…betrieblichen / beruflichen Veranlassung. 1. DVD-Player und DVDs: Eingangs ist festzustellen, dass es sich unter Heranziehung der obig dargestellten Grundsätze sowohl bei einem DVD-Player als auch Reise (bzw. Spielfilm)-DVDs um typischerweise der Lebensführung zuzurechnende Wirtschaftsgüter handelt. Wird der Nachweis einer nahezu ausschließlich beruflich…
…wenn der Steuerpflichtige den Nachweis der (nahezu) ausschließlich beruflichen bzw betrieblichen Verwendung erbringt. Es hat also derjenige, der typische Aufwendungen der privaten Lebensführung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend macht, im Hinblick auf seine Nähe zum Beweisthema von sich aus nachzuweisen, dass diese Aufwendungen entgegen der…
…entweder der jeweilige Seminarbesuch ist (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst, dann sind sämtliche Kosten abzugsfähig, oder dies ist nicht der Fall, dann sind sämtliche Kosten (und nicht nur einige) nicht abzugsfähig. Da der Nachweis der (nahezu) ausschließlich beruflichen Veranlassung der drei besuchten Seminare von der Bw…
…nahezu ausschließlich veranlasst war (vgl. VwGH vom 13. Dezember 1988, 88/14/0002). Dies nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen war die Bw. jedoch bislang nicht in der Lage. Die in Rede stehenden Ausgaben sind daher mangels Nachweises ihrer ausschließlichen oder nahezu ausschließlichen beruflichen Veranlassung…
…Tagen beruflichen und welche privaten Zwecken dienten. In dem dem Verwaltungsgerichtshof zur Beurteilung vorgelegten Fall wurden derartige Nachweise nicht erbracht, sodass der Gerichtshof aussprach, eine pauschale Angabe über Arbeitszeiten zwischen sechs und zehn Stunden könne "bei dem an den Nachweis der (nahezu) ausschließlichen betrieblichen Veranlassung…
…des Bw, von sich aus die (nahezu) ausschließliche berufliche Veranlassung von Aufwendungen nachzuweisen bzw. zumindest glaubhaft zu machen. Auch wenn ein Pädagoge Germanistik und Geschichte unterrichtet, ist nicht jedes Buch, das er anschafft, von vornherein Fachliteratur oder Arbeitsmittel. Der Bw hat nicht behauptet, dass die…
…Eine steuerlich nicht beachtliche Reise liegt etwa vor, wenn eine Geschäftsreise mit einer Erholungsreise verbunden wird und eine klare Trennung dieser beiden Bereiche nicht einwandfrei möglich ist. Zur Anerkennung der (nahezu) ausschließlichen beruflichen Veranlassung müssen folgende Voraussetzungen vorliegen (vgl. VwGH 6.10.1976, 1608/76…
…außer sie sind ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich veranlasst. Die (nahezu) ausschließliche berufliche Veranlassung von Kongress-, Studien- und Geschäftsreisen ist durch die Anlegung eines strengen Maßstabes festzustellen (VwGH 13.12.1988, 88/14/0002). Zur Anerkennung der nahezu ausschließlichen beruflichen (betrieblichen) Veranlassung müssen u.a…
…Repräsentationsaufwendungen - nur dann absetzbar, wenn - wie bereits unter Pkt. 1 ausgeführt - der Abgabepflichtige zweifelsfrei nachweist, dass die Zuwendungen einen direkten werbewirksamen Charakter haben und damit nahezu ausschließlich auf wirtschaftlicher (beruflicher) Grundlage beruhen. Eine bloße Glaubhaftmachung dieser Voraussetzungen reicht nicht aus (vgl. VwGH vom 3.6…
…der Arbeitnehmerveranlagungen für die Jahre 2004 und 2005 zu Recht anerkannt werden. Wenn aber die Veranstaltungen nicht vergleichbar einer konkreten Wahlveranstaltung Werbezwecken dienten, braucht nicht geprüft zu werden, ob die weitere, kumulativ erforderliche Voraussetzung der beruflichen Veranlassung vorliegt und ob die vom Bw. angebotenen Nachweise…
…macht Aufwendungen für eine Kulturfahrt als Obfrau des Tullnerfelder Kulturvereins zur niederösterreichischen Landesausstellung in der Höhe von € 150 geltend. Kosten einer Studienreise sind grundsätzlich Aufwendungen für die Lebensführung, außer sie sind ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich veranlasst. Die (nahezu) ausschließliche berufliche Veranlassung von Kongress-…
…des LBI gefunden haben, reicht als Nachweis für die (nahezu) ausschließlich beruflichen Veranlassung der Reisen nicht aus. Bei Aufwendungen, die aus betrieblichen Anlass getätigt werden, aber nach der Lebenserfahrung in der Regel auch der privaten Lebensführung dienen, trägt der Abgabenpflichtige die Beweislast. Er hat darzutun…
…Rechtsprechung hat der VwGH bei gemischt veranlasste Reisen, wonach hinsichtlich des Nachweises des (nahezu) ausschließlichen betrieblichen Anlasses ein strenger Maßstab anzulegen ist, bei nicht Nachweisbarkeit der (nahezu) ausschließlichen beruflichen Veranlassung deren Abzugsfähigkeit versagt. Mit Erkenntnis vom 27.1.2011, 2010/15/0197 hat der Verwaltungsgerichtshof…
…Werbungskosten nur dann abzugsfähig, wenn eine berufliche Veranlassung vorliegt. Diese Aufwendungen sind also nur dann abzugsfähig, wenn sie im Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre des Steuerpflichtigen stehen. Es muss ein eindeutiger und ausschließlicher Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften gegeben sein, um grundsätzlich Werbungskosten absetzen…
…in welcher er auf die Notwendigkeit in der Veranstaltungsbranche im Gespräch zu bleiben und "ein Know how über neue Trends" einzuholen, verweist. Eine derart allgemein gehaltene Aussage kann jedoch nicht als Nachweis einer nahezu ausschließlichen beruflichen Veranlassung gelten. Weiters bergründet er die von ihm geltend…
…angesehene Reise nahezu ausschließlich beruflich veranlasst, sondern auch durch private Erholungs- und Bildungsinteressen mitgeprägt ist. Dies rechtfertigt die Schlussfolgerung, dass auch für die angefertigten Reisedokumentationen und ihre Nachbearbeitung von einer solchen ineinandergreifenden Gemengelage auszugehen ist. Hat daher im Streitfall der Bw. nicht den Nachweis erbracht…
…beruflichen Tätigkeit nachgewiesen, sondern sich hauptsächlich mit allgemeinen Bestätigungen seitens der Schule bzw. des BM für A begnügt, die wie o.a. keinen Nachweis für den Werbungskostencharakter der Reisekosten hinsichtlich Z darstellen.Der UFS vermag daher allein aus genannten Gründen den nahezu ausschließlichen Zusammenhang der…
…den betrieblichen und privaten Veranlassungskomponenten nicht möglich und wurde vom Bw. nicht der Nachweis erbracht, dass die Aufwendungen für diese typischerweise die private Lebensführung betreffenden Wirtschaftsgüter ("Sportbekleidung", Alpinschi, Schitourenausrüstung und das Schiwachs samt Bürste) beinahe gänzlich oder anders ausgedrückt nahezu ausschließlich beruflich durch seine Schilehrertätigkeit…
…überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lässt, - Die Reise muss nach Planung und Durchführung dem Abgabepflichtigen die Möglichkeit bieten, Kenntnisse zu erwerben, die eine einigermaßen konkrete Verwertung in seinem Unternehmen gestatten, - Das Reiseprogramm und seine Durchführung müssen derart einseitig und nahezu ausschließlich auf interessierte Teilnehmer der…
…wenn der Steuerpflichtige den Nachweis der (nahezu) ausschließlich beruflichen bzw. betrieblichen Verwendung erbringt. Es hat also derjenige, der typische Aufwendungen der privaten Lebensführung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend macht, im Hinblick auf seine Nähe zum Beweisthema von sich aus nachzuweisen, dass diese Aufwendungen entgegen der…