…ob erschwerte Arbeitsbedingungen überwiegen. Das FA sieht zum einen in den Tätigkeiten der LKW-Fahrer grundsätzlich keine Erschwernis und verkennt nach den obigen Darstellungen bereits damit den zu beurteilenden Sachverhalt. Der UFS hat aufgrund der oben angeführten Ergebnisse des Beweisverfahrens keine Bedenken die oben geschilderten…
…ist durch die Behirtung (Beaufsichtigung) der Tiere regelmäßig eine zwangsläufige Verschmutzung in einem erheblichen Ausmaß nicht offensichtlich. Der Aufenthalt im Freien mag zwar bei unwirtlichen Witterungsverhältnissen zu erschwerten Arbeitsbedingungen führen, eine daraus resultierende erhebliche Verschmutzung überwiegend während der Arbeitszeit ist jedoch dadurch keinesfalls zwangsläufig gegeben…
…ist durch die Behirtung (Beaufsichtigung) der Tiere regelmäßig eine zwangsläufige Verschmutzung in einem erheblichen Ausmaß nicht offensichtlich. Der Aufenthalt im Freien mag zwar bei unwirtlichen Witterungsverhältnissen zu erschwerten Arbeitsbedingungen führen, eine daraus resultierende erhebliche Verschmutzung überwiegend während der Arbeitszeit ist jedoch dadurch keinesfalls zwangsläufig gegeben…
…eindeutig eine erschwerte Arbeit darstelle. Das Finanzamt erließ am 10. Februar 2005 eine Berufungsvorentscheidung, im Rahmen derer Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen Berücksichtigung fanden (167,42 € und 62,96 €), Werbungskosten im Sinne des Berufungsvorbringens aber nicht zum Ansatz kamen. Dies deshalb, weil Nachweise für…
…2 der Dienstklasse V bezogen. Die Steuerermäßigung von € 360,- für Erschwernis- und Gefahrenzulage sei damit wirksam geworden. Ein entsprechender Bescheid wurde in Kopie ebenso beigelegt wie der Nachweis eines Monatsbezuges für Juli 2005. Mit 1. August 2005 sei der Bw. in ein Dienstverhältnis als…
…Arbeitgeberin nicht vorgelegt hätten werden können. Grundsätzlich sei festzuhalten, dass das Arbeiten mit dem Computer zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen in einem Büro und somit auch in einer Steuerberatungskanzlei zählen würde. Daran vermöge auch der Umstand nichts zu ändern, dass ein veraltetes Programm eigene Abläufe…
…bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern (formelle Voraussetzung), - der Nachweis der tatsächlichen Arbeitsverrichtung, - die Angemessenheit der Zulage. Die funktionelle, materielle sowie formelle Voraussetzung müssen gleichzeitig erfüllt sein; liegt nur eine Voraussetzung nicht vor, kommt eine Begünstigung nicht in Betracht. Die Arbeiten müssen überwiegend unter erschwerten Umständen erfolgen…
…soll, dass von den Dienstnehmern erschwerende oder gefährdende Arbeiten über das übliche Ausmaß hinaus überwiegend im Lohnzahlungszeitraum verrichtet worden sind. Da von der Bw. keine Nachweise über das zeitliche Ausmaß der erschwerten Tätigkeiten erbracht wurde, kann dem Finanzamt nicht mit Erfolg entgegen getreten werden, wenn…
…soll, dass von den Dienstnehmern erschwerende oder gefährdende Arbeiten über das übliche Ausmaß hinaus überwiegend im Lohnzahlungszeitraum verrichtet worden sind. Da von der Bw. keine Nachweise über das zeitliche Ausmaß der erschwerten Tätigkeiten erbracht wurde, kann dem Finanzamt nicht mit Erfolg entgegen getreten werden, wenn…
…Um das Vorliegen dieser dritten Voraussetzung prüfen zu können, ist die Kenntnis der Art und des Ausmaßes der Dienstpflichten und der Arbeitsbedingungen eines Arbeitnehmers erforderlich. Gegenständlich ist trotz entsprechender Vorhaltung kein Nachweis erbracht worden, um welche zulagenwürdigen Arbeiten es sich im Einzelnen gehandelt hat und…
…und die Arbeit im Freibad zu 1/3 solche Tätigkeiten umfasse, sei - nach Auswertung dieser Aufstellung - davon auszugehen, dass in etwa 2/3 der Tätigkeit unter erschwerten Bedingungen verrichtet würden. Unrichtige rechtliche Beurteilung sei gegeben, da sich die für die Sachbezugsbewertung angewandte Verordnung auf das…
…Abteilung Schärferei und in der Parkettproduktion unter erschwerten Bedingungen arbeite, ist zu sagen, dass unter Berücksichtigung der im Anhang des genannten Erlasses aufgezählten Arbeiten, nicht davon auszugehen ist, dass die Arbeiten des Berufungswerbers - im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen in der Holzverarbeitungsbranche - besonders schwierig…
…Arbeitgeberin nicht vorgelegt hätten werden können. Grundsätzlich sei festzuhalten, dass das Arbeiten mit dem Computer zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen in einem Büro und somit auch in einer Steuerberatungskanzlei zählen würde. Daran vermöge auch der Umstand nichts zu ändern, dass ein veraltetes Programm eigene Abläufe…
…Einkünfte seien deshalb in Österreich nicht steuerpflichtig. Mit Mängelbehebungsauftrag vom 2. März 2007 trug das Finanzamt dem Berufungswerber auf, den Nachweis zu erbringen, dass es sich bei der in Rede stehenden Tätigkeit tatsächlich um eine nichtselbständige Tätigkeit handle, indem der Jahreslohnausweis mit Quellensteuerbescheinigung vorgelegt werde…
…Es ist daher davon auszugehen. dass die erschwerten Bedingungen im Gewährungszeitraum überwiegend gegeben sind. jedenfalls aber nicht nur wegen der Staubbelastung. Bezüglich der Reinigung der Arbeitskleidung und sonstiger Arbeitsschutzmaßnahmen wurde ein Vorhalteverfahren durchgeführt. Nach dem beiliegenden Antwortschreiben vom 26.11.2008 erfolgt die Reinigung der…
…Pensionen. Der zweiten Gruppe von Abgabepflichtigen werde durch die Bestimmung des § 67 Abs. 1 EStG 1988 der Zugang zu der "generellen Tarifermäßigung für Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit" erschwert oder sie werde von der Begünstigung gänzlich ausgeschlossen. Zu einem absurden Ergebnis führe § 67 Abs. 1…
… 68 Abs 5 EStG ausbezahlt. Reinräume sind Räumlichkeiten, in denen spezielle Schutzanzüge mit Hauben und Mundschutz zu tragen sind. Nach Ansicht des Finanzamtes stellen diese Arbeitsbedingungen keine außerordentliche Erschwernis dar, weshalb die Zulagen zu versteuern seien. 2. Mit einem ausscheidenden Vorstandsmitglied wurde ein Vergleich geschlossen…
…des Steuerberaters oder auch anderer Dienstleistungsberufe - außerordentlich erschwert. Tatsache sei aber auch, dass der Berufungsführer eine Schmutzzulage und nicht eine Erschwernis- oder Gefahrenzulage erhalte. Zum einen sei also das Tatbestandsmerkmal des Vergleiches mit den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen nicht haltbar. Vielmehr komme die Beurteilung der einzelnen…
…und der Steuerfreiheit würde nämlich auch den gemeinschaftlichen Regelungen des freien Dienstleistungsverkehrs entgegenstehen, da die Überlassung von Arbeitnehmern an ausländische Gestellungsnehmer gegenüber der Überlassung von Arbeitnehmern an inländische Gestellungsnehmer dadurch erschwert würde, dass unter sonst gleichen Bedingungen nur im letzteren Fall Steuerbefreiungen gewährt werden würden…
…Der berufskundliche Sachverständige gelangte dabei im Wesentlichen zu dem Ergebnis, dass für die Bw auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter den dort vorherrschenden Arbeitsbedingungen keine kalkülsentsprechenden Berufstätigkeiten angeführt werden könnten. Dass bedarfsweise der Arbeitsplatz für 10 bis 15 Minuten und dass mehrmals pro Tag mit irgendwelchen…