…das Gesamteinkommen steuerlich zu erfassen, sonach nicht der Betriebsstättenstaat, sondern der Ansässigkeitsstaat. Ob der Ansässigkeitsstaat des beschränkt Steuerpflichtigen seine ihn primär treffende Aufgabe der Berücksichtigung von Auslandsverlusten wahrnimmt oder nicht, ist nach § 102 EStG 1988 für die Verlustabzugsfähigkeit der in inländischen Betriebsstätten angefallenen Verluste unerheblich…
…in der Lage ist, das Gesamteinkommen steuerlich zu erfassen, sonach nicht der Betriebsstättenstaat, sondern der Ansässigkeitsstaat. Ob der Ansässigkeitsstaat des beschränkt Steuerpflichtigen seine ihn primär treffende Aufgabe der Berücksichtigung von Auslandsverlusten wahrnimmt oder nicht, ist nach § 102 EStG 1988 für die Verlustabzugsfähigkeit der in inländischen…
…dass eine Nachversteuerung mangels ordentlicher Veranlagungen in Deutschland nicht mehr erfolgen kann, gehe daher völlig ins Leere. Das Zustandekommen des Letztbescheides ist (wie die Finanz selbst festhält) auch aus unserer Sicht ohne Bedeutung. Es sei vielmehr beim Hereinziehen von Auslandsverlusten auf Grund klarer gesetzlicher Vorgaben…
…dass Österreich bei Unternehmen mit Steuerausländereigenschaft eine Verlustverwertung nur subsidiär gegenüber dem Ansässigkeitsstaat zuläßt. Ob der Ansässigkeitsstaat des beschränkt Steuerpflichtigen seine ihn primär treffende Aufgabe der Berücksichtigung von Auslandsverlusten wahrnimmt oder nicht, ist für die Abzugsfähigkeit der in inländischen Betriebstätten angefallenen Verluste unerheblich. Entscheidend ist…
…im Betriebsstättenstaat verrechneten Verlustvorträge eine Besteuerung erfolge, so muss dem entgegengehalten werden, dass diese schweizerische "Nachversteuerung" aufgrund des eindeutigen gesetzlichen Wortlautes von der Bedingung abhängig ist, dass im Betriebsstättenstaat (im konkreten Fall Österreich) ein Verlustvortrag verrechnet worden ist. Da dies aber erst im gegenständlichen Berufungsverfahren…
…bezweckt, dass Österreich bei Unternehmen mit Steuerausländereigenschaft eine Verlustverwertung nur subsidiär gegenüber dem Ansässigkeitsstaat zuläßt. Ob der Ansässigkeitsstaat des beschränkt Steuerpflichtigen seine ihn primär treffende Aufgabe der Berücksichtigung von Auslandsverlusten wahrnimmt oder nicht, ist für die Abzugsfähigkeit der in inländischen Betriebsstätten angefallenen Verluste unerheblich. Entscheidend…
… 102 Abs. 2 Z 2 letzter Satz EStG 1988 den Abzug von zwischen 1994 und 1997 in der Betriebsstätte entstandenen Verluste zuzulassen, wenn in Deutschland gem. § 2a Abs. 3 dEStG eine Nachversteuerung vorgenommen wurde und nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Der Prüferin sei am…
…das Gesamteinkommen steuerlich zu erfassen, sonach nicht der Betriebsstättenstaat, sondern der Ansässigkeitsstaat. Ob der Ansässigkeitsstaat des beschränkt Steuerpflichtigen seine ihn primär treffende Aufgabe der Berücksichtigung von Auslandsverlusten wahrnimmt oder nicht, ist nach § 102 EStG 1988 für die Verlustabzugsfähigkeit der in inländischen Betriebsstätten angefallenen Verluste unerheblich…
…in der Lage ist, das Gesamteinkommen steuerlich zu erfassen, sonach nicht der Betriebsstättenstaat, sondern der Ansässigkeitsstaat. Ob der Ansässigkeitsstaat des beschränkt Steuerpflichtigen seine ihn primär treffende Aufgabe der Berücksichtigung von Auslandsverlusten wahrnimmt oder nicht, ist nach § 102 EStG 1988 für die Verlustabzugsfähigkeit der in inländischen…
…in der Lage ist, das Gesamteinkommen steuerlich zu erfassen, sonach nicht der Betriebsstättenstaat, sondern der Ansässigkeitsstaat. Ob der Ansässigkeitsstaat des beschränkt Steuerpflichtigen seine ihn primär treffende Aufgabe der Berücksichtigung von Auslandsverlusten wahrnimmt oder nicht, ist nach § 102 EStG 1988 für die Verlustabzugsfähigkeit der in inländischen…
…in der Lage ist, das Gesamteinkommen steuerlich zu erfassen, sonach nicht der Betriebsstättenstaat, sondern der Ansässigkeitsstaat. Ob der Ansässigkeitsstaat des beschränkt Steuerpflichtigen seine ihn primär treffende Aufgabe der Berücksichtigung von Auslandsverlusten wahrnimmt oder nicht, ist nach § 102 EStG 1988 für die Verlustabzugsfähigkeit der in inländischen…
…1,295.224,00) und aus V+V (€ 6.538,00) geltend gemacht. Für die Jahre 2003 und 2004 würde es zu einer Nachversteuerung der Auslandsverluste (2003: € 85.655,00; 2004: € 56.172,00) und zu einer Anrechnung des verbleibenden Verlustvortrages kommen…
…der originär nationalen Norm des § 2 Abs. 2 EStG 1988 (vgl. dazu Zorn, Verwertung von Auslandsverlusten bei DBA mit Befreiungsmethode, SWI 11/2001, 456). Ausländische Verluste sind im Rahmen der Ermittlung des Welteinkommens eines österreichischen Steuerpflichtigen in Abzug zu bringen, ohne dass es dazu einer…
…die bezeichneten Bescheide aufzuheben, die von der Bw. durchgeführte Berechnung anzuerkennen und die Nichtversteuerung der den Transportverlusten im Fernwärmenetz zuordenbaren Erdgasmenge. b. Nachgefordert würden folgende Beträge: | für 1996 | -283.376,00 | für 1997 | 2.760.555,00 | für 1998 (1…
…welches dem Artikel 24 des OECD-Musterabkommens nachgebildet ist und die Gleichbehandlung von unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtigen verlangt, aber auch unter Berücksichtigung des Erkenntnisses des VwGH vom 25.9.2001, 99/14/0217 ("Auslandsverlusterkenntnis") wäre dem Begehren der Bw. insofern Rechnung zu tragen als gewährleistet…
…verlagert", vielmehr wird (ungeachtet einer allfälligen späteren Nachversteuerung) für 2005 eine fiktive - die Anschaffungskosten überschreitende - Abschreibung konstruiert, die weder dem nationalen Steuerrecht, noch den unionsrechtlichen Vorgaben entspricht. (3) Die Behandlung von Passivposten (Verweis auf potentielle österreichische Rückstellungen) war bisher weder Gegenstand höchstgerichtlicher Rspr, noch ist…
…ein, dass ihrer Meinung nach die Berücksichtigung ausländischer Verluste von Amts wegen zu erfolgen hätte. Das Einkommensteuergesetz sehe vor, dass im Ausland nicht berücksichtigte Verluste bei der Ermittlung des Einkommens anzusetzen sind. Diese Formulierung stelle nicht darauf ab, dass der Abgabenpflichtige selbst die Auslandsverlustverwertung veranlasst…
…Um eine solche doppelte Verlustverwertung zu vermeiden, sieht § 2 Abs. 8 Z 3 EStG 1988 die Nachversteuerung der seinerzeit im Inland berücksichtigten ausländischen Verluste im Jahr der Verwertung im Ausland vor (vgl. Schuh, Auslandsverluste im österr. Steuerrecht, ÖStZ 2006, 314). Obergrenze des die Einkünfte des…
…DBA-Deutschland verankerten Betriebsstättendiskriminierungsverbotes darf die Besteuerung einer Betriebsstätte, die ein Unternehmen eines Vertragsstaats im anderen Vertragstaat hat, im anderen Staat nicht ungünstiger sein als die Besteuerung von Unternehmen des anderen Staates, die die gleiche Tätigkeit ausüben. Demzufolge sind österreichische Betriebsstättenverluste eines in Deutschland ansässigen…
…dieser gekürzte Gewinn dann aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden und eine doppelte Verwertung der Verluste verhindert. Diese Judikatur hat in der Literatur umfangreichen Wiederhall gefunden (vergleiche Zorn, Verwertung von Auslandsverlusten bei DBA mit Befreiungsmethode, SWI 2001, 456ff; Loukota, Sensationelle Neuerung bei DBA-Auslandsverlusten, SWI 2001…