…2002 mangels Gesellschaftsvermögens getätigt, sodass kein Quotenschaden des Finanzamtes gegeben sei. Sollte die Behörde dieses im Wesentlichen amtsbekannte Vorbringen, welches ein schuldhaftes Verhalten des Bw. ausschließe, zusätzlich als beweispflichtig erachten, werde höflich um Einvernahme des beantragten Steuerberaters gebeten. Mit Schreiben vom 27. Mai 2008 forderte…
…da einerseits den Geschäftsführer die gleiche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht wie den Abgabepflichtigen trifft, sodass er für den Nachweis seines pflichtgemäßen Verhaltens vorzusorgen hat und andererseits sich aus dem Vorbringen nicht ergibt, weshalb die Abgabenschuldigkeiten nicht zum Fälligkeitstag entrichtet wurden. Davon abgesehen ist ein ausscheidender Geschäftsführer…
…gewesen wäre, die Abgaben aus den Gesellschaftsmitteln zu entrichten. Dazu obliege ihm der Nachweis des Fehlens ausreichender Mittel bzw. des pflichtgemäßen Verhaltens. Außerdem hätte der Bw. im Zeitraum von 1993 bis 2002 keine oder nur unzureichende Zahlungen für Selbstbemessungsabgaben geleistet und hätte es verabsäumt, für…
…Februar 2008 als unbegründet abgewiesen, da die Bw der Überwachungspflicht nicht nachgekommen und der Nachweis des pflichtgemäßen Verhaltens nicht nachgewiesen worden sei. Dagegen richtet sich der Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vom 15. Februar 2008. In der am 5…
…Säumniszuschlag teile als Nebengebühr das Schicksal des Hauptanspruches und sei somit in die Haftung mit einzubeziehen. Mit Vorhalt vom 16. März 2009 sei die Bw. um Darlegung der Gründe, die eine schuldhafte Pflichtverletzung ausschließen, und um Nachweis des pflichtgemäßen Verhaltens als Geschäftsführerin in nachvollziehbarer Weise…
…jenen ausreichenden Einblick in die Gebarung des Vertretenen haben, der ihm entsprechende Behauptungen und Nachweise ermöglicht (VwGH 19.11.1998, 98/15/0159; 30.10.2001, 2001/14/0087). Daher hat er für die Möglichkeit des Nachweises seines pflichtgemäßen Verhaltens vorzusorgen (VwGH 7.9.1990…
…Jahr 2011 (Ergehen des Haftungsbescheides) die Siebenjahresfrist noch nicht abgelaufen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 7.9.1990, 89/14/0132) trifft den Haftenden die gleiche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht wie den Abgabepflichtigen, sodass er für die Möglichkeit des Nachweises seines pflichtgemäßen Verhaltens vorzusorgen hat…
…der ihm entsprechende Behauptungen und Nachweise ermögliche. Außerdem treffe den Haftenden (§ 77 Abs. 2 BAO), die gleiche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht (§ 119 leg. cit) wie den Abgabenpflichtigen, sodass er zeitgerecht für die Möglichkeit des Nachweises seines pflichtgemäßen Verhaltens vorzusorgen habe. Der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer habe…
…Gebarung der Gesellschaft haben, der ihm entsprechende Behauptungen und Nachweise ermögliche. Außerdem treffe den Haftenden (§ 77 Abs. 2 BAO) die gleiche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht (§ 119 BAO) wie den Abgabepflichtigen, sodass er zeitgerecht für die Möglichkeit des Nachweises seines pflichtgemäßen Verhaltens vorzusorgen habe. Der zur Haftung…
…den entsprechenden Nachweis zu erbringen. Trotz Fristverlängerung wurde der Vorhalt bis dato nicht beantwortet. Der Vollständigkeit halber ist noch zu bemerken, dass der Vertreter im Hinblick auf die oben dargelegte Beweislastverteilung zeitgerecht für den Nachweis seines pflichtgemäßen Verhaltens selbst vorzusorgen hat. Auf Grund der oben…
…Einblick in die Gebarung der Gesellschaft haben, der ihm entsprechende Behauptungen und Nachweise ermögliche. Außerdem treffe den Haftenden die gleiche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht wie den Abgabenpflichtigen, sodass er zeitgerecht für die Möglichkeit des Nachweises seines pflichtgemäßen Verhaltens vorzusorgen habe. Der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer habe…
…mit variierenden Fälligkeiten dargestellt wurden, waren diese Abgaben wegen der Verletzung des Bestimmtheitsgebotes mangels Zuordenbarkeit der einzelnen Fälligkeitszeitpunkte und damit einhergehender Unmöglichkeit der Erbringung eines Nachweises des pflichtgemäßen Verhaltens seitens des Bw. aus der Haftung zu nehmen. Das Vorbringen des Bw., dass auf Grund der…
…1 BAO), sodass er zeitgerecht für die Möglichkeit des Nachweises seines pflichtgemäßen Verhaltens vorzusorgen hat, da idR nur der Geschäftsführer jenen ausreichenden Einblick in die Gebarung der GmbH haben wird, der ihm entsprechende Behauptungen und der Nachweis ermöglicht, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte…
…der ihm entsprechenden Behauptungen und Nachweise ermöglicht. Außerdem treffe den Haftenden die gleiche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht wie den Abgabepflichtigen, sodass er zeitgerecht für die Möglichkeit des Nachweises seines pflichtgemäßen Verhaltens vorzusorgen habe. Der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer habe daher das Fehlen ausreichender Mittel zur Abgabenentrichtung…
…wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 30.5.1989, 89/14/0043, verwiesen, wonach den Haftenden (§ 77 Abs. 2 BAO) die gleiche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht (§ 119 BAO) wie den Abgabepflichtigen trifft, sodass er zeitgerecht für die Möglichkeit des Nachweises seines pflichtgemäßen Verhaltens vorzusorgen hat…
…daher um Darlegung der Gründe ersucht, die eine schuldhafte Pflichtverletzung ausschließen. Zum Nachweis Ihres pflichtgemäßen Verhaltens als Geschäftsführer werden Sie um Übersendung von Ablichtungen der Lohnkonten des Jahres 2004 ersucht." Dieser RS-b Brief wurde nicht behoben. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 9 Abs…
…erforderlich sein, möge hiefür eine Frist von sechs Monaten gewährt werden. Aufgrund der Vermögensverhältnisse des Bw. und der mit einer solchen Sichtung von Unterlagen verbundenen Kosten sei die Ermittlung von Daten zur Glaubhaftmachung eines pflichtgemäßen Verhaltens des Bw. auf das Notwendigste einzuschränken. 1.5. Mit…
…an den neu bestellten Geschäftsführer W. übergeben habe. Dieses Vorbringen verhilft der Berufung nicht zum Erfolg, weil ein Vertreter auch für die Möglichkeit des Nachweises seines pflichtgemäßen Verhaltens (z. B. durch die Anfertigung von Kopien von Geschäftsunterlagen) vorzusorgen hat. Wie der Verwaltungsgerichtshof etwa im Erkenntnis…
…Gebarung der Gesellschaft haben, der ihm entsprechende Behauptungen und Nachweise ermögliche. Außerdem treffe den Haftenden (§ 77 Abs. 2 BAO) die gleiche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht (§ 119 BAO) wie den Abgabepflichtigen, sodass er zeitgerecht für die Möglichkeit des Nachweises seines pflichtgemäßen Verhaltens vorzusorgen habe. Der zur Haftung…
…Gebarung der Gesellschaft haben, der ihm entsprechende Behauptungen und Nachweise ermögliche. Außerdem treffe den Haftenden (§ 77 Abs. 2 BAO) die gleiche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht (§ 119 BAO) wie den Abgabepflichtigen, sodass er zeitgerecht für die Möglichkeit des Nachweises seines pflichtgemäßen Verhaltens vorzusorgen habe. Der zur Haftung…