…Sachverhaltes nicht zu erkennen. Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass die Beschäftigung des Bw. (die Montage mobiler Trennwände durch Verschrauben fertig bezogener Profilteile oder Systemwände mit Anschlusskabel, die in einfacher Technik ohne statische Funktion Räume variabel unterteilen, unter Ausschluß jeder an einen Befähigungsnachweis gebundenen Tätigkeit) nicht…
…beigeschlossen waren folgende Unterlagen: Meldebestätigung des Bw. gekürzte Abschrift der Heiratsurkunde des Bw. gekürzte Abschrift der Geburtsurkunde des Y. gekürzte Abschrift der Geburtsurkunde des Z. zwei Auszüge aus dem Gewerberegister betreffend die Gewerbe "Montage von mobilen Trennwänden durch Verschrauben fertigbezogener Profilteile oder Systemwände mit Anschlusskabeln…
…dass der Bw. nach wie vor eine aufrechte Gewerbeberechtigung für die "Montage mobiler Trennwände" besitzt. (2) Das zuständige Finanzamt hat auch mit Bescheid vom 12. Juli 2007 die Umsatzsteuer veranlagt und dabei Umsätze iHv 5.156,10 € und Vorsteuern von 3,33 € festgestellt…
…nach Lösung einer Gewerbeberechtigung für das Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten und für die Montage mobilier Trennwände (Anmerkung: somit keine Berechtigung für die Montage von Gipskartonplatten!) zumindest in den Jahren ab 2005 für verschiedene Auftraggeber auf Baustellen mit verschiedenen Trockenbauarbeiten (Montage und Verspachteln von Gipskartonplatten…
…Aktenvermerk des Erhebungsorgans vom 28. Oktober 2010 wird ausgeführt: "Alle 3 Personen sind rumänische Staatsbürger und leben seit 6 bzw. 7/2010 in Wr. Neustadt. Sie möchten sich mit Aufstellen und Montage von mobilen Trennwänden incl. Verspachtelungsarbeiten selbständig machen. Vertretung erfolgt durch das Buchhaltungsbüro BrMa, ...…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des D. Bw., Montage von mobilen Trennwänden, 1120 Wien, X.Gasse 18/15, vom 7. Juli 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf, vom 9. Juni 2006 betreffend Abweisung…
…eingelangt 30. August 2010) beim Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt einen Fragebogen anlässlich der Eröffnung eines Gewerbebetriebes ein, wonach er die Tätigkeit "Aufstellung und Montage von mobilen Trennwänden"" seit 14. Juni 2010 ausübe. Der Umsatz des ersten Jahres werde voraussichtlich 12.000,00 €, im Folgejahr…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Montage von mobilen Trennwänden etc., 1120 Wien, X-Straße, vom 12. Mai 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vom 2. Mai 2006 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe…
…in Polen leben. Der Bw. besitzt einen Gewerbeschein für die Tätigkeiten"Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit" und "Montage von mobilen Trennwänden......" Im Akt befinden sich bezüglich des Streitzeitraumes ein Werkvertrag, abgeschlossen zwischen dem Bw. und dem Bauunternehmen…
…Seit 14.06.2005 ist er in Wien hauptgemeldet. Seit Mitte Juni 2005 verfügt er über über folgende Gewerbeberechtigungen: Montage von mobilen Trennwänden durch Verschrauben fertig bezogener Profilteile oder Systemwände mit Anschlusskabeln, die in einfacher Technik ohne statische Funktion Räume variabel unterteilen. Verspachteln von bereits…
…auf Familienbeihilfe. Nach der Aktenlage wurden dem Berufungswerber in Österreich am 1. Juli 2005 Gewerbescheine für das Gewerbe "Montage von mobilen Trennwänden durch Verschrauben fertig bezogener Profilteile oder von Systemwänden mit Anschlusskabeln, die in einfacher Technik ohne statische Funktion Räume variabel unterteilen" und für das…
…in Polen. Nach der Aktenlage wurden dem Berufungswerber in Österreich am 20. April 2005 Gewerbescheine für das Gewerbe "Montage von mobilen Trennwänden durch Verschrauben fertig bezogener Profilteile oder von Systemwänden mit Anschlusskabeln, die in einfacher Technik ohne statische Funktion Räume variabel unterteilen" und für das…
…polnischer Staatsbürger und seit 7.3.2005 in Österreich gemeldet. Am 9.3.2005 meldete er beim Magistrat der Stadt Wien das Gewerbe " Montage von mobilen Trennwänden durch Verschrauben fertig bezogener Profilteile oder Systemwände mit Anschlusskabeln, die in einfacher Technik ohne statische Funktion Räume variabel…
…gegen Feuchtigkeit und Druckwasser b) "Verschließen von Bauwerksfugen mittels plastischer und dauerelastischer Kunststoffmassen und Kunststoffprofilen" c) "Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit" d) "Schwarzdecker" e) "Montage von mobilen Trennwänden durch Verschrauben fertig bezogener Profilteile oder Systemwände mit Anschlusskabeln…
…nützlich gewesen. Der Bw. verfügt über Berechtigungen zur Ausübung des Gewerbes betreffend das Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten, die Montage von mobilen Trennwänden und das Verschließen von Bauwerksfugen, wobei das zuletzt genannte Gewerbe nicht ausgeübt worden wäre. Der Bw. gab niederschriftlich am 18. April 2007…
…2005 meldete der Bw. das Gewerbe "Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten ausgenommen jener einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit" sowie als weiteres Gewerbe "Montage von mobilen Trennwänden durch Verschrauben fertig bezogener Profilteile oder Systemwände mit Anschlusskabeln, die in einfacher Technik ohne statische Funktion Räume variabel unterteilen…
…2005 meldete der Bw. das Gewerbe "Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten ausgenommen jener einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit" sowie als weiteres Gewerbe "Montage von mobilen Trennwänden durch Verschrauben fertig bezogener Profilteile oder Systemwände mit Anschlusskabeln, die in einfacher Technik ohne statische Funktion Räume variabel unterteilen…
…ist slowakischer Staatsbürger; er meldete am 1.2.2005 folgende Gewerbe beim Magistrat der Stadt Wien an: 1. Montage von mobilen Trennwänden durch Verschrauben fertig bezogener Profilteile oder Systemwände mit Anschlusskabeln, die in einfacher Technik ohne statische Funktion Räume variabel umgestalten 2. Verspachteln von bereits…
…Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit 2. Montage von mobilen Trennwänden durch Verschrauben fertig bezogener Profilteile oder Systemwände mit Anschlusskabeln, die in einfacher Technik ohne statische Funktion Räume variabel unterteilen. Die Kinder leben mit der Kindesmutter und Gattin…
…Die tägliche Arbeitszeit sei von Montag bis Freitag von 7:30 bis 16:30 Uhr mit einer Stunde Mittagspause. Die Tätigkeit umfasse Ziegel tragen, Erde schaufeln, Ziegel und Zement ausladen, Verspachteln, Isolierarbeiten sowie Montage von mobilen Trennwänden. In der dagegen erhobenen Berufung wird allgemein darauf…