 (€ 17.960,00), somit insgesamt € 60.512,00, und Nebenansprüche iSd § 3 Abs.1 und 2 BAO, und zwar gem. §…

UFSZ1W ZRV/0103-Z1W/04Erstattung von Säumniszinsen gem. Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.05.2006

…3 ZollR-DG auf die verfahrensgegenständlichen Säumniszinsen anzuwenden sind, können Nebenansprüche erstattet werden, wenn sich die Abgabenbelastung als unbillig nach Lage der Sache erweist oder wenn die Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernsthaft gefährdet ist. Persönliche Unbilligkeit in der Gestalt von Existenzbedrohung wird vom…

UFSG RV/0685-G/07Besteuerung einer Rückzahlung von Beitragsleistungen zu einer betrieblichen Pensionseinrichtung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.11.2010

…des EStG das rechtliche Schicksal der Beitragserstattung. Die Zinsen stellen einen (gesetzlich im BPG und vertraglich im Kollektivvertrag begründeten) Nebenanspruch des Bw gegenüber seinem Dienstgeber dar und haben damit ihre Wurzeln in seinem Dienstverhältnis mit der Fa.X. Der für die Zuordnung zu den Einkünften…

UFSG RV/0989-G/09Aussetzung der Einhebung: Mittelbare Abhängigkeit von einer Berufungserledigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2010

…auch Bindungswirkung für die Höhe der auszusetzenden Abgabe entfaltet. Dies gilt etwa für Grundlagenbescheide (zB Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO) und davon abgeleitete Bescheide, für Stammabgabenbescheide und deren Nebenansprüche (zB Anspruchszinsen, Säumniszuschläge), aber auch für solche Abgaben der Folgejahre, wenn die (mittels Berufung begehrte) Abänderung eines…

UFSZ1W ZRV/0037-Z1W/07Aufgrund einer veränderten tariflichen Einstufung von Tabakwaren ergeht ein Nachforderungsbescheid gestützt auf Art. 203 ZK, jedoch schon außerhalb der Verjährungsfrist nach Art. 221 Abs.3 ZK. Nichtanwendbarkeit der zehnjährigen Verjährungsfrist nach § 74 Abs.2 ZollR-DG. Bindung der Abgabenbehörde an Strafgerichtsurteile.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.03.2011

…vor, und zwar Zoll in Höhe von 3.229,33 €, Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 26.152,27 € und Tabaksteuer in Höhe von 127.532,10 € sowie als Nebenanspruch (§ 3 Abs.2 BAO) eine Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs.1 ZollR-DG in Höhe…

UFSZ1W ZRV/0301-Z1W/07Entstehung der Eingangsabgabenschuld gemäß Art. 202 Abs.3 zweiter Anstrich ZK samt Abgabenerhöhung gemäß §108 Abs.1 ZollR-DG infolge Beteiligung am Zigarettenschmuggel.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)09.02.2010

…Zl. 100000/00000/2003-254, betreffend Eingangsabgaben und Nebenansprüche gemäß § 85c ZollR-DG entschieden: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und die Abgaben wie folgt festgesetzt: Die Eingangsabgaben Zoll in Höhe von 6.854,40 €, Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 6.619,80 € und…