…möglich. Zusammenfassend sei in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass die Vorlage der "zusätzlichen" Belege abermals nichts anderes als den -wegen des dem entgegenstehenden Nämlichkeitsprinzips untauglichen- Versuch des geprüften Unternehmens darstelle, durch "negative Beweisführung" den Ursprung der in den von Ausfuhrerstattungsanträgen erfassten Exporte zu dokumentieren bzw. ihr…
…Das Zollamt Salzburg lässt bei seiner Forderung nach (unbedingter) Vorlage der von ihm aufgezählten Unterlagen offenbar nämlich außer Acht, dass zwar grundsätzlich bei der Feststellung des EU- Ursprunges der für die Ausfuhrerstattung betroffenen Exportsendung verwendeten "Wareneinsatzes" das "Nämlichkeitsprinzip" zu gelten hat, dieses aber in lebensnaher…
…Rippe" o.ä.) nicht möglich. Zusammenfassend sei in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass die Vorlage der "zusätzlichen" Belege abermals nichts anderes als den -wegen des dem entgegenstehenden Nämlichkeitsprinzips untauglichen- Versuch der Bf darstelle, durch "negative Beweisführung" den Ursprung der in den von Ausfuhrerstattungsanträgen erfassten Exporte zu…
…nur bei im Zollkodex explizit angeführten Verfahren, wie insbesondere bei aktiver Veredelung (Art.148 Zollkodex) angewendet werden, ansonsten gilt das Nämlichkeitsprinzip. In einem derartigen Fall findet eine Darstellung der Abdeckung des Wareneinsatzes unter Heranziehung des Äquivalenzprinzips in der Rechtslage also keinerlei Deckung. Dies bedeutet andererseits…
…Aufgabe der Bf., den Ursprungsnachweis auf Nämlichkeitsbasis als Anspruchsvoraussetzung für Ausfuhrerstattungen zu erbringen. Im Gegenstande durfte - ausgehend von einem Gesamtnachweis und damit von einem Größenschluss - vom Nämlichkeitsprinzip abgewichen werden. Für eine anteilsmäßige Rückforderung fehlt der rechtliche Rahmen. Weil es einem Exporteur freisteht, ob er eine…
…oder weniger stark variieren und selbst für Fertigware - je nach Farbe - unterschiedlich sein können, sowie Toleranzen von +/-2% alleine aus der technischen Messbarkeit zuzulassen seien. Das Nämlichkeitsprinzip sei durch die vorgelegten Untersuchungsergebnisse jedenfalls erfüllt, da sich diese Untersuchungen auf Gestricke des Lieferzeitraums beziehen würden bzw…
…die in dieselbe Position des Harmonisierten Systems eingereiht werden, jedes Erzeugnis für sich zu betrachten ist. Im Ursprungsrecht herrscht demnach grundsätzlich ein strenges Identitäts- bzw. Nämlichkeitsprinzip. Daraus folgt, dass selbst in Ansehung jener Erklärung der Bf., dass die in den Rechnungen von ihr deklarierte stoffliche…
…geformten Abfluss entnommen wird. Da aber im Ausfuhrerstattungsrecht hinsichtlich der Verwendung von Ursprungswaren nicht das Äquivalenz-, sondern ein striktes Nämlichkeitsprinzip gilt, ist im verfahrensgegenständlichen Fall der Nachweis bezüglich der ausschließlichen Verwendung von Zucker mit Ursprung in der Europäischen Union nicht erbracht worden. Die Rückforderung der…
…geformten Abfluss entnommen wird. Da aber im Ausfuhrerstattungsrecht hinsichtlich der Verwendung von Ursprungswaren nicht das Äquivalenz-, sondern ein striktes Nämlichkeitsprinzip gilt, ist im verfahrensgegenständlichen Fall der Nachweis bezüglich der ausschließlichen Verwendung von Zucker mit Ursprung in der Europäischen Union nicht erbracht worden. Die Rückforderung der…
…einen konisch geformten Abfluss entnommen wird. Da aber im Ausfuhrerstattungsrecht hinsichtlich der Verwendung von Ursprungswaren nicht das Äquivalenz-, sondern ein striktes Nämlichkeitsprinzip gilt, ist im verfahrensgegenständlichen Fall der Nachweis bezüglich der ausschließlichen Verwendung von Zucker mit Gemeinschaftsursprung nicht erbracht worden. Die Rückforderung der Ausfuhrerstattung erweist…
…Doralt, Kommentar zum EStG, § 30 Tz 136ff). § 30 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 erfasst die Anschaffung und Veräußerung desselben Wirtschaftsgutes (Nämlichkeitsprinzip). Die Teilung eines Wirtschaftsgutes der Größe nach beseitigt die Nämlichkeit aber nicht; es besteht vielmehr Teilidentität. Daher kann eine Spekulationsgeschäft auch dann vorliegen…
…Vertreters selbst zurechnen lassen. Die Bf. bemängelt auch die Feststellungen des Zollamtes Wiener Neustadt zur Nämlichkeit der Ware. Nach ständiger Rechtsprechung gilt im Verfahren gemäß Artikel 185 ZK strenges Nämlichkeitsprinzip. Die Zollbegünstigung kann nur dann gewährt werden, wenn der Anmelder alle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme…
…Schlögl abgezogen" bezeichnete zugekaufte drittländische Ware sei als "Schlögl mit Speck" in den Export gegangen. Von der Bf. wurde noch die Nichtangemessenheit des Beweismaßes im Hinblick auf das Nämlichkeitsprinzip eingewendet. Erörtert wurde in der mündlichen Verhandlung auch der Einwand, den Ursprung über Veterinärzeugnisse zu belegen…
…die sich mit der Relevanz von Aussagen eines Tierarztes im Hinblick auf einen ausfuhrerstattungsrechtlichen Ursprung beschäftigen). Die Bf. als Antragsstellerin hat es zu verantworten, wenn sie das absolut notwendige Nämlichkeitsprinzip, das sie als Erstattungswerberin einzuhalten gehabt hätte, um die Rechtmäßigkeit ihrer Ansprüche belegen zu können…
…der Bf., den Ursprungsnachweis auf Nämlichkeitsbasis als Anspruchsvoraussetzung für Ausfuhrerstattungen zu erbringen. Im Gegenstande durfte - ausgehend von einem Gesamtnachweis und damit von einem Größenschluss - vom Nämlichkeitsprinzip abgewichen werden. Für eine anteilsmäßige Rückforderung fehlt jedoch der rechtliche Rahmen. Weil es einem Exporteur freisteht, ob er eine…
…Schlögl abgezogen" bezeichnete zugekaufte drittländische Ware sei als "Schlögl mit Speck" in den Export gegangen. Von der Bf. wurde noch die Nichtangemessenheit des Beweismaßes im Hinblick auf das Nämlichkeitsprinzip eingewendet. Erörtert wurde in der mündlichen Verhandlung auch der Einwand, den Ursprung über Veterinärzeugnisse zu belegen…
…die sich mit der Relevanz von Aussagen eines Tierarztes im Hinblick auf einen ausfuhrerstattungsrechtlichen Ursprung beschäftigen). Die Bf. als Antragsstellerin hat es zu verantworten, wenn sie das absolut notwendige Nämlichkeitsprinzip, das sie als Erstattungswerberin einzuhalten gehabt hätte, um die Rechtmäßigkeit ihrer Ansprüche belegen zu können…
…der Bf., den Ursprungsnachweis auf Nämlichkeitsbasis als Anspruchsvoraussetzung für Ausfuhrerstattungen zu erbringen. Im Gegenstande durfte - ausgehend von einem Gesamtnachweis und damit von einem Größenschluss - vom Nämlichkeitsprinzip abgewichen werden. Für eine anteilsmäßige Rückforderung fehlt jedoch der rechtliche Rahmen. Weil es einem Exporteur freisteht, ob er eine…
…davon ausgegangen, eine als "Schlögl abgezogen" bezeichnete zugekaufte drittländische Ware sei als "Schlögl mit Speck" in den Export gegangen. Von der Bf. wurde noch die Nichtangemessenheit des Beweismaßes im Hinblick auf das Nämlichkeitsprinzip eingewendet. Erörtert wurde in der mündlichen Verhandlung auch der Einwand, den Ursprung…
…davon ausgegangen, eine als "Schlögl abgezogen" bezeichnete zugekaufte drittländische Ware sei als "Schlögl mit Speck" in den Export gegangen. Von der Bf. wurde noch die Nichtangemessenheit des Beweismaßes im Hinblick auf das Nämlichkeitsprinzip eingewendet. Erörtert wurde in der mündlichen Verhandlung auch der Einwand, den Ursprung…