…abgeschlossenen Nutzungsvertrag betreffend die erbl. Genossenschaftswohnung vom 14.3.2005, siehe Beilage ./A, wurden vom Gerichtskommissär Notar D.W. der Finanzierungsbeitrag von EUR 79.000,00 nicht in das Nachlassinventar aufgenommen. Eintrittsberechtigt war die erbl. Lebensgefährtin F.K. im Hinblick darauf, dass diese die erbl…
…diese mit einer Wohnnutzfläche von rund 70 m², verfügt. Laut Nachlassinventar war der Erblasser Hälfteeigentümer dieser Liegenschaft. Daneben ist der Witwe ein (endbesteuertes) Bausparguthaben in Höhe von € 2.324,20 zugefallen. Der kapitalisierte Wert beider Vermögenswerte wird vom Gerichtskommissär mit gesamt € 24.263…
…Schmuck, Sparbücher, Wertpapiere etc.) und Passiven (Verbindlichkeiten) ersichtlich ist, somit ein Nachlassinventar. 9)Legen Sie überdies einen Zahlscheinabschnitt vor, der belegt, dass der Berufungswerber die geltend gemachten Begräbniskosten entrichtet hat. Ein solcher findet sich bisher nicht im Akt (die Rechnung des Beerdigungsinstitutes H über 3…
…bzw. Erben vorgehen (1 Ob 568/92 = SZ 65/65). Die geschenkte Sache ist im Nachlassinventar als Aktivum und die entsprechende Schuld gegenüber dem Beschenkten als Passivum zu verzeichnen (7 Ob 56/00 m). Während bei einer Grundstücksschenkung übernommene Schulden, die am Grundstück lasten…
…927ff vertreten. "Nach dem Tod des Schenkers falle die geschenkte Sache in den Nachlass. Sie sei in das Nachlassinventar als Aktivum aufzunehmen, gleichzeitig müsse aber der Anspruch des Beschenkten als Erblasserschuld ausgewiesen werden. Der Anspruch des Beschenkten richte sich gegen den Nachlass und nach der…
…Verstorbenen in der Schweiz "--_" eine "Einschätzungsmitteilung und Errechnung für die Erbschaftssteuer" in der gegenständlichen Verlassenschaftsangelegenheit zugestellt, wonach anhand der Einschätzung des Nachlassinventars und Erbteilaktes eine Steuer von zusammen CH 29.512,20 vorgeschrieben worden ist (vgl. Beilage 2 zum Schriftsatz Sch vom 13.11.2006)…
…werden kann (= überschießender Steuervorteil), den Legataren (und Pflichtteilsberechtigten) anteilig zu. Laut dem eingangs aufgeführten Nachlassinventarium belaufen sich im Berufungsfalle die im Nachlass vorhandenen endbesteuerten Vermögenswerte auf € 22.68 und beträgt der Reinnachlass € 7.698,90. Nach Erfüllung aller Legatsansprüche in Höhe von…
…zum Substituten der vakanten Notariatsstelle keinesfalls absehbar. Im Hinblick auf die Überschuldung des Legates habe ich mich nach Ernennung und Errichtung des Nachlassinventars des Legates am 6.9.2006 entschlagen und den Geldpflichtteil iHv € 50.000,- gefordert. Auch die Aufrechnung dieses Betrages wurde von…
…der vom Erben sozusagen nicht ausgenützt werden könnte (= überschießender Steuervorteil), der Pflichtteilsberechtigten zustehen. Laut dem eingangs aufgeführten Nachlassinventarium belaufen sich im Berufungsfalle die im Nachlass vorhandenen endbesteuerten Vermögenswerte auf insgesamt € 88.136,66. In Anbetracht obiger Ausführungen ermittelt sich der Reinnachlass wie folgt: …
…GZ. 3, betrug die Nachlassüberschuldung aufgrund eines errichteten Nachlassinventars 88.077,71 €. Demgemäß sei von der XY Privatstiftung auch nur eine bedingte Erbserklärung abgegeben worden. Trotz ausgewiesener Nachlassüberschuldung wurde der Nachlass von der Erbin angenommen und die Ausstellung der Einantwortungsurkunde beantragt, insbesondere im Hinblick…
…kann (= überschießender Steuervorteil), den Legataren (und Pflichtteilsberechtigten) anteilig zu. Laut dem eingangs aufgeführten Nachlassinventarium belaufen sich im Berufungsfalle die im Nachlass vorhandenen endbesteuerten Vermögenswerte auf insgesamt gerundet € 149.755und wurde der Reinnachlass im Betrag von € 274.042 festgestellt. Nach Erfüllung aller Legatsansprüche…
…kann (= überschießender Steuervorteil), den Legataren (und Pflichtteilsberechtigten) anteilig zu. Laut dem eingangs aufgeführten Nachlassinventarium belaufen sich im Berufungsfalle die im Nachlass vorhandenen endbesteuerten Vermögenswerte auf insgesamt gerundet € 149.755und wurde der Reinnachlass im Betrag von € 274.042 festgestellt. Nach Erfüllung aller Legatsansprüche…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird stattgegeben und der bekämpfte Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe A.K-E. verstarb am 30. Mai 2004. Der erbliche Ehemann…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird stattgegeben und der bekämpfte Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe A.K-E. verstarb am 30. Mai 2004. Der erbliche Ehemann…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 30. Jänner 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 21. Jänner 2009 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 9…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Michael Goller, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, ADR, vertreten durch Dr. Michael Ambros, Rechtsanwalt, 1060 Wien, Mariahilferstr. 83/5, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 13. Februar 2007 betreffend Grunderwerbsteuer zu ErfNr**** entschieden: Die Berufung wird als…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Zemrosser und die weiteren Mitglieder HR Dr. Ploner, Dr. Wilhelm Miklin und Horst Hoffmann im Beisein der Schriftführerin FOI Claudia Orasch über die Berufung des Bw., vom 29. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Michael Goller, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des X, Adr, vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 12. September 2006 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und die Grunderwerbsteuer mit 3,5 v. H. von € 165…