…nur den belegmäßigen Nachweis hinsichtlich der begehrten Werbungskosten schuldig, er erbrachte auch keinen Nachweis, dass die begehrten Aufwendungen in einer der eben beschriebenen Art und Weise der Werbung gedient hätten (weil unter dem Titel Werbegeschenke geltend gemacht) sowie für deren nahezu überwiegende berufliche Veranlassung. Darauf…
…betrieblichen / beruflichen Veranlassung. 1. DVD-Player und DVDs: Eingangs ist festzustellen, dass es sich unter Heranziehung der obig dargestellten Grundsätze sowohl bei einem DVD-Player als auch Reise (bzw. Spielfilm)-DVDs um typischerweise der Lebensführung zuzurechnende Wirtschaftsgüter handelt. Wird der Nachweis einer nahezu ausschließlich beruflich…
…wenn der Steuerpflichtige den Nachweis der (nahezu) ausschließlich beruflichen bzw betrieblichen Verwendung erbringt. Es hat also derjenige, der typische Aufwendungen der privaten Lebensführung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend macht, im Hinblick auf seine Nähe zum Beweisthema von sich aus nachzuweisen, dass diese Aufwendungen entgegen der…
…der vom BF übermittelten Bestätigung vom 25.08.2009 (es handelt sich im ggst. Fall um das Jahr 2013!) geht nur hervor, dass es im ****3**** keine Kamera für den Außendienst gibt. Damit hat aber der Bf. weder den Nachweis der (nahezu) ausschließlichen beruflichen Veranlassung…
…den von der Judikatur geforderten Nachweis der (nahezu) ausschließlich beruflichen Veranlassung nicht erbracht. Gegen den neuen Einkommensteuerbescheid 2013 vom 28.4.2015 richtet sich die Beschwerde der Bf., die nach einem rechtzeitigen Fristverlängerungsantrag am 26.6.2015 innerhalb offener Frist vom steuerlichen Vertreter der Bf…
…geforderte Nachweis der nahezu ausschließlichen beruflichen Veranlassung sei nicht erbracht worden, weshalb ein Werbungskostenabzug nicht möglich sei. Einzig die Teilnahme am ***Tagung*** sei von den privat veranlassten Reiseabschnitten zu trennen. Dafür setzte das Finanzamt Nächtigungskosten iHv 229,64 Euro ("halbe" Kosten lt. Rechnung, da der…
…entspricht der ständigen Rechtsprechung des VwGH, dass Aufwendungen für Wirtschaftsgüter, die nach der allgemeinen Lebenserfahrung in gleicher Weise privat wie auch beruflich bzw betrieblich verwendet werden können, nur dann einkünftemindernd in Ansatz gebracht werden können, wenn der Steuerpflichtige den Nachweis der (nahezu) ausschließlich beruflichen bzw…
…Das Finanzamt führte aus, dass zur Anerkennung der nahezu ausschließlichen beruflichen Veranlassung folgende vier Voraussetzungen notwendig erfüllt sein müssen: - die Planung und Durchführung erfolgen in einer lehrgangsmäßigen Organisation oder sonst in einer Weise, die die zumindest weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lässt; - die Reise…
…ein privates Tablet und einen privaten Internetzugang verfüge. Ein Nachweis der nahezu ausschließlich beruflichen Veranlassung konnte dadurch nicht glaubhaft dargestellt werden, zumal der Bf ausführt, dass die privaten Angelegenheiten größtenteils und damit nicht ausschließlich via mobilem Tablet abgewickelt würden. Dem Abzug eines Privatanteils von 40 …
…entweder der jeweilige Seminarbesuch ist (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst, dann sind sämtliche Kosten abzugsfähig, oder dies ist nicht der Fall, dann sind sämtliche Kosten (und nicht nur einige) nicht abzugsfähig. Da der Nachweis der (nahezu) ausschließlich beruflichen Veranlassung der drei besuchten Seminare von der Bw…
…nahezu ausschließlich veranlasst war (vgl. VwGH vom 13. Dezember 1988, 88/14/0002). Dies nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen war die Bw. jedoch bislang nicht in der Lage. Die in Rede stehenden Ausgaben sind daher mangels Nachweises ihrer ausschließlichen oder nahezu ausschließlichen beruflichen Veranlassung…
…Tagen beruflichen und welche privaten Zwecken dienten. In dem dem Verwaltungsgerichtshof zur Beurteilung vorgelegten Fall wurden derartige Nachweise nicht erbracht, sodass der Gerichtshof aussprach, eine pauschale Angabe über Arbeitszeiten zwischen sechs und zehn Stunden könne "bei dem an den Nachweis der (nahezu) ausschließlichen betrieblichen Veranlassung…
…des Bw, von sich aus die (nahezu) ausschließliche berufliche Veranlassung von Aufwendungen nachzuweisen bzw. zumindest glaubhaft zu machen. Auch wenn ein Pädagoge Germanistik und Geschichte unterrichtet, ist nicht jedes Buch, das er anschafft, von vornherein Fachliteratur oder Arbeitsmittel. Der Bw hat nicht behauptet, dass die…
…Eine steuerlich nicht beachtliche Reise liegt etwa vor, wenn eine Geschäftsreise mit einer Erholungsreise verbunden wird und eine klare Trennung dieser beiden Bereiche nicht einwandfrei möglich ist. Zur Anerkennung der (nahezu) ausschließlichen beruflichen Veranlassung müssen folgende Voraussetzungen vorliegen (vgl. VwGH 6.10.1976, 1608/76…
…außer sie sind ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich veranlasst. Die (nahezu) ausschließliche berufliche Veranlassung von Kongress-, Studien- und Geschäftsreisen ist durch die Anlegung eines strengen Maßstabes festzustellen (VwGH 13.12.1988, 88/14/0002). Zur Anerkennung der nahezu ausschließlichen beruflichen (betrieblichen) Veranlassung müssen u.a…
…beruflichen Veranlassung sind nicht abzugsfähig (VwGH 05.07.2004, 99/14/0064). Dies gilt auch für typischerweise der Lebensführung dienende Wirtschaftsgüter, wenn sie gemischt genutzt werden (Jakom/Baldauf EStG § 20 Rz 12). Ausnahmen vom Abzugsverbot bestehen für Wirtschaftsgüter, die ausschließlich oder nahezu ausschließlich - also nicht…
…Repräsentationsaufwendungen - nur dann absetzbar, wenn - wie bereits unter Pkt. 1 ausgeführt - der Abgabepflichtige zweifelsfrei nachweist, dass die Zuwendungen einen direkten werbewirksamen Charakter haben und damit nahezu ausschließlich auf wirtschaftlicher (beruflicher) Grundlage beruhen. Eine bloße Glaubhaftmachung dieser Voraussetzungen reicht nicht aus (vgl. VwGH vom 3.6…
…der Arbeitnehmerveranlagungen für die Jahre 2004 und 2005 zu Recht anerkannt werden. Wenn aber die Veranstaltungen nicht vergleichbar einer konkreten Wahlveranstaltung Werbezwecken dienten, braucht nicht geprüft zu werden, ob die weitere, kumulativ erforderliche Voraussetzung der beruflichen Veranlassung vorliegt und ob die vom Bw. angebotenen Nachweise…
…stellen Wirtschaftsgüter dar, welche typischerweise der Lebensführung dienen. Nach der zitierten Rechtsprechung können solche Aufwendungen als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn nachgewiesen wird, dass diese Wirtschaftsgüter nahezu ausschließlich für die berufliche Tätigkeit verwendet werden. Nach den getroffenen Feststellungen konnte die Bf glaubhaft nachweisen, dass die verfahrensgegenständlichen…
…entgegen der allgemeinen Lebenserfahrung (nahezu) ausschließlich die berufliche bzw. betriebliche Sphäre betreffen (VwGH 24.11.2016, Ro 2014/13/0045; 22.2.2007, 2006/14/0020; 17.6.2015, 2011/13/0048). Vor dem Hintergrund dieser Rechtslage ist festzuhalten, dass die Bf. nicht nachweisen konnte…