…2012 ab. Als Begründung wurde ausgeführt, dass Personen die nicht österreichische Staatsbürger sind nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe haben, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten. Mit Schreiben vom 19. Juni…
…Rechtskraft. Am 04.11.2010 brachte die Bw. bei der Bezirkshauptmannschaft einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß § 44 Abs.3 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz NAG ein, welcher mit Bescheid vom 22.12.2010 als unzulässig zurückgewiesen wurde. Dieser Bescheid wurde mit Bescheid des BM.I…
…gemäß § 3 Abs. 2 FLAG nur dann ein Anspruch bestehe, wenn sich Antragsteller und anspruchsbegründendes Kind nach § 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005 rechtmäßig in Österreich aufhalten. Mit Berufung vom 26.05.2008 brachte der Bw vor, dass…
…Kind würden sich gem. § 9 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz rechtmäßig in Österreich aufhalten und als EWR-Bürger nach den Übergangsbestimmungen des NAG keine Anmeldebescheinigung benötigen. Dies decke sich auch mit den Überprüfungen vom Einwohner und Standesamt der y. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs…
…2.2009 in letzter Instanz nach dem Asylgesetz 1997 abgewiesen. In der Folge stellten der Berufungswerber und seine Familienangehörigen Anträge auf Erteilung von Niederlassungsbewilligungen "unbeschränkt" gemäß § 43 NAG. Die Niederlassungsbewilligungen wurden mit 21.10.2009 erteilt. Der Berufungswerber bezog durchgehend Familienbeihilfe. Mit Bescheid vom 8…
…Da sich weder die Berufungswerberin noch die Kinder gemäß §§ 8 und 9 NAG rechtmäßig in Österreich aufhalten würden und weder ihr noch den Kindern Asyl nach dem Asylgesetz 2005 gewährt worden sei, bestehe nach der ab 1. Jänner 2006 geltenden Rechtslage kein Anspruch auf Familienbeihilfe.…
…gemäß §§ 8 oder 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) rechtmäßig in Österreich auf. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung verweist der Berufungswerber im Wesentlichen auf eine (damals noch ausstehende) Entscheidung des Asylgerichtshofs. Mit Bescheiden vom 11. Mai 2011 hat der Asylgerichtshof schließlich entschieden, dass die…
…eine Kopie des Reisepasses und des im Reisepass bestätigten Visums für Österreich, weiters eine Ablichtung der E-Card des Sohnes mit dem Ablaufdatum 31.10.2012 und eine Ablichtung der NAG-Karte des Sohnes, ausgestellt am 3.8.2007 mit einem Gültigkeitsdatum bis 3.8…
…ist ein weiterer Aufschub nicht mehr zulässig, die Quotenpflicht erlischt und der Familiennachzug wird in diesen Fällen quotenfrei gestattet (§ 12 Abs 7 NAG). Daraus resultiert, dass nach der im Jahr 2006 und danach geltenden Rechtslage der Nachzug von Familienangehörigen, insoweit er sich auf die Ehegattin…
…die nicht österreichische Staatsbürger seien, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) rechtmäßig in Österreich aufhielten. Mit 1.1.2006 sei der § 3 FLAG im Zuge der Erneuerung des Niederlassungs- und Aufenthaltsrechtes neu verfasst worden. Somit ergäben sich ab 2006…
…rechtzeitig, beim Magistrat X. eingebrachten Verlängerungsantrag ein Bleiberecht nach § 8 Abs. 5 NAG zukommen wodurch die Voraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe gegeben seien. Im Rahmen der Antragstellung auf Zuerkennung der Beihilfe legte der Bw. eine Bestätigung des Einwohner- und Standesamtes X., Abteilung Fremdenrecht vor…
…dass das Verfahren nochmals einige Monate in Anspruch nehmen werde. Da der Familie aufgrund der offenen Verlängerungsanträge eine Aufenthaltsberechtigung nach dem NAG zukomme und das Verfahren unverhältnismäßig lang dauere, werde die Auszahlung der Familienbeihilfe ab 1.3.2006 beantragt. Beigelegt wurden dem Antrag die Bescheide…
…1967 in der ab 1.1.2006 geltenden Fassung haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten. Nach § 3 Abs…
…Jänner 2006 geltenden Fassung anzuwenden sei, und die Kinder sich im genannten Zeitraum nicht gemäß § 8 NAG rechtmäßig im Inland aufgehalten hätten. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung widerspricht die Berufungswerberin der Rechtsauffassung des Finanzamtes. Mit Berufungsvorentscheidung vom 29. Mai 2013 hat das Finanzamt über…
…1967 in der ab 1.1.2006 geltenden Fassung haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten. Nach § 3 Abs…
…habe, wo die Mutter des Sohnes lebe, wer Aufsichtsperson für dieses Kind sei, eine Kindergartenbestätigung und Unterlagen über den rechtmäßigen Aufenthalt des Sohnes in Österreich mittels NAG Karte mit Aufenthaltstitel nachzureichen. Mit undatiertem Schreiben, beim FA eingelangt am 13. August 2008 führte der BW aus…
…dann zu gewähren sei, wenn sich sowohl die beihilfenanspruchsberechtigte Person, als auch das anspruchsvermittelnde Kind nach den Bestimmungen des § 8 bzw. 9 NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) rechtmäßig in Österreich aufhalten würde. Ein ausgestelltes Visum stelle - wie im gegenständlichen Verfahren für die Bw. als auch für…
…1967, in der ab 1.1.2006 geltenden Fassung, haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten. Nach § 3 Abs…
…Staatsbürgerschaft A, und einen Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt (z. B.: NAG-Karte mit Aufenthaltstitel) der Antragstellerin und der mj. Tochter O vorzulegen. Die Bw. legte zwei Bestätigungen über die erfolgte Antragstellung auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Niederlassungsbewilligung) der Bundespolizeidirektion Wien vom 11.8.2004 betreffend…
…5. November 2009 im Friseurgeschäft ausgesagt, dass sie alle anfallenden Damen-Friseurtermine erledige, da alle anderen Damen nur Nageldesignerinnen gewesen seien. Dazu habe sie einen eigenen Kalender für ihre Termine verwendet. Ihr seien von der Betriebsprüfung aber ohnehin nur eine Produktivität von 20 % zugeschrieben worden…