…2002 mangels Gesellschaftsvermögens getätigt, sodass kein Quotenschaden des Finanzamtes gegeben sei. Sollte die Behörde dieses im Wesentlichen amtsbekannte Vorbringen, welches ein schuldhaftes Verhalten des Bw. ausschließe, zusätzlich als beweispflichtig erachten, werde höflich um Einvernahme des beantragten Steuerberaters gebeten. Mit Schreiben vom 27. Mai 2008 forderte…
…da einerseits den Geschäftsführer die gleiche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht wie den Abgabepflichtigen trifft, sodass er für den Nachweis seines pflichtgemäßen Verhaltens vorzusorgen hat und andererseits sich aus dem Vorbringen nicht ergibt, weshalb die Abgabenschuldigkeiten nicht zum Fälligkeitstag entrichtet wurden. Davon abgesehen ist ein ausscheidender Geschäftsführer…
…gewesen wäre, die Abgaben aus den Gesellschaftsmitteln zu entrichten. Dazu obliege ihm der Nachweis des Fehlens ausreichender Mittel bzw. des pflichtgemäßen Verhaltens. Außerdem hätte der Bw. im Zeitraum von 1993 bis 2002 keine oder nur unzureichende Zahlungen für Selbstbemessungsabgaben geleistet und hätte es verabsäumt, für…
…Februar 2008 als unbegründet abgewiesen, da die Bw der Überwachungspflicht nicht nachgekommen und der Nachweis des pflichtgemäßen Verhaltens nicht nachgewiesen worden sei. Dagegen richtet sich der Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vom 15. Februar 2008. In der am 5…
…Säumniszuschlag teile als Nebengebühr das Schicksal des Hauptanspruches und sei somit in die Haftung mit einzubeziehen. Mit Vorhalt vom 16. März 2009 sei die Bw. um Darlegung der Gründe, die eine schuldhafte Pflichtverletzung ausschließen, und um Nachweis des pflichtgemäßen Verhaltens als Geschäftsführerin in nachvollziehbarer Weise…
…jenen ausreichenden Einblick in die Gebarung des Vertretenen haben, der ihm entsprechende Behauptungen und Nachweise ermöglicht (VwGH 19.11.1998, 98/15/0159; 30.10.2001, 2001/14/0087). Daher hat er für die Möglichkeit des Nachweises seines pflichtgemäßen Verhaltens vorzusorgen (VwGH 7.9.1990…
…Jahr 2011 (Ergehen des Haftungsbescheides) die Siebenjahresfrist noch nicht abgelaufen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 7.9.1990, 89/14/0132) trifft den Haftenden die gleiche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht wie den Abgabepflichtigen, sodass er für die Möglichkeit des Nachweises seines pflichtgemäßen Verhaltens vorzusorgen hat…
…der Gesellschaft haben, der ihm entsprechende Behauptungen und Nachweise ermöglicht. Außerdem trifft den Haftenden (§ 77 Abs. 2 BAO), die gleiche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht (§ 119 leg. cit.) wie den Abgabenpflichtigen, sodass er zeitgerecht für die Möglichkeit des Nachweises seines pflichtgemäßen Verhaltens vorzusorgen hat. Der zur Haftung…
…der ihm entsprechende Behauptungen und Nachweise ermögliche. Außerdem treffe den Haftenden (§ 77 Abs. 2 BAO) die gleiche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht (§ 119 BAO) wie den Abgabepflichtigen, sodass er zeitgerecht für die Möglichkeit des Nachweises seines pflichtgemäßen Verhaltens vorzusorgen habe. Der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer habe daher…
…der ihm entsprechende Behauptungen und Nachweise ermögliche. Außerdem treffe den Haftenden (§ 77 Abs. 2 BAO), die gleiche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht (§ 119 leg. cit) wie den Abgabenpflichtigen, sodass er zeitgerecht für die Möglichkeit des Nachweises seines pflichtgemäßen Verhaltens vorzusorgen habe. Der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer habe…
…der Gesellschaft haben, der ihm entsprechende Behauptungen und Nachweise ermögliche. Außerdem treffe den Haftenden (§ 77 Abs. 2 BAO) die gleiche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht (§ 119 leg. cit.) wie den Abgabenpflichtigen, sodass er zeitgerecht für die Möglichkeit des Nachweises seines pflichtgemäßen Verhaltens vorzusorgen habe. Der zur Haftung…
…stellt weder einen Schuldausschließungsgrund dar, noch wird die Behörde dadurch verpflichtet, diesbezügliche Ermittlungen anzustellen, da der Vertreter für die Möglichkeit des Nachweises seines pflichtgemäßen Verhaltens vorzusorgen hat (VwGH 7.9.1990, 89/14/0132). Ihm obliegt kein negativer Beweis, sondern die konkrete schlüssige Darstellung der…
…der Gesellschaft haben, der ihm entsprechende Behauptungen und Nachweise ermögliche. Außerdem treffe den Haftenden (§ 77 Abs. 2 BAO) die gleiche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht (§ 119 leg. cit) wie den Abgabepflichtigen, sodass er zeitgerecht für die Möglichkeit des Nachweises seines pflichtgemäßen Verhaltens vorzusorgen habe. Der zur Haftung…
…war, widrigenfalls angenommen wird, dass die Pflichtverletzung schuldhaft war. Der Vertreter hat für die Möglichkeit des Nachweises seines pflichtgemäßen Verhaltens vorzusorgen (Ritz, BAO6, § 9 Tz 22 mwN). Weiters trägt nach der Judikatur das Risiko des Rechtsirrtums derjenige, der es versäumt, sich an geeigneter Stelle, insbesondere…
…es tatsächlich entsprechende Unterlagen gebe, wird auf die (bereits oben angeführte) ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes verwiesen, wonach den Haftenden die gleiche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht wie den Abgabepflichtigen trifft, sodass er für die Möglichkeit des Nachweises seines pflichtgemäßen Verhaltens vorzusorgen hat. Im Übrigen ist nicht nachvollziehbar…
…der Gesellschaft haben, der ihm entsprechende Behauptungen und Nachweise ermögliche. Außerdem treffe den Haftenden (§ 77 Abs. 2 BAO) die gleiche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht (§ 119 leg. cit.) wie den Abgabepflichtigen, sodass er zeitgerecht für die Möglichkeit des Nachweises seines pflichtgemäßen Verhaltens vorzusorgen habe. Der zur Haftung…
…Gebarung der Gesellschaft haben, der ihm entsprechende Behauptungen und Nachweise ermögliche. Außerdem treffe den Haftenden (§ 77 Abs. 2 BAO) die gleiche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht (§ 119 BAO) wie den Abgabepflichtigen, sodass er zeitgerecht für die Möglichkeit des Nachweises seines pflichtgemäßen Verhaltens vorzusorgen habe. Der zur Haftung…
…der Gesellschaft haben, der ihm entsprechende Behauptungen und Nachweise ermögliche. Außerdem treffe den Haftenden (§ 77 Abs. 2 BAO), die gleiche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht (§ 119 Ieg.cit.) wie den Abgabenpflichtigen, sodass er zeitgerecht für die Möglichkeit des Nachweises seines pflichtgemäßen Verhaltens vorzusorgen habe. Der zur Haftung…
…den entsprechenden Nachweis zu erbringen. Trotz Fristverlängerung wurde der Vorhalt bis dato nicht beantwortet. Der Vollständigkeit halber ist noch zu bemerken, dass der Vertreter im Hinblick auf die oben dargelegte Beweislastverteilung zeitgerecht für den Nachweis seines pflichtgemäßen Verhaltens selbst vorzusorgen hat. Auf Grund der oben…
…Einblick in die Gebarung der Gesellschaft haben, der ihm entsprechende Behauptungen und Nachweise ermögliche. Außerdem treffe den Haftenden die gleiche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht wie den Abgabenpflichtigen, sodass er zeitgerecht für die Möglichkeit des Nachweises seines pflichtgemäßen Verhaltens vorzusorgen habe. Der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer habe…