…jährliche Steigerung). Wertänderungen am Grund und Boden kämen insbesondere in Betracht bei - Umweltveränderungen (Verkehrslärm), - Verschlechterung der Verkehrsverhältnisse, - behördlichen Maßnahmen und - Veränderungen des Umfeldes. Im Zuge der Außenprüfung seien solche Umstände nur für eine Liegenschaft dargetan worden (Zivilgerichtsurteil betreffend eine erhebliche Mietzinsreduktion infolge von Baumängeln). Die…
…jedoch einen Nachweis betreffend die Vermögensumschichtungen, die über ihr Konto gelaufen seien, schuldig blieb, stellt die Heranziehung des tatsächlichen Vermögenszuwachses der Berufungswerberin für die Feststellung des Ausmaßes der Bereicherung bzw. der Höhe der unentgeltlichen Zuwendungen eine zulässige und zuverlässige Methode dar, die auch von der…
…Begründung auf. Bei einem Großteil der die strittige Liegenschaft betreffenden Erlöse und Aufwendungen, vor allem die hohen Reiseaufwendungen, war aus den Bilanzen der Zusammenhang nicht ersichtlich und stellen die diesbezüglichen Feststellungen der Prüferin (siehe Tz 24 des Betriebsprüfungsberichtes) jedenfalls neu hervorgekommene Umstände im Sinne von §…
…Zeitpunkt ein derartiger Vertrag zur Verfügung gestanden ist, grundsätzlich beizupflichten ist, ist im vorliegenden Fall der in Rede stehenden und erst nach mehrjähriger Verfahrensdauer in unterschriebener Form vorgelegten Darlehensurkunde jegliche Beweiskraft abzusprechen. Unabhängig von der Frage einer beweiskräftigen Urkunde, sprechen auch die übrigen Umstände und…
…Sonstige Wertänderungen und sonstige wertbeeinflussende Umstände, wie etwa Lage der Liegenschaft, baurechtliche oder andere öffentlich-rechtliche Beschränkungen sowie erhebliche Abweichungen von den üblichen Baukosten, sind gesondert zu berücksichtigen. § 10 Abs. 3: Beim Sachwertverfahren sind die dem Herstellungswert zugrunde gelegten Raum- oder Flächenmeterpreise und Indices anzugeben…
…dass der GesbR tatsächlich auch keine Verpflichtung zur Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen auferlegt wäre, weshalb der Nachweis einer vorsätzlichen Begehungsweise der Beschuldigten betreffend die vorgeworfenen Verkürzungen an Umsatzsteuervorauszahlungen (und auch allenfalls einer versuchten Verkürzung an Jahresumsatzsteuern) im Zweifel nicht zu führen ist. Eine bloß grob fahrlässige…
…Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). § 3 Abs. 1: Unter Gesamtgewinn ist der Gesamtbetrag der Gewinne zuzüglich steuerfreier Einnahmen abzüglich des Gesamtbetrags der Verluste zu verstehen. Steuerfreie Einnahmen sind nur insoweit anzusetzen, als sie nicht zu einer Kürzung von Aufwendungen (Ausgaben) führen. Wertänderungen von Grund und Boden…
…Juli 2005, RV/0134-L/03; zitiert bei Renner, ÖStZ 2005, 547). Betreffend die umsatzsteuerliche Beurteilung verneinte der steuerliche Vertreter, dass das Umsatzsteuergesetz eine Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung (Äquivalenz) erfordere, mit der Begründung, dass sich dies einerseits aus § 4 UStG, andererseits aus dem Belastungskonzept…
…zuzüglich steuerfreier Einnahmen abzüglich des Gesamtbetrages der Verluste zu verstehen. Steuerfreie Einnahmen sind nur insoweit anzusetzen, als sie nicht zu einer Kürzung von Aufwendungen (Ausgaben) führen. Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, sind nur bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 anzusetzen…
…steuerfreie Einnahmen abzüglich des Gesamtbetrages der Verluste zu verstehen. Steuerfreie Einnahmen sind nur insoweit anzusetzen, als sie nicht zu einer Kürzung von Aufwendungen führen. Wertänderungen von Grund und Boden der zum Anlagevermögen geführt, sind nur bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 anzusetzen. Unstrittig ist…
…Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Gemäß § 303 Abs. 2 leg. cit. ist der Antrag auf Wiederaufnahme gemäß Abs. 1 binnen einer Frist von drei Monaten von dem Zeitpunkt an…
…vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nach Wiederaufnahme erlassenen Sachentscheidung hätte gelangen können. Die erst bei der abgabenbehördlichen Prüfung neu hervorgekommenen Umstände des Erwerbes und der Finanzierung der von der Bw. vermieteten Wohnungen in X…
…worden, als er von der Y-GmbH von einer vorzeitigen Rückzahlung in bestimmter Höhe nach dem 5., spätestens im 10. Jahr in Form einer Modellrechnung informiert worden sei. Als Nachweis der Einkommens- und Vermögenssituation bezüglich der für die Sondertilgung benötigten Geldmittel seien vom Bw. Gehaltsbetätigungen…
…von Aufwendungen (Ausgaben). Gemäß § 3 Abs. 1 LVO ist unter Gesamtgewinn der Gesamtbetrag der Gewinne zuzüglich steuerfreier Einnahmen abzüglich des Gesamtbetrages der Verluste zu verstehen. Steuerfreie Einnahmen sind nur insoweit anzusetzen, als sie nicht zu einer Kürzung von Aufwendungen (Ausgaben) führen. Wertänderungen von Grund und…
…von Aufwendungen (Ausgaben). Gemäß § 3 Abs. 1 LVO ist unter Gesamtgewinn der Gesamtbetrag der Gewinne zuzüglich steuerfreier Einnahmen abzüglich des Gesamtbetrages der Verluste zu verstehen. Steuerfreie Einnahmen sind nur insoweit anzusetzen, als sie nicht zu einer Kürzung von Aufwendungen (Ausgaben) führen. Wertänderungen von Grund und…
…von Aufwendungen (Ausgaben). Gemäß § 3 Abs. 1 LVO ist unter Gesamtgewinn der Gesamtbetrag der Gewinne zuzüglich steuerfreier Einnahmen abzüglich des Gesamtbetrages der Verluste zu verstehen. Steuerfreie Einnahmen sind nur insoweit anzusetzen, als sie nicht zu einer Kürzung von Aufwendungen (Ausgaben) führen. Wertänderungen von Grund und…
…Gesamtgewinn der Gesamtbetrag der Gewinne zuzüglich steuerfreie Einnahmen abzüglich des Gesamtbetrages der Verluste zu verstehen. Steuerfreie Einnahmen sind nur insoweit anzusetzen, als sie nicht zu einer Kürzung von Aufwendungen führen. Wertänderungen von Grund und Boden der zum Anlagevermögen geführt, sind nur bei der Gewinnermittlung nach …
…vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nach Wiederaufnahme erlassenen Sachentscheidung hätte gelangen können. Die erst bei der abgabenbehördlichen Prüfung neu hervorgekommenen Umstände des Erwerbes und der Finanzierung der von der Bw. vermieteten Wohnung in X…
…werden kann. Weiters sollte er den Mietaufwand von € 6.666,67 und die übrigen Werbungskosten in Höhe von € 2.017,13 nachweisen, die AfA-Bemessungsgrundlage und die Maßnahmen, die auf die Vermietungsabsicht schließen lassen, bekannt geben sowie den Mietvertrag betreffend X. vorlegen bzw…
…der Gesamtbetrag der Gewinne zuzüglich steuerfreier Einnahmen abzüglich des Gesamtbetrages der Verluste zu verstehen. Steuerfreie Einnahmen sind nur insoweit anzusetzen, als sie nicht zu einer Kürzung von Aufwendungen (Ausgaben) führen. Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, sind nur bei einer Gewinnermittlung nach …